Resozialisieren vs. Sanktionieren - "Warnschussarrest" für Jugendliche konterkariert pädagogische Zielsetzungen

Die aktuelle Diskussion um Relevanz und Sinn der geplanten Einführung eines "Warnschussarrests" für jugendliche Straftäter berührt auch die Bewährungshilfe, insofern dieses eher symbolische Sanktions- und Abschreckungsmittel künftig parallel zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verhängt werden soll.

05.05.2011

Die erzieherische Wirkung eines solchen Vorgehens ist in der Wissenschaft sehr umstritten, zumal die mit Freiheitsentzug einhergehenden dissozialen Folgen das damit verbundene Abschreckungsmoment meist marginalisieren: Über 70% vormals inhaftierter Jugendlicher werden wieder rückfällig, d.h. von einer konstruktiven pädagogischen Dimension des Warnschussarrests kann, so meint NEUSTART entgegen politischer Verlautbarungen, schwerlich gesprochen werden, wie auch empirische Forschungsergebnisse der vergangenen Jahre belegen. 

Prinzipiell ist das Instrument des Jugendarrests - schon qua seiner fragwürdigen Historie - ein Sanktionsmittel, das mit großem Bedacht gewählt werden sollte. Die für den Jugendarrest als geeignet klassifizierten Jugendlichen werden heute nur wenig anders beschrieben wie zum Zeitpunkt der Einführung des Jugendarrests im Jahre 1940, wenn auch die heute damit verbundene Zielsetzung sicherlich zu der ursprünglichen erheblich kontrastiert. Die momentan vertretene These, der "Warnschussarrest" besäße einen hohen Abschreckungseffekt, der sich positiv auf die Resozialisierung jugendlicher Straftäter auszuwirken verspräche, lässt sich jedoch nicht belegen. Im Gegenteil votiert die Großzahl renommierter Experten des Jugendstrafrechts für einen anderen Umgang mit erstmals Straffälligen unter 21 Jahren, nicht zuletzt, weil die weit geringere Widerrufsrate bei Personen, deren Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde (widerrufene Bewährungen im Jahre 2010 ca. 18 Prozent), illustriert, dass gezielte sozialarbeiterische Interventionen erfolgreicher sind als freiheitsentziehende Maßnahmen. "Zu den zentralen Aufgaben der Bewährungshilfe zählt insbesondere die Entwicklung sozialer Kompetenzen, die dazu beitragen, Verhaltensweisen und Situationen zu meiden, die Rückfallkriminalität provozieren", sagt Georg Zwinger, Geschäftsführer für Sozialarbeit der NEUSTART gGmbH. "Abschreckung und Drohgebärden sind für den Resozialisierungsprozess eher kontraproduktiv. Richterliche Weisungen und Auflagen wie z.B. Antiaggressionstraining oder Verrichtung gemeinnütziger Arbeit, welchen der Jugendliche über einen längeren Zeitpunkt gerecht werden muss, sind weit wirkungsmächtiger als es jeder, auf schnelle Effekte ausgerichtete Warnschussarrest jemals sein könnte. Kontinuierliche Anleitung und Sensibilisierung des Rechtsempfindens in der Bewährungshilfe hat hingegen bei jungen Menschen oft großen Erfolg", erläutert Zwinger die Position der NEUSTART gGmbH. 

Freiheit entziehende Sanktionen bei jugendlichen Straftätern müssen ultima ratio bleiben

Gesellschaftliche Probleme, so auch Jugendkriminalität, fordern Lösungskonzepte, die sich nicht auf Sanktionen reduzieren, sondern an den Ursachen und Gründen ihres Entstehens ansetzen. Veränderte gesellschaftliche Bedingungen, eine völlig neue Kommunikationswelt und die Perspektivlosigkeit junger Menschen, deren soziales Umfeld kein solides Fundament für die Entwicklung eigener Fähigkeiten und Talente bietet, fördern auch die Latenz, straffällig zu werden. "Eingedenk der Tatsache, dass für gering Qualifizierte kaum noch Arbeitsplätze existieren, die ihnen ein gesichertes Einkommen in Aussicht stellen, werden Zukunftsängste mehr und mehr virulent, was auch für die Bewährungshilfe eine Anpassung ihres Arbeitskonzepts erforderlich macht, um junge Menschen zukünftig noch besser dabei unterstützen zu können, ein Leben ohne Kriminalität zu führen ", betont Georg Zwinger. 

NEUSTART entwickelt neue Methoden in der Betreuung jugendlicher Straftäter 

Die Entwicklung neuer Methoden in der Betreuung nach Jugendstrafrecht unterstellter Straftäter zählt zu den zentralen Zielsetzungen der NEUSTART gGmbH, die sich darauf konzentriert, Faktoren zu ermitteln resp. zu berücksichtigen, welche für die positive Sozialgenese junger Menschen entscheidend sind. "Bewährungshilfe hat vornehmlich für junge Straftäter dann eine wesentliche Resozialisierungsfunktion, wenn die angebotene Unterstützung auch kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit befragt wird, und Kontrolle als sinnvolles Korrektiv im Eigeninteresse des Klienten erlebt wird", resümiert Georg Zwinger die wesentlichen Aspekte einer erfolgreichen Betreuung junger Straftäter. "Junge Menschen verdienen die Chance, aus einmal begangenem Unrecht zu lernen und falsche Wertvorstellungen zu revidieren, anders, finden sie nicht zurück in unsere Gesellschaft", so Zwinger abschließend. 

Quelle: PM NEUSTART gemeinnützige GmbH vom 04.05.2011

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