Russland beschränkt Kinderadoptionen in Ländern mit gleichgeschlechtlichen Ehen

Per Dekret hat Russlands Regierungschef Medwedew die Adoption von Kindern in Länder beschränkt, in denen gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich verankert sind. In Russland sind gleichgeschlechtliche Ehen nicht erlaubt.

13.02.2014

Der von Medwedew unterzeichnete Beschluss (Постановле́ние, pdf, 165 kb, auf Russisch, 14 Seiten) wurde bereits im Sommer 2013 von Präsident Putin unterzeichnet und der Staatsduma beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde das Gesetz Nr. 275 aus dem Jahr 2000, dass die grundsätzlichen Fragen zur Adoption russischer Kinder regelt, um mehrere Punkte ergänzt beziehungsweise in einigen Punkten geändert.

Zukünftig dürfen als Adoptiveltern volljährige Personen egal welchen Geschlechts fungieren, ausgenommen Personen, die in gleichgeschlechtlicher Ehe zusammenleben. Unter das Verbot fallen auch ledige Bürger/-innen jener Staaten, in denen gleichgeschlechtliche Ehen erlaubt sind. An einer Adoption interessierte Bürger/-innen aus dem Ausland müssen zukünftig ein offizielles Dokument vorlegen, mit dem sie nachweisen, dass es in ihrem Land keine gesetzliche Grundlage für die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen gibt.

Die neue Regelung soll dazu dienen, die Rechte und Interessen der Adoptivkinder besser zu schützen.

Quellen: RIA Novosti, Interfax, Russische Regierung

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