Fördermöglichkeit für Einrichtungen des Jugendwohnens

Zwölf Jugendwohnheime haben seit April 2012 einen Antrag auf Förderung nach den Paragrafen 80 a und b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) gestellt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

07.06.2013

Diese Fördermöglichkeit für Einrichtungen des Jugendwohnens und für Jugendwohnheime in Form von Zuschüssen und Darlehen existiert erst seit April 2012 und ist eine „Kann-Leistung“ im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. In der Antwort heißt es weiter, dass bisher zwei Anträge aus Nordrhein-Westfalen bewilligt wurden und zehn weitere noch geprüft werden. In den schon geförderten Einrichtungen werden insgesamt 117 Wohnheimplätze modernisiert. Die Einrichtungen erhielten jeweils 995.000 und 328.000 Euro dafür.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 307 vom 06.06.2013

Redaktion: Kerstin Boller

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