Mehr Verfahren zur Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg

Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert, wurden im Jahr 2015 sowohl in Berlin als auch in Brandenburg mehr Verfahren zur Gefährdungseinschätzung vorgenommen. Brandenburg verzeichnet einen Anstieg von 15,8 Prozent. In Berlin sind es 22,7 Prozent mehr Verfahren.

14.07.2016

14 .41 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung in Berlin

Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert, wurde im Jahr 2015 in Berlin für 14.441 Kinder und Jugendliche ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen. Gegenüber 2014 ist das eine Steigerung von 22,7 Prozent (2014: 11.772).

Eine akute Gefährdungseinschätzung wurde bei 3.450 Kindern und Jugendlichen (23,9 Prozent) festgestellt. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.

In 4.389 Fällen (30,4 Prozent) lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es besteht weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.

Bei 3.626 Fällen (25,1 Prozent) wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf und in 2.976 Fällen (20,6 Prozent) wurde keine indeswohlgefährdung festgestellt.

62,5 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen betrafen Vernachlässigung. 19,4 Prozent betrafen körperliche und 30,4 Prozent psychische Misshandlungen. In 3,5 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Hierbei sind für ein Kind mehrere Arten der Gefährdungsmeldung möglich.

Häufig erfolgte das Bekanntwerden von Kindeswohlgefährdungen durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn (11,7 Prozent) oder auch anonym (7 Prozent). Über Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft wurden 28 Prozent der Verfahren initiiert. In 16,8 Prozent der Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die auslösende Einrichtung. 9,8 Prozent der Verfahren wurden von den Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen. Von Seiten des medizinischen Personals, der Gesundheitsämter oder Hebammen erfolgten in 5,3 Prozent der Fälle Informationen an die Jugendämter.

Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden für 2.107 Kinder und Jugendliche ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 2.608 Fälle gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung. 763 Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 820 Fällen musste das Familiengericht angerufen werden.

7.248 Verfahren zur Kindeswohlgefährdung in Brandenburg

Im Land Brandenburg wurden für 7.248 Kinder und Jugendliche ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen. Gegenüber 2014 ist das eine Steigerung von 15,8 Prozent (2014: 6 258).

Eine akute Gefährdungseinschätzung wurde bei 1.177 Kindern und Jugendlichen (16,2 Prozent) festgestellt. In 1.377 Fällen (19 Prozent) lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es besteht weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.

Bei 2.270 Fällen (31,3 Prozent) wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf und in 2.424 Fällen (33,4 Prozent) wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt.

73,0 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen betrafen Vernachlässigung, 20,2 Prozent körperliche und 20,4 Prozent psychische Misshandlungen. In 3,8 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Hierbei sind für ein Kind mehrere Arten der Gefährdungsmeldung möglich.

Häufig erfolgte das Bekanntwerden von Kindeswohlgefährdungen durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn (14,5 Prozent) oder auch anonym (16,4 Prozent). Über Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft wurden 14,3 Prozent der Verfahren initiiert. In 10,0 Prozent der Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die auslösende Einrichtung. 10,3 Prozent der Verfahren wurden von den Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen. Von Seiten des medizinischen Personals, der Gesundheitsämter oder Hebammen erfolgten in 5,1 Prozent der Fälle Informationen an die Jugendämter.

Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden für 1.335 Kinder und Jugendliche ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant. Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 562 Fälle gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung. 507 Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 682 Fällen musste das Familiengericht angerufen werden.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 12.07.2016

Redaktion: Kerstin Boller

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