Kinderschutz

BW: Fast 4 000 junge Menschen von Jugendämtern in Obhut genommen

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2013 in Baden-Württemberg für 3 809 Kinder und Jugendliche vorläufige Schutzmaßnahmen ergriffen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um 5 Prozent. Damit hat sich der seit 2005 ansteigende Trend auch im Jahr 2013 fortgesetzt.

04.07.2014

In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz vorübergehend aus der eigenen Familie, einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer anderen Unterbringungsart heraus- und von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden dann vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Neben Unterkunft und Verpflegung stehen sozialpädagogische Beratung und Unterstützung im Vordergrund der Schutzmaßnahme.

Für 1 942 Mädchen und junge Frauen und 1 867 Jungen und junge Männer war 2013 ein behördliches Eingreifen nötig. 6 von 10 der Kinder und Jugendlichen (2 339) waren zwischen 14 und 18 Jahre alt, 14 Prozent (518) hatten das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet. Gut zwei Drittel der jungen Menschen (2 643) hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Knapp ein Viertel (895) wurde nach vorherigem Ausreißen aufgegriffen.

In 1 688 Fällen (44 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen durch soziale Dienste oder die Jugendämter, in 20 Prozent (780) durch die Polizei veranlasst. Bei 1 167 Fällen ging eine Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII voraus.

Auf eigenen Wunsch wurde ein Fünftel (746) unter den Schutz des Jugendamts gestellt. Über die Hälfte davon (405) waren Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren. 44 Prozent aller in Obhut genommener Kinder und Jugendlichen (1 676) lebten vor der Schutzmaßnahme bei den Eltern bzw. bei einem Elternteil mit Partner und 28 Prozent (1 066) wuchsen bei einem allein erziehenden Elternteil auf.

Die Hauptursache lag bei 45 Prozent aller Maßnahmen in einer Überforderung der Eltern oder eines Elternteils, bei 15 Prozent traten Beziehungsprobleme auf. In 517 Fällen (14 Prozent) lag eine unbegleitete Einreise aus dem Ausland vor. Damit hat sich die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen, die aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland notwendig wurden, im Vergleich zum Vorjahr um 91 Prozent erhöht. Anzeichen von Misshandlung und von Vernachlässigung lagen bei 11 bzw. 10 Prozent aller Fälle vor.

Gut drei Viertel der Kinder und Jugendlichen wurden vorübergehend in einer Einrichtung (2 805) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform (128) untergebracht, knapp ein Viertel (876) fand Schutz bei einer geeigneten Person.

In 42 Prozent der Fälle (1 622) endete die Maßnahme mit einer Rückkehr zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim. In Zusammenarbeit mit den Betroffenen und gegebenenfalls auch mit ihren Angehörigen werden Zukunftsperspektiven entwickelt, zu denen u. a. auch eine anschließende Einleitung einer erzieherischen Hilfe außerhalb des Elternhauses oder ambulante erzieherische Hilfen gehören können. 2013 wurden in 1 131 Fällen stationäre und in 312 Fällen ambulante Hilfen zur Erziehung im Anschluss an die Schutzmaßnahme eingeleitet. Andere stationäre Hilfen, wie z. B. die Aufnahme in ein Krankenhaus, in die Psychiatrie oder eine Rehabilitationseinrichtung oder auch stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wurden in 339 Fällen gewährt. 14 Prozent der jungen Menschen (520) erhielten im Anschluss keine Hilfe mehr. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn sich das Kind oder der Jugendliche eigenmächtig aus der Unterbringung im Rahmen der vorläufigen Schutzmaßnahme entfernt oder wenn eine Zu- oder Rückführung an eine Jugendjustizanstalt oder eine Abschiebung ins Ausland erfolgt.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg vom 02.07.2014

Back to Top