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Deutscher Verein: Neue Handreichung zur grenzüberschreitenden Einzelfallarbeit

Jugendämter und Gerichte sind zunehmend mit grenzüberschreitenden Fragestellungen, wie Kinderschutz, Kindesentführungen, Unterbringungen im Ausland und migrationsspezifischen Fragestellungen konfrontiert. Um Fachkräfte der Jugendhilfe vor Ort zu unterstützen, hat der Deutsche Verein eine Handreichung vorgelegt, die Handlungswege in komplexen interkulturellen und grenzüberschreitenden Fällen aufzeigt.

26.06.2018

Jedes Land hat eigene Familienrechts- und Jugendhilfesysteme. Hinzu kommen kulturelle Unterschiede und Sprachbarrieren, was leicht zu Missverständnissen bei den Betroffenen führen und den Hilfeprozess erschweren kann. Zusätzlich müssen internationale Übereinkommen zwischen den Staaten und auf europäischer Ebene beachtet werden. Die aktuell erschienene Handreichung zeigt anhand von Beispielen aus der täglichen Arbeit des Internationalen Sozialdienstes (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Handlungswege bei typischen Konstellationen auf, gibt Informationen zum rechtlichen Rahmen, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartner/innen.

Unterstützung für Fachkräfte in der Jugendhilfe

Dabei wird im Besonderen auf die Themen Kinderschutz, Kindesentführung, Auslandsunterbringung, sowie Umgangs- und Sorgerechtskonflikte eingegangen. Zur Veranschaulichung der Unterschiede internationaler Arbeitsweisen in den Bereichen Kinderschutz, elterliche Verantwortung und Umgang werden beispielhaft die Jugendhilfesysteme von Polen, Spanien und dem Libanon skizziert.

„In komplexen interkulturellen und grenzüberschreitenden Fällen ist es wichtig, dass Fachkräfte in der Jugendhilfe professionelle und verlässliche Unterstützung bekommen. Ein sogenanntes ‚internationales Jugendamt‘ existiert nicht“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Die Handreichung zur grenzüberschreitenden Einzelfallarbeit (PDF 1,3 MB) steht auf den Webseiten des Deutschen Vereins zur Verfügung.

Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 14.06.2018

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