Bürokratie in niedersächsischen Heimen wird abgebaut

Vermeidbare Doppelprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen soll es zukünftig in Niedersachsen nicht mehr geben, um den Trägern Aufwand und unnötige Bürokratiekosten zu ersparen. Im Zuge dessen werden zersplitterte Aufsichtsaktivitäten besser als bisher gebündelt.

06.08.2014

„Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und die Qualität der Pflege und der Prüfungen bleiben selbstverständlich weiterhin erhalten", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, die Landesverbände der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen und der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. haben zu diesem Zweck eine „Vereinbarung zur Zusammenarbeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN), des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Prüf­dienst) und der Heimaufsichtsbehörden des Landes Niedersachsen" erarbeitet und unterzeichnet.

Das neue Prüfverfahren wird zunächst in 27 niedersächsischen Kommunen über einen Zeitraum von zwei Jahren erprobt. Nach der Evaluation soll es landesweit etabliert werden.

„Dieser Testlauf einer konsequenten gut aufeinander abgestimmten Aufgabentrennung ohne Doppelstrukturen ist in Deutschland bislang einmalig", so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Wir ersparen den Trägern damit Aufwand und unnötige Bürokratie."

Er basiert auf einem einheitlichen und verbindlichen Regelwerk für arbeitsteilige gemeinsame oder getrennte Prüfungen in Heimen, das von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der unterzeichnenden Parteien erarbeitet wurde. Dieses beinhaltet nicht nur klare Aussagen zur Terminabstimmung und zu Informationspflichten, sondern auch die klare Trennung der Aufgabengebiete der Prüfpartner sowie ein abgestimmtes Verwaltungsverfahren bei der Abstellung etwaiger Mängel.

„Mit der Vereinbarung sind die Prüfungen der jeweiligen Institutionen noch besser miteinander verzahnt worden. Die zweijährige Erprobungsphase wird zeigen, ob die erwünschten Synergieeffekte sowohl für alle an der Prüfung beteiligten Institutionen als auch für die Einrichtungsträger eintreten werden", sagte Heiger Scholz, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags, für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens.

Künftig können die Betreiber niedersächsischer Heime auch Wünsche nach gemeinsamen oder getrennten Prüfungen von Heimaufsichtsbehörden und MDKN/PKV-Prüfdienst äußern.

„Die bessere Abstimmung und klare Aufgabenteilung entlastet die Prüfer, aber auch die Pflegeeinrichtungen von unnötigem bürokratischen Aufwand. Damit profitieren nicht zuletzt auch die Pflegebedürftigen in den Einrichtungen von der Vereinbarung", hieß es von den gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen.

Dazu erklärt der Leiter des PKV-Prüfdienstes, Frank Schlerfer: „Als bundesweit agierender Prüfdienst haben wir vielfältige positive Erfahrungen in der Umsetzung gemeinsamer und arbeitsteiliger Prüfungen mit der Heimaufsicht, so dass wir dem Erfolg des Testlaufs zuversichtlich entgegensehen."

MDKN und PKV-Prüfdienst prüfen in den stationären Einrichtungen - wie bisher - die Pflegequalität und ausgewählte Bereiche der Struktur- und Prozessqualität, beispielsweise die Umsetzung des Pflegekonzepts oder die Dekubitusprophylaxe. Grund­lage der Prüfung sind die Qualitätsprüfungs-Richtlinien und die Pflegetransparenzvereinbarung. Die Heimaufsichtsbehörden prüfen im Regelfall die Struktur- und Prozessqualität, also z. B. die Einhaltung der baulichen und personellen Mindestanforderungen, das Beschwerdemanagement oder die Verpflegungsqualität sowie weitere Betriebsanforderungen auf Basis der geltenden heimrechtlichen Bestimmungen. Die rechtliche Eigenständigkeit der Prüfpartner bleibt unberührt.

Quelle: Sozialministerium Niedersachsen vom 01.08.2014

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