BW: Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge gleichbleibend hoch

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes haben im Jahr 2013 die Familiengerichte in Baden-Württemberg für 1.037 Kinder und Jugendliche die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger angeordnet.

15.07.2014

Die Erhöhung der Übertragungsrate bedeutet gegenüber dem Vorjahr (1 018) eine Zunahme um knapp 2 Prozent. Die Einschränkung oder der Entzug des Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder Vermögen des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewendet werden kann.

Auf Grund einer Gefährdung des Kindeswohls wurden von den Familiengerichten insgesamt 2 019 Maßnahmen landesweit eingeleitet. Neben dem Sorgerechtsentzug (51 Prozent) hat das Familiengericht in 686 Fällen (34 Prozent) die Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angeordnet. Andere Gebote oder Verbote gegenüber Personensorgeberechtigen oder Dritten wurden in 219 Fällen ausgesprochen (rund 11 Prozent). Dazu können z.B. das Gebot für die Einhaltung der Schulpflicht und das Verbot, Kontakt mit dem Kind aufzunehmen, gehören. In 77 Fällen hat das Familiengericht Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten ersetzt, das entspricht 4 Prozent der im Jahr 2013 eingeleiteten familiengerichtlichen Maßnahmen.

Die Anrufung des Familiengerichts kann darauf zurückzuführen sein, dass die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, die Gefahr für das Kind abzuwenden oder bei der Gefährdungseinschätzung mitzuwirken oder einer Inobhutnahme widersprochen haben. Die insgesamt 2 019 familiengerichtlichen Maßnahmen betrafen im Jahr 2013 etwas mehr männliche Minderjährige (53 Prozent) als weibliche. Bei den weiblichen Kindern und Jugendlichen waren die meisten im Alter von 6 bis unter 14 Jahren und bei den männlichen waren die meisten unter 6 Jahre alt.

Quelle: Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vom 14.07.2014

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