Kinderschutz

Mehr Berliner Verfahren zur Kindeswohlgefährdung, weniger in Brandenburg

20.856 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls führten die Jugendämter in Berlin und Brandenburg im Jahr 2018 durch. Davon waren 14.852 Berliner und 6.004 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen. In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren um 14 Prozent, während sie in Brandenburg um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr sank, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit.

26.07.2019

Akut gefährdet waren in Berlin 21 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen. In diesen Fällen war eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten.

In 27 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden.

Vernachlässigung als Grund für über die Hälfte der Kindeswohlgefährdungen

In 26 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf. In weiteren 26 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt. 54 Prozent der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 17 Prozent körperliche und 26 Prozent psychische Misshandlungen. In 4 Prozent der Fälle mussten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden. Je Fall sind mehrere Arten der Gefährdung möglich.

Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse. Bei 19 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 17 Prozent eine latente Gefährdung vor. In je 32 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, es bestand jedoch Hilfebedarf bzw. es wurde keine Kindeswohlgefährdung ermittelt. In über der Hälfte (1.589) der Brandenburger Fälle, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, sind die Kinder und Jugendlichen durch Vernachlässigung gefährdet. Anzeichen für körperliche und psychische Misshandlungen wurden in 417 (15 Prozent) bzw. 577 (21 Prozent) Fällen angegeben und eine Einschätzung, dass eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt vorlag, betraf 136 Fälle (5 Prozent).

Jugendamt wurde in 20% der Berliner Fälle und in 12% der Branderburger Fälle von Kita, Tagespflege oder Schule informiert

Häufig informierten Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft das Jugendamt (BE: 29 Prozent, BB: 18 Prozent). Auch anonyme Anzeigen gingen ein (BE: 7 Prozent, BB: 19 Prozent). Über Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 7 Prozent und in Brandenburg 12 Prozent der Verfahren initiiert. In 20 Prozent der Berliner und in 12 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. 10 Prozent der Berliner und Brandenburger Verfahren wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.

Ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung

Als Folge der Gefährdungseinschätzung wurden in Berlin für jedes achte und in Brandenburg für jedes fünfte Kind ambulante oder teilstationäre Hilfen zur Erziehung neu eingeleitet bzw. geplant.

Unterstützung nach §§ 16-18 SGB VIII wurde für 1.459 Fälle in Berlin und 504 Fälle in Brandenburg gewährt. Hierbei handelt es sich um Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung oder Scheidung sowie die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.

Inobhutnahmen

598 Berliner und 291 Brandenburger Kinder oder Jugendliche wurden im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahmen in Obhut genommen. In 1.111 Fällen in Berlin und 483 Fällen in Brandenburg musste das Familiengericht angerufen werden.

Weitere Informationen

Weitere Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht K V 10 zum kostenfreien Herunterladen unter: www.statistik-berlin-brandenburg.de.

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg vom 23.07.2019

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