Zahlen 2019
223 Adoptionen in Berlin und Brandenburg erfolgreich vermittelt
Im Jahr 2019 waren insgesamt 223 Adoptionsverfahren in Berlin und im Land Brandenburg erfolgreich, darunter 108 in Brandenburg und 102 in Berlin. Außerdem wurden 13 Auslandsadoptionen durch die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) mit Sitz in Potsdam begleitet.
26.01.2021
Eine Adoption soll einem Kind eine dauerhafte und verlässliche Lebensperspektive sichern, stets unter Achtung der eigenen Lebensgeschichte. Dafür unterstützt die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg als gemeinsame Einrichtung der Länder Berlin und Brandenburg die kommunalen Adoptionsvermittlungsstellen zum Beispiel mit Einzelfallberatungen und Qualifizierungsangeboten. Mitunter wird die ZABB aber auch mit einer bundesweiten Suche aktiv, um sogenannten schwervermittelbaren Kindern das Aufwachsen in einer Familie zu ermöglichen.
Brandenburgs Jugendministerin Britta Ernst: „Kinder brauchen eine Familie. Manche Kinder können jedoch nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen. Eine Adoption eröffnet die Möglichkeit, dass ein Kind – unter Wahrung seiner Herkunftsgeschichte – in einer neuen Familie gut aufwachsen und sich entwickeln kann. Dazu leistet die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg beim Jugendministerium einen wesentlichen Beitrag.“
Adoptionsstelle mit vielfältigen Aufgaben
Auf Wunsch werden Adoptionsinteressierte, Kinder und Familien von Beginn eines Verfahrens bis hin zur eigenen Herkunftssuche begleitet. Auch Herkunftseltern, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben, werden beraten und begleitet. Die ZABB berät und unterstützt zudem Institutionen wie Familiengerichte, Standesämter, Jugend- und Gesundheitsämter, Ausländerbehörden, örtliche öffentliche Adoptionsvermittlungsstellen sowie solche in freier Trägerschaft und kooperiert mit zentralen Behörden im Ausland und mit Botschaften. Die ZABB leitet die Arbeitsgruppe der Adoptionsvermittler an, organisiert für Adoptionsvermittler, Adoptionsinteressierte und Adoptivfamilien Qualifizierungsmaßnahmen und informiert die Fachstellen über relevante Gesetzesänderungen und aktuelle Urteile.
Zulassung und Aufsicht durch die ZABB
Unter Federführung der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) ist es gelungen, dass sich zum 1. Januar 2021 die Stadt Brandenburg an der Havel der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle von Potsdam, Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming angeschlossen hat. Damit können die Chancen auf Adoptionsvermittlung weiter erhöht werden. Mit Genehmigung der ZABB können kommunale Adoptionsvermittlungsstellen eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle mit anliegenden Gebietskörperschaften gründen. Mit einer Anerkennung als Auslandsvermittlungsstelle und den Zulassungen für bestimmte Länder durch die ZABB dürfen diese Stellen in freier Trägerschaft tätig werden.
Mehr Beratung und ein offener Umgang mit Adoptionen
Die ZABB arbeitet immer auch wissenschaftlich. Sie beteiligt sich derzeit beispielsweise an der Vorbereitung der Hauptstudie „Politisch motivierte Adoptionen in der DDR“ der Bundesregierung. Von großer Bedeutung für den Aufgabenbereich der Adoption ist das neue, bundesweite Adoptionshilfe-Gesetz, das in wenige Monaten in Kraft treten soll. Darin werden der rechtliche Anspruch auf mehr Beratung aller Beteiligten sowie die Strukturen der Adoptionsvermittlung gestärkt, unbegleiteten Adoptionen im Ausland soll entgegenwirkt und der offene Umgang mit Adoptionen rechtlich fokussiert werden. Der Umgang mit Adoptionen soll offener werden, Kinder müssen über ihren Status aufgeklärt werden und erhalten mit 16 Jahren einen Brief, dass sie ein Recht auf Akteneinsicht haben.
Weitere Informationen
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg vom 14.01.2021
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