3.000 Kinder von hessischen Jugendämtern 2012 in Obhut genommen

Die hessischen Jugendämter meldeten 2012 insgesamt gut 3000 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, etwa so viel wie 2011. Häufigste Anlässe: die Überforderung der Eltern und die unbegleitete Einreise aus dem Ausland.

13.06.2013

Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, handelt es sich hierbei um die Inobhutnahme oder Herausnahme aus einem Heim, der eigenen Familie bzw. einer Pflegefamilie oder einer anderen Unterbringungsart aufgrund einer akuten Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen. Die Hälfte (51 Prozent) der in Obhut genommenen sind Mädchen. 2012 betrafen die Schutzmaßnahmen – wie im Vorjahr – vor allem Jugendliche, d. h. über die Hälfte (knapp 59 Prozent) waren älter als 14 Jahre und 41 Prozent waren Kinder unter 14 Jahren. Der Anteil der Jugendlichen über 14 Jahre stieg gegenüber 2011 um vier Prozentpunkte.

Die am häufigsten genannten Anlässe für Schutzmaßnahmen waren Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (39 Prozent), unbegleitete Einreisen aus dem Ausland (18 Prozent) und Beziehungsprobleme (13 Prozent). Vernachlässigung bzw. Misshandlungen waren in 13 bzw. zehn Prozent der Fälle Anlass für Interventionen. Alle anderen Gründe spielten mit jeweils weniger als fünf Prozent eine eher untergeordnete Rolle. Es konnten Mehrfachantworten gegeben werden.

Die Schutzmaßnahmen betrafen 62 Prozent deutsche und 38 Prozent ausländische Kinder und Jugendliche. Bei den Nichtdeutschen entfiel mit 48 Prozent ein relativ hoher Anteil auf unbegleitete Einreisen aus dem Ausland; deren Zahl stieg gegenüber 2011 um 106 oder 24 Prozent auf 547. Damit setzte sich die Entwicklung aus dem letzten Jahr fort. Bereits 2010 stieg deren Zahl um 52 Fälle (13 Prozent).

Eine große Rolle bei den Schutzmaßnahmen spielt die Familienkonstellation. So lebten rund 42 Prozent der in Obhut genommenen Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil oder in einer Patchworkfamilie.

Die Inobhutnahmen erfolgten zu einem Viertel auf eigenen Wunsch des Kindes bzw. Jugendlichen und bei drei Viertel lag eine Gefährdung vor. Vor allem Mädchen im Alter zwischen 14 bis 18 Jahren wurden in 37 Prozent der Fälle auf eigenen Wunsch in Obhut genommen.

Die Unterbringung erfolgte meist in einer Einrichtung (69 Prozent), zu 18 Prozent wurden die jungen Menschen in einer geeigneten Familie untergebracht und zu 13 Prozent in einer sonstigen betreuten Wohnform.

In vier von zehn Fällen kehrte der junge Mensch nach der Maßnahme zurück zu dem Sorgeberechtigen, zur Pflegefamilie oder ins Heim. Rund ein Drittel wurde danach außerhalb des Elternhauses, also im Heim, durch betreutes Wohnen oder in einer Pflegefamilie untergebracht; knapp zwölf Prozent erhielten eine sonstige stationäre Hilfe und neun Prozent eine ambulante Erziehungshilfe. Bei knapp zehn Prozent erfolgte keine anschließende Hilfe und drei Prozent wurden von einem anderen Jugendamt übernommen. Es konnten Mehrfachantworten gegeben werden.

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt vom 11.06.2013

Redaktion: Kerstin Boller

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