Mehr Inobhutnahmen durch Niedersachsens Jugendämter im Jahr 2010
HANNOVER. Im Jahr 2010 wurden in Niedersachsen nach Mitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) 3 109 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Obhut genommen. Damit stieg die Zahl der Inobhutnahmen gegenüber dem Vorjahr (3 016) um 3 %, gegenüber dem Jahr 2005 sogar um 51 % (2 060).
13.09.2011
Bundesweit lag die Steigerung gegenüber dem Vorjahr bei 8 %, gegenüber 2005 bei 42 %.
Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten Krisensituation oder Gefahr befinden. Sie werden dann, auf deren eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer, in die Obhut von Jugendämtern genommen und vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht.
Die behördliche Maßnahme erfolgte dabei zum größten Teil auf Grund von Hinweisen Anderer (73 %), wie z.B. Jugendamt/Sozialer Dienst (1 071), Eltern/Elternteil (533), Polizei/Ordnungsbehörde (425), Lehrer/Erzieher (60). Gut ein Viertel aller betroffenen jungen Menschen (27 %) wurden auf eigenen Wunsch unter den Schutz des Jugendamtes gestellt.
Die Mehrzahl der in Obhut Genommenen (30 %) war zwischen 16 bis unter 18 Jahre alt; gefolgt von der Altergruppe 14 bis unter 16 Jahren mit (28 %). 13 % der Kinder und Jugendlichen befanden sich im Alter von 12 bis unter 14 Jahren. Mit 52 % überwog der Anteil der Mädchen.
Vor der Inobhutnahme lebten 32 % der Betroffenen bei einem allein erziehenden Elternteil, 27 % bei ihren Eltern und 18 % bei einem Elternteil mit neuem Partner.
Für jeden Fall können bis zu zwei Gründe für die Maßnahme angegeben werden. Demnach war die häufigste Ursache für die Schutzmaßnahme die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (34 %), Beziehungsprobleme (13 %), Vernachlässigung (8 %) oder Anzeichen für Misshandlung (6 %). Von Misshandlungen waren mit 60 % überwiegend Mädchen betroffen.
Die Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen wurde mehr als eine Woche in Obhut genommen (64 %). Bei 48 % der Betroffenen dauerte die Maßnahme 15 und mehr Tage und bei 16 % 7 bis 14 Tage.
In 44 % der Fälle kehrten die Kinder und Jugendlichen nach der Inobhutnahme wieder zu ihren Eltern bzw. den Personensorgeberechtigten zurück. Für knapp ein Drittel der Betroffenen wurde nach Beendigung der Maßnahme eine erzieherische Hilfe außerhalb des Elternhauses eingeleitet und 12 % nahmen eine sonstige stationäre Hilfe an. Nur 10 % der jungen Menschen benötigten im Anschluss keine weitere Hilfe.
Quelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
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