Kinderschutz
Mehr vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2012 in Baden-Württemberg für 3.617 Kinder und Jugendliche vorläufige Schutzmaßnahmen ergriffen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine erneute Zunahme um 8 Prozent.
14.06.2013
Seit dem Jahr 2005 hat sich die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen mehr als verdoppelt.
In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz vorübergehend aus der eigenen Familie, einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer anderen Unterbringungsart heraus- und von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden dann vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Neben Unterkunft und Verpflegung stehen sozialpädagogische Beratung und Unterstützung im Vordergrund der Schutzmaßnahme.
Für 1.942 Mädchen und junge Frauen und 1.675 Jungen und junge Männer war 2012 ein behördliches Eingreifen nötig. Über die Hälfte (59 Prozent) der Kinder und Jugendlichen (2.129) war zwischen 14 und 18 Jahre alt, 15 Prozent (528) hatten das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet. Fast drei Viertel der jungen Menschen (2.687) hatte die deutsche Staatsangehörigkeit. Gut ein Fünftel (748) wurde nach vorherigem Ausreißen aufgegriffen.
In 1.635 Fällen (45 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen durch soziale Dienste oder die Jugendämter, in 18 Prozent (644) durch die Polizei veranlasst. Bei 1.017 Fällen ging eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII voraus.
Auf eigenen Wunsch wurde gut ein Fünftel (731) unter den Schutz des Jugendamts gestellt. Vor allem Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren wurden häufig (33 Prozent) auf eigenen Wunsch in Obhut genommen. Fast die Hälfte der Kinder und Jugendlichen (1.667) lebte vor der Schutzmaßnahme bei den Eltern bzw. bei einem Elternteil mit Partner und knapp ein Drittel (1.146) wuchs bei einem allein erziehenden Elternteil auf.
Die Hauptursache lag bei 48 Prozent aller Maßnahmen in einer Überforderung der Eltern oder eines Elternteils, bei fast einem Fünftel traten Beziehungsprobleme auf. Anzeichen von Misshandlung und von Vernachlässigung lagen bei jeweils 11 Prozent aller Fälle vor. Knapp drei Viertel der Kinder und Jugendlichen (2.608) wurde vorübergehend in einer Einrichtung untergebracht, ein Viertel (915) fand Schutz bei einer geeigneten Person.
In Zusammenarbeit mit den Betroffenen und gegebenenfalls auch mit ihren Angehörigen werden Zukunftsperspektiven entwickelt, zu denen auch eine anschließende Hilfeleistung in Form eines weiteren Aufenthalts in einer Einrichtung oder ambulante erzieherische Hilfen gehören können. Nur 11 Prozent der jungen Menschen benötigten im Anschluss keine Hilfe mehr.
Grafiken und Tabellen sind unter <link http: www.statistik-bw.de pressemitt>www.statistik-bw.de/Pressemitt/2013167.asp verfügbar.
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 12.06.2013
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