Adoption

Adoption von Stiefkindern in nichtehelichen Familien eine notwendige Anpassung an Lebensrealität

Anlässlich der am 29. Januar 2020 stattfindenden Anhörung im Rechtsausschuss zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien begrüßt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. den im Dezember 2019 vorgelegten Gesetzesentwurf grundsätzlich – sieht aber die bei Auslandsbezug von Adoptionen vorgesehenen Änderungen kritisch.

31.01.2020

„Mit dem Gesetzesentwurf erfolgt eine notwendige Anpassung an die Lebensrealität vieler Menschen in Deutschland“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. Nach Ansicht des Deutschen Vereins, sind die im Entwurf vorgegebenen Regelbeispiele einer verfestigten Lebensgemeinschaft, eheähnliches Zusammenleben seit vier Jahren oder Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind angemessen.

Fragen des Kindeswohls bei Adoptionen mit Auslandsbezug angemessen berücksichtigen

Überdacht werden sollten allerdings die ebenfalls in diesem Entwurf vorgenommenen Änderungen des Kollisionsrechtes zur Adoption in Fällen mit Auslandsbezug. Die geplanten Änderungen führen dazu, dass trotz der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes im Ergebnis auf die Mehrzahl der Adoptionen auch von Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit deutsches Recht angewandt wird. Dies kann die Wahrscheinlichkeit, dass die Adoption auch im Herkunftsstaat akzeptiert wird beeinträchtigen. Hier regt der Deutsche Verein an, die Sonderzuständigkeit an spezialisierte Gerichte für diese Fälle beizubehalten, um zu gewährleisten, dass die den Auslandsbezug betreffenden Fragen des Kindeswohls angemessen berücksichtigt werden.

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien“ soll nichtehelichen Stieffamilien, die in einer „verfestigten Lebensgemeinschaft“ eheähnlich zusammenleben bzw. mit einem gemeinsamen Kind im Haushalt leben, die Adoption von Stiefkindern ermöglicht werden.

Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Vereins (PDF, 150 KB) steht als Download zur Verfügung. Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden sich außerdem beim Bundesfamilienministerium.

Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 29.01.2020

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