Europa

Besserer Schutz für Kinder in grenzüberschreitenden Kindschaftsrechtsverfahren

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission, das Kindeswohl zu stärken. Grenzüberschreitende Verfahren in Fragen der elterlichen Verantwortung sollten dennoch weiter vereinfacht und gestrafft werden.

23.09.2016

Nach Ansicht des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist die im <link https: www.jugendhilfeportal.de andereaufgaben artikel kommission-schlaegt-neue-vorschriften-zur-verbesserung-des-schutzes-von-kindern-in-grenzueberschreiten external-link-new-window führt zum auf dem>Entwurf der Europäischen Kommission zur Neufassung der Verordnung über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung - (EG) Nr. 2201/2003, sogenannte Brüssel IIa-VO - in vielen Teilen gelungen. Es gebe aber auch Nachbesserungsbedarf.

In seiner Stellungnahme bewertet der Deutsche Verein insbesondere die Neuregelungen zur Durchführung von Rückführungsverfahren innerhalb der EU positiv. Dies sei im Interesse des Kindes. Positiv seien auch die Regeln zur Zusammenarbeit von Behörden und Gerichten. Hier müsse der Anwendungsbereich jedoch deutlicher dargestellt werden, um eine höhere Anwendungssicherheit zu erzielen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Deutsche Verein auch grundsätzlich die Reformierung der Regeln zur Unterbringung eines Kindes im Ausland. Geplant sei, das bisherige, sehr unübersichtliche und schwer handhabbare Verfahren zu vereinfachen. Dies könnte sich in der Praxis allerdings als zu strikt und damit letztlich nicht zielführend erweisen. Vor allem dann, wenn durch zu enge Regeln bisher mögliche und praktikable Wege bei jugendhilferechtlichen Maßnahmen behindert werden.

"Mit der geplanten Neufassung der Verordnung machen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr Kindeswohl. Wenn Kinder bereits die Trennung ihrer Eltern verkraften müssen, sollte alles getan werden, um sie nicht unnötig, insbesondere durch lange Verfahrensdauer und Unsicherheit über die Durchsetzbarkeit getroffener Entscheidungen, zu belasten", sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

<link https: www.deutscher-verein.de de uploads empfehlungen-stellungnahmen dv-25-16-bruessel-entscheidungen-in-ehesachen.pdf _blank external-link-new-window zur stellungnahme des deutschen>Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Entwurf der Europäischen Kommission (PDF, 234 KB)

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 21.09.2016

Redaktion: Kerstin Boller

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