Adoption

Bundesrat versagt Adoptionshilfegesetz die Zustimmung

Der Bundesrat hat am 3. Juli dem Adoptionshilfegesetz nicht zugestimmt. Der Baden-Württembergische Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat sich zum vorläufigen Scheitern des Adoptionshilfegesetz im Bundesrat geäußert.

08.07.2020

Bestehende Benachteiligung von Zwei-Mütter-Ehen nicht verschärfen

Sozialminister Manne Lucha sagte: „Die Bundesregierung hat leider ein gutes Adoptions-Verbesserungsgesetz mit Regelungen verbunden, die letztlich auf ein Lesben-Diskriminierungs-Gesetz hinauslaufen. Das geht nicht. Deshalb konnten wir dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen. Die Regelungen, die die ohnehin bestehende Benachteiligung von Zwei-Mütter-Ehen noch verschärfen würden, müssen gestrichen werden. Und zwar komplett. Der Schutz unseres Grundgesetzes für Ehe und Familie gilt für alle, unabhängig von sexueller Orientierung. Wenn der Bund das nicht akzeptiert, trägt er die Verantwortung dafür, wenn sich dringend erforderliche Regelungen zum Schutz von Kindern bei der Adoption verzögern. Wir haben konstruktive Vorschläge gemacht, um das Problem zu lösen und werden das weiterhin tun.“

Das von der Bundesregierung vorgelegte und vom Bundestag beschlossene Gesetz trifft Neuregelungen im Adoptionsrecht. Baden-Württemberg unterstützt die Ziele des Gesetzes, zum Beispiel die darin enthaltenen Verbesserungen der Vorgaben zur Auslandsadoption. Strittig ist jedoch die vorgesehene Beratungspflicht bei der Stiefkindadoption. Sie trifft Zwei-Mütter-Familien, wenn in einer bereits bestehenden gleichgeschlechtlichen Ehe ein Kind geboren wird. Bei heterosexuellen Ehen in gleicher Situation ist dies nicht der Fall. Baden-Württemberg hat daher – wie die Mehrheit der Länder – dem Gesetz nicht zugestimmt. Der Bund kann nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Baden-Württemberg hatte in den Ausschüssen des Bundesrats einen konkreten Vorschlag gemacht, wie eine zusätzliche Benachteiligung lesbischer Ehefrauen vermieden werden kann.

Hintergrund

In der Abstimmung am 3. Juli 2020 erhielt der Bundestagsbeschluss nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu verhandeln.

Rechtsanspruch auf fachliche Begleitung: Durch die beabsichtigten Neuregelungen sollen Familien bei der Adoption von Kindern mehr Beratung und Hilfe erhalten. Sie betreffen sowohl die Adoptiv- als auch die Herkunftsfamilie. Beide hätten laut Bundestagsbeschluss einen Anspruch darauf, über die Adoption hinaus fachlich begleitet zu werden.

Offener Umgang mit Adoptionen: Der Gesetzesbeschluss soll auch den offenen Umgang mit Adoptionen fördern: Die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen sollen Eltern ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Sie werden außerdem angehalten, mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern zu erörtern, wie sie den Informationsaustausch oder auch den Kontakt mit den Herkunftseltern am besten zum Wohle des Kindes gestalten. Herkunftseltern erhalten zudem einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind, sofern diese von der Adoptivfamilie freiwillig zur Verfügung gestellt werden.

Auslandsadoptionen nur noch mit Vermittlungsstelle: Darüber hinaus verbietet der Bundestagsbeschluss Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Adoption vorbereitet und die Interessen des Kindes ausreichend berücksichtigt werden. International vereinbarte Schutzstandards sind künftig bei allen Auslandsadoptionen einzuhalten. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Neu: Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption: Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf am 28. Mai 2020 in einigen Punkten geändert und dabei auch Anregungen des Bundesrates aufgegriffen. Dabei geht es insbesondere um die Auslandsadoptionen und das Beratungsangebot der Adoptionsvermittlungsstellen. Außerdem hat der Bundestag eine verpflichtende Beratung bei den Adoptionsvermittlungsverfahren vor einer Stiefkindadoption in den Gesetzesbeschluss aufgenommen.

Beschlussdrucksache: Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (PDF, 72KB, nicht barrierefrei)

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 03.07.2020 / www.bundesrat.de

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