BJR: Kinderrechte müssen jetzt auch in Bayern gelten | |||
| Strukturebene: Bayern | |||
| Nachrichtentext: Der 136. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings (BJR), das höchste Beschluss fassende Gremium der Jugendarbeit im Freistaat, hatte im März diesen Jahres die Bundesregierung aufgefordert, die UN-Kinderrechtskonvention umfassender anzuerkennen. In einer Vorbehaltserklärung war u.a. formuliert, dass die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention nicht in das deutsche Ausländerrecht eingreifen dürfen. Dies bedeutete z.B., dass bereits 16-Jährige juristisch als Volljährige im Asylverfahren behandelt wurden. Gestern übergab die Bundesregierung nun den Vereinten Nationen das Rücknahmeschreiben für die seit 18 Jahren bestehenden Vorbehalte. Seither gilt die UN-Kinderrechtskonvention nun uneingeschränkt für alle Kinder in Deutschland.
Kinder und Jugendliche nicht mehr in Abschiebehaft, sondern in Jugendhilfeeinrichtungen BJR-Präsidentin Martina Kobriger begrüßte diesen Schritt und sieht nun die Bayerische Staatsregierung in der Pflicht, das Ausländerrecht zu verändern: „Dem Bayerischen Jugendring ist es ein Anliegen, die Situation aller Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Auch im Rahmen von Asylverfahren müssen junge Menschen Zugang zu Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe haben“, so Kobriger. Außerdem fordert der Bayerische Jugendring, Kinder und Jugendliche nicht mehr in Abschiebehaft zu nehmen, sondern in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen. | |||
| Herausgeber: Bayerischer Jugendring | |||
| Schlagwörter: Asylrecht, Ausländerrecht, Flüchtling, Kinderrechte, UN-Kinderrechtskonvention | |||
| Eingetragen von: ilja.koschembar@agj.de | |||
| Eintragsdatum: 16.07.2010 | |||

