Bundesamt für Justiz entscheidet, dass Pflegeeltern für ein Führungszeugnis keine Gebühren mehr zu zahlen haben

Das Bundesamt für Justiz hat eine Entscheidung gestoffen in der Frage Gebührenbefreiung für die Erteilung eines Führungszeugnisses für Pflegeeltern.

27.08.2012

Das Landesjugendamt Rheinland teilt mit, dass das Bundesamt für Justiz die Frage der Gebührenbefreiung für die Erteilung eines Führungszeugnisses für Pflegeeltern im Rahmen der Vollzeitpflege gem. § 33 Abs. 1 SGB VIII im Zusammenhang mit der Gebührenbefreiung für ehrenamtlich Tätige nochmals aufgegriffen und nun folgende Entscheidung mitgeteilt hat:

"Die Gebührenbefreiung gilt auch für Pflegeeltern (einschl. deren Angehörige). Sie gilt nicht für Tagespflegepersonen!"

Quelle: moses-online

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