
Bild: martinroell
Die meisten Bürgerinnen und Bürger lieben ihre Städte und Gemeinden, seltener deren Verwaltungen. Ob sie das Jugendamt lieben, hängt von ihren Erfahrungen ab. Die Entscheidungen des Amtes sind aber aus der Sicht der Betroffenen nicht immer nachvollziehbar. Zu oft gilt das Jugendamt als "Kinderklaubehörde". Glaubt man den Medien, versagt es auch noch in kritischen Situationen. Brauchen Jugendämter eine Öffentlichkeitsarbeit, um das beschädigte Image zu verbessern? Dr. Dirk Härdrich hat darüber nachgedacht. Er gehört der Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie an und ist Sprecher des Teams für "Grundsatzangelegenheiten und übergreifende Aufgaben der Jugendhilfe" und Projektleiter "Integrierte Berichterstattung Niedersachsen - IBN".
Öffentlichkeitsarbeit von Jugendämtern
Dr. Dirk Härdrich
Das Bild der Jugendämter in der Öffentlichkeit wird gemeinhin als verbesserungswürdig angesehen. Nach wie vor herrscht der Eindruck vor, dass Jugendämter nicht als moderne, helfende und unterstützende Dienstleistungsbehörde im Sinne des SGB VIII verstanden werden. Je nach der Gruppe, die das Jugendamt betrachtet, gibt es unterschiedliche Vorstellungen, die jedoch mit der modernen Realität in der Regel nur wenig bis gar nichts zu tun haben.
Zunächst muss jedoch im Rahmen dieser Überlegungen geklärt werden, was eigentlich mit dem Begriff „Jugendamt“ gemeint ist und welches Bild in der Öffentlichkeit (welcher?) eigentlich herrscht.
Politikerinnen und Politiker meinen in der Regel damit jene, ihnen etwas unheimliche Behörde, die eine eigenartige Konstruktion hat, viel zu viel Geld verbraucht und in der Regel mit Kindern zu tun hat, die gemeinhin zu den „Schmuddelkindern“ zählen, mit denen die Politiker auch keine Meriten ernten können. Was die allerdings genau machen, bleibt im Verborgenen und kann auch selten für Außenstehende wirklich nachvollziehbar erklärt werden.
Für viele Menschen ist das Jugendamt eine angstbesetzte Einrichtung, die noch immer den Ruf hat, als „Kinderklaubehörde“ unterwegs zu sein.
Vielleicht ist nur für Eltern und Jugendliche, die tatsächlich Hilfe vom Jugendamt bekommen haben, das Jugendamt eine positiv besetzte Behörde, deren Wirken aber auch nicht immer verstanden worden ist und wird.
Und die Eltern und Jugendlichen, die das Jugendamt als Eingriffsbehörde erlebt haben oder denen nicht geholfen werden konnte, haben keine positiven Empfindungen bei dem Wort „Jugendamt“.
Schließlich hat die Berichterstattung seit Kevin und Lea-Sophie noch den Eindruck erweckt, dass in vielen Jugendämtern keine Ordnung herrscht und durch Fehleinschätzung und unprofessionelles Arbeiten Kinder zu Schaden und sogar zu Tode kommen.
In der Regel wird unter dem Jugendamt trotz der großen Bandbreite seiner Aufgaben immer noch das Aufgabenspektrum des Allgemeinen Sozialen Dienstes verstanden, weil es dort entweder zu Eingriffen in die Familien kommen kann oder im Versagensfall auch zu Schädigungen von Kindern, immer aber eine hohe Emotionalität im Spiel ist.
Das alles sind keine guten Voraussetzungen für den Versuch, ein positives Image der Jugendämter zu befördern. Es würde schon ausreichen, das bisherige schlechte Image der Jugendämter zu korrigieren.
Dass Jugendämter je nach Zielgruppe unterschiedlichen und teilweise einander ausschließenden Erwartungen und Ansprüchen genügen müssen, ist keine neue Entwicklung (1), ebenso wie die Tatsache, dass einzelne Fehler, die natürlich auch in Jugendämtern vorkommen können, schnell und gerne wegen der oft schwer erträglichen und tragischen Folgen zur Generalkritik an den Jugendämtern allgemein genutzt werden.
Für Eltern, die sich unberechtigt „verfolgt“ fühlen oder denen die Kinder weggenommen wurden, ohne dass die Eltern selbst die Notwendigkeit akzeptiert haben, ist das Jugendamt „das Böse schlechthin“ (2) und es gibt inzwischen sogar ein Europäisches Petitionsverfahren polnischer Bürgerinnen und Bürger gegen die Institution des deutschen Jugendamtes (3). Hinzu kommen immer wieder reißerische Artikel aus der „Yellow-Press“, gern gelesene Lektüre in Arztpraxen, in denen ebenfalls das Bild des Jugendamtes als omnipotente Machtbehörde mit zerstörenden Aktionen beschworen wird. (4)
Selbst Mitarbeiterinnen und MItarbeiter von Jugendämtern verbreiten, Bezug nehmend auf einen Einzelfall in durchaus seriösen Publikationen die verallgemeinernde Behauptung, dass Jugendämter keiner Kontrolle unterlägen und „der einzelne Sozialarbeiter im Jugendamt mit großer Macht ausgestattet (ist)“. (5)
Auf der anderen Seite haben gerade die Ereignisse seit dem tragischen Tod Kevins die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Medien auf zu spätes Handeln der Jugendämter gelenkt und, aktualisiert durch den Fall Lea-Sophie, den Jugendämtern den Vorwurf gemacht, unprofessionell zu handeln und vor allem dem Schutz der Kinder nicht angemessen und vor allem nicht schnell genug gehandelt und die Kinder aus den Familien genommen zu haben.
Jugendämter stehen bei der Wahrnehmung ihres staatlichen Wächteramtes in dem nicht auflösbaren Spagat zwischen Kindeswohl und Elternrecht (6), bei dem es selbst bei professioneller Wahrnehmung der Aufgaben nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass Entscheidungen in die eine wie die andere Richtung im Nachhinein als falsch angesehen oder von angerufenen Gerichten als falsch eingestuft werden. Gerade die Diskussion um die Umsetzung des § 8 a des SGB VIII in die Praxis hat noch einmal verdeutlicht, dass noch so sorgfältige Verfahrensabläufe nicht ausschließen können, dass Fehler gemacht werden und dass diese Fehler dann dem Kinde (oder auch den Eltern) Schaden zufügen können.
Mörsberger schreibt dazu nicht zu Unrecht, dass das Jugendamt einerseits nicht Ausfallbürge für Versorgungsdefizite der aktuellen Gesellschaftspolitik sein kann, andererseits aber gerne als Projektionsfläche genau dafür genutzt wird oder wie er es plastisch formuliert: „Das Jugendamt als Projektionsfläche für den kostenfreien Volkszorn“ (7).
Es muss konstatiert werden, dass Jugendämter in der Summe eine vernünftige Arbeit leisten. Es ist auch klarzustellen, dass sich in der Summe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Leitungen der Jugendämter redlich bemühen, ihren Aufgaben vernünftig und unter Abwägung aller erforderlichen Gesichtspunkte nachzukommen. Es ist aber auch festzustellen, dass in der Tendenz Jugendämter in den vergangenen Jahren mit Rahmenbedingungen konfrontiert worden sind, die ihnen die inhaltliche Aufgabenerfüllung zumindest deutlich erschwert haben. Seit Jahren werden insbesondere Jugendämter wegen der steigenden Kosten der Jugendhilfe (8) einem ständigen Umstrukturierungsprozess unterzogen, der in erster Linie das Ziel hat, „effektiver“, sprich kostengünstiger zu arbeiten. Dabei geht es in Einzelfällen so weit, dass fachliche Entscheidungen der Hilfegewährung durch fachfremde (Finanz-)entscheidungen vorgegeben werden (9).
Seit Jahren stehen vielen Jugendämtern immer weniger ausreichende Finanzmittel zur Verfügung, notwendige pädagogische Maßnahmen stehen unter dem Diktat fehlender Mittel, es kann nicht immer die richtige und auch nicht immer eine ausreichend lange Hilfe gewährt werden. Das hat dann wieder zur Folge, dass der Erfolg der Hilfe nicht im prognostizierten Maße eintritt, was dann wieder der schlechten Arbeit der Jugendämter angelastet wird – ein Teufelskreis. Schließlich leiden viele Jugendämter vor allem in den Allgemeinen Sozialen Diensten seit vielen Jahren unter erheblichem Personalabbau, der eine fachlich fundierte Arbeit erschwert und nicht selten unmöglich macht. Nicht umsonst hat die Leiterin des Jugendamtes Schwerin schon vor Jahresfrist im Jugendhilfeausschuss auf die möglichen Konsequenzen derartigen Personalabbaus hingewiesen und dabei nicht nur für ihr Jugendamt gesprochen (10).
Der Hinweis auf diese hier nur schlaglichtartig angerissenen Rahmenbedingungen soll keineswegs eine Entschuldigung für versäumte Reformen auch in Jugendämtern, für individuelle Fehler und Versäumnisse sowie mangelnde oder falsch gelaufene Steuerungsprozesse sein. Jugendämter müssen sich nach wie vor selbstkritisch fragen, ob sie wirklich so aufgestellt sind, wie es die große Verantwortung erfordert, die sie haben. Und nicht alle Jugendämter haben auf die veränderten, schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen professionell reagiert. Nicht selten haben sich Jugendämter, wie die Jugendhilfe allgemein, darauf zurückgezogen, dass ihre pädagogischen Prozesse nicht kritisch hinterfragt und auch nicht von Außenstehenden bewertet werden dürften und sich in den Schmollwinkel zurückgezogen, wenn sie dieses nicht verhindern konnten. Aber entscheidende Rahmenbedingungen und dazu gehört nun einmal eine angemessene, auch fachlich definierte Ausstattung, sind nicht gewährleistet worden. Sie sind damit Verursacher für die immer schwierigere Arbeitssituation in den Jugendämtern und mit Ursache für manche der Fehlentscheidungen der vergangenen Jahre.
Medienpsychologisch müssen Jugendämter sicherlich als letztlich öffentliche Eingriffsbehörde damit umgehen lernen, dass in erster Linie Fehlentscheidungen nachrichtenrelevant sind (only bad news are good news). Insoweit ist auch kritisch zu hinterfragen, ob eine Öffentlichkeitsarbeit der Jugendämter wirklich sinnvoll ist, so lange durch Überforderungssituationen und Unterbesetzungen die Gefahr von öffentlichkeitswirksamen Fehlentscheidungen nicht weitgehend minimiert werden kann. Eine noch so gute Öffentlichkeitsarbeit fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen, wenn es durch eine Fehlentscheidung zu einem Todesfall im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes gekommen ist. Ob es gelingen kann, diesen Effekt zu minimieren, wenn man klarstellt, dass es eben auch dann zu Fehlentscheidungen kommen kann, wenn man fachlich professionell und nach allen Regeln der Kunst arbeitet, ist äußerst fraglich.
Daher ist auch in Frage zu stellen, ob es wirklich einer „Kampagne“ bedarf, um das oben gezeichnete Bild von Jugendämtern zu verändern. Schließlich ist es durchaus üblich, dass Jugendämter Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Sowohl durch entsprechende Publikationen, Informationsveranstaltungen und die entsprechenden Web-Auftritte im Rahmen der Internetangebote der Stadt- und Kreisverwaltungen bemühen sich Jugendämter seit vielen Jahren redlich, ihr Image als Beratungs- und Unterstützungsbehörde für die Eltern zu formen. Insofern ist die Idee, das öffentliche Ansehen von Jugendämtern zu verbessern, weder neu noch originell, aber es bricht sich an den verschiedenen Wellen, die einerseits dem Jugendamt das Image einer „Kinderklaubehörde“ anheften und natürlich auch immer wieder vermeintliche oder auch tatsächliche Belege dafür finden, die aber andererseits dem Jugendamt vorwerfen, nicht rechtzeitig eingeschritten zu sein.
Wenn man zudem mit wachem Blick die Darstellung von Jugendamt im Fernsehen beobachtet, dominiert auch dort immer noch ein veraltetes und merkwürdiges Bild dieser „Behörde“. Zwar kommt nicht mehr in jedem Fall die strenge bebrillte Dame mit Haarknoten und brauner Aktentasche unter dem Arm, die in barschem Ton die Entscheidung verkündet, aber es gibt immer noch Darstellungen vom Jugendamt als verschlossener, nicht helfender und letztlich versagender Behörde (11). Damit wird durch das übermächtige Medium Fernsehen nicht nur über Nachrichten, sondern viel subtiler über Filme, nachgestellte „Realität“, ein Bild verfestigt, das im Rahmen der jeweiligen Dramaturgie möglicherweise erforderlich ist, zum positiven Image von Jugendämtern aber auch nicht beiträgt.
Ein neues, besseres Bild von Jugendämtern muss zunächst Veränderungen bei den Jugendämtern bewirken. Die in der Regel gute und hilfreiche Arbeit der Jugendämter wird nicht oder nur unzureichend evaluiert und von außen, wenn auch mit fachlichen Augen, überprüft.
Erfahrungen aus dem laufenden Niedersächsischen Modellprojekt „Integrierte Berichterstattung in Niedersachsen“ machen deutlich, dass es selbst in einem Bundesland keine definierten Qualitätsstandards beispielsweise bei der Erstellung von Hilfeplänen oder deren Evaluation gibt und selbst benachbarte Jugendämter teilweise deutlich unterschiedliche Verfahren, Standards und fachliche Bewertungen aufweisen. Gerade diese fehlende oder unzureichende Evaluation ist aus zweierlei Gründen problematisch. Zum einen fehlen damit über das jeweilige Jugendamt hinausgehende Vergleichsstandards zur ständigen Qualitätsverbesserung. Zum anderen gibt es aber auch nicht den notwendigen dauerhaften Zwang, die eigene Arbeit darzustellen und damit auch zu reflektieren.
Es gelingt der Jugendhilfe nach wie vor auch nicht, ihre pädagogische Arbeit allgemeinverständlich und auch über den Fachkreis hinaus nachvollziehbar darzustellen. In vielen Fällen wird das als nicht möglich bezeichnet, auch wenn es seit vielen Jahren Modellprojekte des Bundes und der Länder zur Wirkungssteuerung und Evaluation von Jugendhilfe gibt. Die im Rahmen des schon erwähnten niedersächsischen Modellprojektes eingebaute Befragung der „Kunden“ im Bereich Hilfen zur Erziehung untermauert die oben aufgestellte Behauptung, dass es den Jugendämtern nicht immer gelingt, ihre Entscheidungen nachvollziehbar zu machen.
Während bei der Befragung im Jahr 2006 77,8 % der befragten Eltern und Jugendlichen von immerhin 29 der 50 an der IBN beteiligten niedersächsischen Jugendämtern antworten, dass das Jugendamt ihnen geholfen hat, konnten nur 65,5 % derselben Befragten die Entscheidungen des Jugendamtes nachvollziehen (12). Auffällig ist nicht nur, dass es bei den befragten Eltern und Jugendlichen diese Differenz gab, im Umkehrschluss heißt das auch, dass immerhin 34,5 % der Befragten die Entscheidungen nicht nachvollziehen konnten. Es handelt sich dabei immerhin um am Verfahren unmittelbar beteiligte Personen, nicht um Außenstehende. Ungeachtet möglicher Gründe, die bei den Betroffenen zum Nichtverstehen (wollen oder können) der Jugendamtsentscheidungen führt, ist dies ein Indikator, dass Jugendämter es nach wie vor nicht hinreichend vermögen, ihre Arbeit und damit auch ihre Entscheidungen so transparent zu machen.
Dies aber ist unverzichtbare Grundlage, um überhaupt sinnvolle und erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit betreiben zu können.
Die obigen Ausführungen lassen es zweifelhaft erscheinen, ob es sinnvoll und Erfolg versprechend sein kann, durch wie auch immer angelegte Kampagnen das öffentliche Image der Jugendämter aufzupolieren, da die gesellschaftliche und politische Entlastungs- und Ventilfunktion zu „schön“ ist, um aufgegeben zu werden.
Wenn es denn überhaupt, und sei es auch nur aus legitimatorischen Gründen, als erforderlich angesehen wird, intensiver am Bild der Jugendämter in der Öffentlichkeit zu feilen, dann sollte der Versuch gemacht werden, insbesondere Entscheidungsträgerinnen und –träger und Meinungsmacherinnen und -macher anzusprechen.
Hier kommen insbesondere die Redaktionen der Presse und des Fernsehens in Frage. Reportagen über die Arbeit der Jugendämter könnten als Idee hilfreich sein. Auch wenn die Gefahr besteht, sich „schmutzig“ zu machen, könnte auch an dieser Stelle eine zumindest fachlich akzeptabel gemachte „Doku-Soap“ ein geeignetes Instrument der öffentlichen Meinungsbildung sein. Dies scheint zwar anrüchig zu sein und ist vielleicht auch „unter der fachlichen Würde“, birgt zudem die Gefahr von Fehldarstellungen auf Grund dramaturgischer Erfordernisse, hat aber zumindest den Vorteil, dass es in kurzer Zeit wesentlich größere bewusstseinsbildende Wirkung entfaltet, als noch so viele Druckwerke und Plakate, auch wegen des damit verbundenen vermeintlich voyeuristischen Blicks. (13)
Andere mögliche Formen der Öffentlichkeitsarbeit könnten zwar in Form einer Empfehlung den Jugendämtern genannt werden, sind jedoch eher hilflose Formen der „Pseudo“-Öffentlichkeitsarbeit, weil ihre Wirksamkeit – siehe oben – beschränkt ist und durch nur einen kritischen Fall in der Öffentlichkeit wieder in sich zusammenfällt.
(1) vgl. dazu u.a. Ev.Akademie Bad Boll (Hg.): „Kindeswohl – Dilemma und Praxis der Jugendämter“, Bad Boll 1997
(2) vgl. dazu www.kindesraub.de
(3) so gibt es seitens der EU-Petitionskommission in Brüssel einen Beschluss vom 7.6.2007, einen Initiativbericht zu Willkürmaßnahmen des deutschen Jugendamts anzufordern;
(4) als Beispiel: Freizeitrevue 49/2007 vom 28. November 2007, S. 14/15: „Das Jugendamt hat unsere Familie zerstört“;
(5) vgl: Interview mit Heribert Giebels: „Das Jugendamt hat immer Recht“,, Die Zeit 25/2003, S. 14
(6) dazu aktuell: Bettina Finke: „Elternwohl“, in: Das Jugendamt 01/2008, S. 10 ff.;
(7) Thomas Mörsberger, „Was kann vom Jugendamt erwartet werden? Was hilft gefährdeten Kindern wirklich?“, in SPI des SOS-Kinderdorf e.V. (Hg.), Jugendämter zwischen Hilfe und Kontrolle, München 2002, S. 32. ff, hier S. 34 und 35;
(8) hier werden die Jugendämter für gesellschaftliche Entwicklungen und politische Entscheidungen unzulässigerweise in Haftung genommen
(9) Man stelle sich vor, Richterinnen und Richter würden die Möglichkeiten ihrer Entscheidungen durch fachfremde Dritte vorgeschrieben bekommen, weil z.B. das Geld nicht ausreicht – die Empörung würde keine Grenzen kennen!
(10) Bemerkenswert und typisch ist in diesem Zusammenhang die Reaktion der Bremer Politik auf den Untersuchungsbericht zum Fall Kevin, bei der reflexartig darauf verwiesen wurde, dass die Politik keine Verantwortung trüge und im konkreten Fall auch keine „Schuld“ habe; entsprechende Untersuchungen zeigen jedoch ein anderes Licht von der Verantwortung von Politik: Olaf Emig: „Der vermeidbare Tod eines Kleinkindes unter staatlicher Fürsorge“, NP 5/2007, S. 445 ff., hier S. 451 ff.;
(11) wie in dem Tatort „Unter uns“ vom 14. Oktober 2007
(12) Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie/ GEBIT (Hg.): „Integrierte Berichterstattung in Niedersachsen“, Fachkennzahlen 2007, Excel-Tabelle, Hannover, Februar 2008
(13) Seit den „Gerichts- Soaps“ oder Serien wie „Toto und Harry, K 11“ oder „Niedrig und Kuhnt“ „weiß“ „man“, wie es im Gericht und bei der Polizei zugeht!
ch





Umgangsrecht
Manche begleitete Umgängen in manchen Einrichtungen dienen nur dem Zweck einen Schuligen zu suchen für Kinder im Umgang mit ihren Müttern. Das passiert darurch das, dies Umgangsbegleiteten Personen vom Jugendamt als Rechtsawalt für Pflegeltern darstellen egal wo,dass sie sich nicht an Beschüsse halten Eltern und Kinder übergehen weil diese niemals eine neutrale Haltung einnehmen und schon deshalb nicht weil sie ihre eigene Geschichte und die der Pflegeltern auf die Eltern pojizieren. Dadurch sind sie nicht Denk noch Handlungsfrei und schon garnicht bei Gericht.Somit wird ein Zustand geschaffen der nichts mit Rückführung und Hilfestellung zu tun hat und verfehlt nicht die Frage des Kinderraub an so manchen Jugendämtern
Anonym
(15.04.2010 23:25:59)
Folgesymptom nach häuslicher Vatergewalt ?
Jugendarbeit am Pranger Das Grundgesetz, das Gewaltschutzgesetz, das Strafgesetz---alles Synonyme ?für willkürliche Familienbindungszer störung durch Fehleingriffe durch Jugendämter werden schlicht "weggeredet". Denn Selbstkritik erscheint mir als das beste Mittel gegen Jugend(amt)kriminalität. Denn erwiesen ist, das man(n) Kinder nicht erziehen kann , sondern Kinder werden durch positives Vorleben eines respektvollen Miteinanders innerhalb der Familien für außerhäusliches verantwortungsbewusstes Handeln geschult. Wie aber sollen Kinder und Jugendliche erlernen Regeln, als Vorstufe von Gesetzen , zu leben,wenn insbesondere Jugendämter Familien zerstören indem der Jugendhilfeschutzauftrag ignoriert, häusliche Gewalt des Vaters bagatellisiert, und Opfer verächtlich gemacht werden ? Opfer benötigen in der Regel "Salbe" für ihre Wunden. Salbe für Wundesn körperlicher oder seelischer Art.... Salbe für seelische Wunden ist Empathiefähigkeit, Mitgefühl, Herzenswärme und helfende konkrete Unterstützung in der Alltagstraumabewältigung nach häuslicher Gewalt. Wer aber lebt diese Form der Menschenwürde ? Denn mittlerweile haben sich diverse Psychologen, Soziologen und etliche Väter, egal aus welcher Berufsgruppe einfallen lassen, dass das Gewaltschutzgesetz NICHT mehr erforderlich ist. Zum Wohl von Kinderheimbetreibern. Mit dem Leid entmütterter Kinder gefüllt.Denn häusliche deutsche Gewalt wurde aus dem Wohnzimmer in die Institution Jugendamt verlagert, zumindest m.M.n..... Denn nun herrscht nicht mehr Opferschutz,durch das Gewaltschutzgesetz, Grundgesetz, sondern nur noch hochstrittige, innerfamiliäre Partnergewalt. immer noch zu mehr als 9O% männliche Gewalt wird hierdurch legalisiert. Und Kinder leben nun mal nach, was sie vorgelebt bekommen. Die Botschaft des Vaters an Kinder lautet : Das Faustrecht und Diffamierung der Frau siegt.Denn die böse Mutter indoktriniert ja das Kind gegen den Vater, indem die Mutter häusliche Gewalt verhindert und öffentlich macht. In NRW werden nicht Täter einer strengen Tätertherapie unterzogen um Kindeswohl durch ungefährlichen Umgang: Täter/Kind zu sichern--NEIN--es sind die bösen Mamas, die kurzfristig den Mut fanden und anzeigten, was für jeden Bürger anzeigeverpflichtend ist... Es werden die Erziehungsunfähigen Mamas therapiert, die Kinder werden entzogen und künftig im Heim versorgt da die Mütter überfordert sind und oftmals sogar mittels Psychopharmaka ruhig gestellt werden, um dem unbetreuten Täter Kind-umgang schweigend auszuhalten.Verschweigen Mamas diese Vatergewalt jedoch noch immer nicht, beweisen sie hierdurch ihre böswillige, hochstrittige Partnergewalt !Denn nicht blaue Flecken, erreicht durch Vaterfäuste zählen in den Theorien, NEIN-- wenn Frau die Gewaltfälle schildern will, diffamiert sie ja nur den armen Mann um das Kind zu entfremden... was zu den unglaublich gehäuften FEHLINOBHUTEN (man könnte es auch Kindesraub zur finanziellen Vorteilsnahme durch Arbeitsplatzschaffung mit Kindes,-und Opferleid nennen)zum Nachteil des "Sorgeberechtigten" Vaters....und ganz Gleichberechtigter Mann wird durch Mutterliebeentzug im Kinderheim durch demütigende Handlungen wie Redeverbot über häusliche Vatergewalt, Stubenarrest wegen berechtigter Ängste kennzeichnet durch Umgangsverweigerung des Kindes vor dem Täter--mit Stubenarrest entgegen gewirkt.... DENN KINDER MÜSSEN REGELN LERNEN--- Regeln, die weder Jugendamtmitarbeiter durch Beachtung des Grundgesetzes einhalten, noch durch Aufgabe m.M.n. kranker Ideologien, die besagen, TÄTER UND OPFER seien PARTNER...und somit zum Umgang verpflichtet... Wie seltsam, dass diese Absurdität noch nicht bei außerhäuslicher Gewalt gilt, oder ? Abgesehen von den Sexualstraftätern, die sogar in Gefängnispsychiatrien niemand haben will, selbst beim Bedürfnis auf Selbsteinweisung... Was also sollen Kinder von WEM lernen ? Mutterliebe wird als krankmachend und zur Überbehütung denunziert, ganz gemäß des Antidiskriminierungsgesetzes, und Vaterfäuste hat ja keiner gesehen, deswegen meinen Opfer häuslicher Gewalt ja auch nur, sie würden geschlagen und in der Folge zusätzlich ungerecht behandelt... Denn Opfer sollen ja aufpassen niemanden zu beschuldigen, denn Täter haben ja gemäß Grundgesetz das Recht auf Unschuldsvermutun... Im Gegenzug zur beschützenden Mutterliebe, die ja derart Kindeswohlgefährdent ist, gemäß BGB § 1666, dass diese emotional mißbrauchende Mutterliebe vor häuslicher Vatergewalt-- OHNE Beschluss dass willkürliche Eingreifen durch kindesraub für Jugendamtmitarbeiter RECHTFERTIGT... Laut Theorie denken ja Frauen nur allzuoft-- Vatergewalt sei gefährlich fürs Kind...Mütter meinen eben nur ? Soll jetzt dieser m.M.n. Schwachsinn nun tatsächlich zur neuesten Jugendhilfestudie deklariert werden ? Na prima, dann sollte sich jeder einzelne Soziologe, Pädagoge, Lehrer, Erzieher, Psychologe schon mal darauf einstellen, dass jeder dem anderen künftig im harmlosesten Fall ne Ohrfeige geben wird und in der Folge sagt : Das meinst du doch nur.....denn ich seh das anders...gemäß Studienideologie... Na ja, und an solch frei geäußerten MEINUNGEN--- verzweifeln sogar diverse Justizmitarbeiter und wissen auch nicht mehr wie man (n) helfen kann...außer unendlich lange Gerichtsverfahren vor sämtlichen deutschen Gerichten zu führen.... und während dieser endlos langen Verfahrensverschleppungen bleiben Kinder im Heim, werden ohne Liebe Erwachsen und haben erlernt, dass sich ausschließlich Fäuste bewähren... da z.T.sogar höchste Juristen an der Umsetzung des geschrieben Gesetzes scheitern... Fakt ist, kein Kind kann Liebe lernen, wenn Mutterliebe entzogen wird um Vaaterfäuste zum Rechtsanspruch zu legalisieren indem das Gewaltschutzgesetz umgangen wird. Kinder, die nicht lieben lernen, und Liebe erlernt KEIN KIND IM KINDERHEIM--und oftmals auch nicht in gutbezahlten kinderreichen Pflegefamilien,, sondern Kinder lernen, das Faustrecht siegt--gemäß des Vorlebens der häuslichen Gewalt durch Väter, die hierin Sorge und uUgangsrechte erkennen wollen. Und welche Regeln sollen Kinder erlernen, wenn weder das Jugendhilfeschutzgesetz, das internationale Recht des Kindes auf beschützende Mutterliebe noch Tätertherapie zum Wohl des Kindes VORGELEBT wird ? Hinweis : Zu diesen Erkenntnissen konnte ich kommen, da ich viele Gespräche mit Jugendlichen führe. Diese Jugendlichen unterstützen mich in meiner Forderung im Namen aller Kinder und im Sinne des Kindeswohles gemäß den Kinderrechten-- dass in unserer Gesellschaft nicht ein ZUVIEL an LIEBE Täter fördert--sondern zuwenig.Genau deswegen sollten Jugendamtmitarbeiter damit beginnen, endlich in ihren eigenen Familien LIEBE und FRIEDEN vorzuleben. Zentrum für Menschenwürde und Kinderrechte
E.Sundermann-Binder
(12.02.2010 22:37:23)
Jugendhilfeschutzauftrag u. Kinderklau
,Ich kenne keine Behörde, diem.M.n. derart viele Legastheniker beschäftigt, wie bei den Jugendämtern schlechthin. Das Gewaltschutzgesetz, das Strafgesetzbuch und der Jugendhilfeschutzauftrag sind klare, sachliche Strukturierte GESETZE-- ÖFFENTLICH NACHZULESEN und eben deswegen auch durch Jugendamtmitarbeiter eigentlich "LES,-und LEBBAR" Das BGB, STGB, SGB und das Grundgesetz, das Haager Abkommen und die internationalen Kinderrechte geben ebenfalls KLARE GESETZESTEXTE vor ; wieso können Jugendamtmitarbeiter, immerhin aus Steuergeldern bezahlt, weder lesen, noch gemäß vorgegebener Gesetze handeln ? Zum Wohl und Schutz des Kindes ist lediglich die BEACHTUNG und wörtliche Umsetzung des Jugendhilfeschutzauftrages erforderlich, um KINDERKLAU, das schlimmste Verbrechen an jedem Kind schlechthin-- UNMÖGLICH zu machen. Das generelle Erziehungsversagen des Jugendamtes durch Beugung sämtlicher BRD Gesetze, ist Grund genug sämtliche Jugendämter zu schließen. Denn die wenigen Kinder, die tatsächlich gefährdet sind, verbleiben bei Vätern, obwohl die Jugendamtmitarbeiter aus Gewalttrennungs-beschlüssen zum Schutz von Mutter und Kind WISSEN--- dass das Kindeswohl gefährdet ist...einerseits durch die Täter und andererseits durch die Rechtsbeugung der bestehenden Gesetze. Diese gefährdeten Kinder aber verbleiben in den Ursprungsfamilien, möglicherweise, weil das Ursprungsfamilienmitgliedim Jugendamt,bei Gericht, im Rechtsanwaltbüro,in Kinderheimen etc.arbeiten ? Die gezielte Blindheit schafft Kinderheime, in denen Kinder zwanghaft fremdbetreut werden, um Täter-Kind-Umgangsrechtserzwingungs-theorien durchzuboxen...M.M.n. ist solches Handeln ebenfalls Gewalt am Kind und gehört ebenso geächtet wie häusliche oder öffentliche Gewalt .Kinder der Mutterliebe beraubt aufwachsen zu lassen ist grausamste Gewalt und fällt unter den Passus der Kindesmißhandlung. grausame Gewalt herrscht auch in häuslichen Vatergewaltfällen...z.B. auch in Pflegefamilien... Denn Täter und Opfer sind m.M.n. niemals Partner....Hochstrittige deutsche Partnergewalt gehört also ins Reich der Phantasien.... diverser Möchtegern Psychologen, die Vatergewalt mit Vaterliebe verwechseln... Bedenke:Auch Jugendamtmitarbeiter haben Familien.Die Suizidrate insbesondere von Betreuerkindern, Erzieherinnenkinder, Psychologenkinder und Jugendamts--Pflegekindern ist enorm hoch. WESWEGEN ? Sind auch Jugendamtmitarbeiter Erziehungsversagend durch jegliche Empathie- Unfähigkeit für Kindesleid gekennzeichnet ? Im Klartext bedeutet der Kinderklau nichts anderes, als Arbeitsplätze mit Kindesleid zu schaffen, obwohl das Jugendhilfeschutzgesetz etwas anders abverlangt. So kann "mann" bestohlenen Eltern nur raten--in akribischer Achtsamkeit auf das Erziehungsversagen diverser Jugendamtmitarbeiter im Umgang mit den eigenen Kindern zu achten--und geringfügigste Vergehen diser Eltern (und in diesem Fall zeitgleich selbst Jugendamtmitarbeiter) für persönliches Erziehungsversagen in die Verantwortung durch Strafanzeigen in die persönliche Verantwortung zu nehmen.Im Sinne auch des Kindeswohles der Kinder der Jugendamtmitarbeiter, der diversen Politiker,der Staatsanwälte.. Laut Grundgesetz sind alle Bürger gleich zu behandeln....egal, zu welcher Berufsgruppe man(n) gehört.... Meiner freien Bürgermeinung nach, aber maßen sich hier Jugendamtmitarbeiter an, einen priviligierten Sozialstatus einzunehmen und plauschaliert unbescholtene Bürger des Erziehungsversagens zu beschuldigen um eigene Rechtsbrüchigkeit zu verschleiern. Bereits jetzt gibts es laut Statistiken der JA mehr als 5O% deutsches, generalisiertes Erziehungsversagen...? Peinlich für Deutschland , oder? insbesondere weil wir doch immer Vorreiterpositionen beziehen wollen, oder ? Gleiches Recht gilt für alle Bürger, ergo sollten sich somit JA-Mitarbeiter auf eigene Erziehungsbefähigung begutachten lassen. Doch bitte nicht durch Selbsternannte Hilfspersonen für das Gericht, ohne Diplom und ohne Sachverstand...Denn auf solche unsachverständigen Hilfspersonen für das Gericht, stützen sich Jugendamtmitarbeiter und Richter....Könnte also auch für Jugendamtmitarbeiter ein gefährliches Eigentor werden.... In meinem Zentrum für Menschenwürde und Kinderrechte gehen pro Tag ca 1O Anrufe ein. Zumeist Hilferufe junger erwachsener Männer, die das Gewalthandeln ihrer eigenen Väter schlicht übernommen haben, und unter diesen Fakten enorm leiden. Unabhängig davon, ob die eigenen Eltern, Soziologen, Psychologen, Rechtsanwälte, Richter oder Jugendamtmitarbeiter sind. Ist also pauschaliertes Erziehungsversagen für die Zerstörung des Kindeswillen gemäß Jugendamttätigkeit zu befürchten ? Im Sinne des Kindeswohles halte ich also dringend Tätertherapie-Einrichtungen anstelle von Kinderheimen und Jugendämtern für längst überfällig. Möglicherweise ist ja bereits jetzt Antiagressionstraining auch für Jugendamtmitarbeiter durch GUT GESCHULTE, EMPATHIEFÄHIGE diplomierte Psychologen der bessere Weg zum Kindeswohl, gelebt im Familienfrieden. MFG Zentrum für Menschenwürde und Kinderrechte
elka
(13.01.2010 02:19:20)
Kinderklau - was ist das?
Kinderklau - was ist das? Das Jugendamt Die Mitarbeiter des Jugendamtes leben davon, dass es so viele Fälle wie möglich gibt. Denn das erhält den eigenen Arbeitsplatz. Mitarbeiter des Jugendamtes sind von Gesetz wegen dazu verpflichtet, die Familie zu fördern, ein Zusammenleben der Familie zu erhalten bzw. herzustellen. In der Realität sieht dies leider anders aus. Mitarbeiter des Jugendamtes haften nicht persönlich für die Folgen ihres Einschreitens. Vorzugsweise nimmt man Kinder aus intakten Familien heraus, da diese Kinder einen weniger geringen Aufwand in der Betreuung haben. Kinder, die hingegen dringend Hilfe benötigen, wird diese oftmals verwehrt und so kommt es zu den vielen erschütternden Nachrichten. Die Behörden arbeiten Hand in Hand. Zahlreiche Berufsgruppen verdienen damit ihr tägliches Brot. Schlimm: sie besorgen sich ihre eigene Arbeit und gehen dabei ohne Rücksicht auf die Betroffenen Familien vor. Betroffene berichten fast alle über erpresserische Methoden. Z. B. "Entweder Sie unterschreiben die freiwillige Inobhutnahme, oder Sie sehen Ihr Kind nie wieder!" Die Betroffenen Kinder werden ihr ganzes Leben an den Schäden zu kämpfen haben und vererben den Kreislauf des Kinderklaus auf ihre eigenen Kinder. Kinder, die von erziehungsunfähigen Eltern erzogen wurden, sind selbst erziehungsunfähig. Somit geraten deren Kinder ebenfalls in die Kinderklau-Mühle! Viele Erzieher in den Heimen sind immer noch faule, sadistische Kinderquäler und die Jugendämter liefern nicht selten ständig Frischfleisch dorthin, obwohl sie über die schlechte Kinderbetreuung in den Heimen Bescheid wissen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, so ein altes deutsches Sprichwort. In der Tat, die Straftäter halten hier wie Pech und Schwefel.
Traurige Mutter
(26.12.2009 03:20:08)
Geht es schief, dann aber total
Zu so viel ungerechter und ach so übertriebener Kritik, wie in Ihrem Absatz mit den Anmerkungen 2-4 beklagt, müßte es nicht kommen und wenn, hätten Sie eine wesentlich verbesserte Argumentationslage, wenn Frau Riedel nicht in sehr vielen Punkten Recht hätte. Ich selbst habe ihre Homepage erst kennengelernt, als ich bereits Inobhutnahme (wegen verwahrloster Wohnung berechtigt) und daran anschließende Familienhilfe zweieinhalb Jahre hinter mir hatte. Verwahrlost war mein Kind nie, und das Jugendamt hat das in drei Monaten auch herausgefunden, da mein Kind chronisch krank ist und schon deshalb mindestens alle sechs Wochen zum Arzt muß und außerdem die Schule, die Nachbarschaft, die Sippe, kurz alle die irgendwie Kontakt zu uns hatten, das bestätigt haben. Dann waren wir "Problemfamilie im Zwangskontest" mit Familienhilfe. Wenn ich bis dahin, obwohl das Jugendamt unseren Sohn mit Diabetiis TypI mitsamt allen von miir gelieferten medizinischen Hilfsmitteln ohne medizinische Betreuung in einer Clearingstelle untergebracht hatte bis die von mir verunsicherten Erzieher eine Ärztin aufsuchten, übrigens gegen das Jugendamt, die diesen Zustand schon wegen Garantenpflicht beendete, noch hoffte, das Jugendamt könne doch auf die eine oder andere Art nützlich werden, bin ich nun restlos desillusioniert. Um all die Hilfen, die wir wirklich brauchen, z.B. ambulante Diabetisbetreuung, Hochbegabtenförderung (das Gutachten über die Hochbegabung wurde vor zwei Jahren in Obhut des JA erstellt, ich habe es seit 6 Wochen), Therapie wegen Eßstörung und ADHS wurden und werden von uns Eltern organisiert, mitunter auch ausdrücklich gegen das Jugendamt. Dafür wissen wir nie, auf Grund welcher Situationsbeschreibungen der Hilfeplan entsteht, nach den Auswirkungen liest niemand die von uns eingereeichten Atteste und Schulbeschreibungen oder die Fachlichkeit, die entsteht, wenn zwei oder drei in sozialpädagogischeer Arbeitszeit beisammen sind, ist für medizinische Fragen inkompetent. Ich kenne durchaus Frauen, die auch mit unserem Jugendamt sehr zufrieden sind. Trennungen von gewalttätigen oder süchtigen Ehemänneern kann man dort anscheined sowohl praktisch als auch emotional gut unterstützen. Das Problem ist nur, wenn es schief geht mit dem JA, dann aber gleich gründlich. Denn es gibt kaum eine Chance für Eltern, wenn das JA nicht von sich aus zu einer Einsicht kommt, da kann eine Familie belegen, wie sie will. Wir sind vergleichsweise glimpflich davon gekommen. Ich verstehe aber jeden, der an der an der Intransparenz und Übergriffigkeit des JA krank wird. Wenn dann auch noch eine Fehleinschätzung der familiären Situation hinzukommt... Wir haben auf den letzten Hilfeplanbescheid jedenfalls mit Ablehnung reagiert. Wohnungskontrollen lassen wir wie gehabt zu. Praktisch macht das zur Zeit keinen Unterschied mehr, aber vielleicht erspart es uns weitere Hilfeplanprozesse. Eine sanktionsfreie Schiedsstelle für Eltern und JA ist jedenfalls dringend nötig und würde sich vermutlich auch selbst bezahlt machen. Elisabeth Bühlbecker
Elisabeth Bühlbecker-Kister
(25.09.2009 12:05:04)
Beachtung der Gesetze
http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=90 Wesentlich ist, dass erhebliche Teile der Institution Jugendamt ihr Bindung an Recht und Gesetz aufgegeben haben. Kinder und Bürger sind über weite Strecken tatsächlich der Willkür ausgeliefert. Das spricht gegen einen Rechtsstaat. Grüsse Ihr FRanz Romer
Franz Romer Düsseldorf - www.kindesraub.de -
(23.09.2009 21:39:20)
Transparenz ist das beste Image
Das Jugendamt hat wie die meisten bürokratischen Organisationen das Problem nicht transparent zu sein. Jegliche Imagearbeit wird dadurch zerstört. Erst wenn die Areit des Jugendamtes transparent, nachprüfbar und auch kontrollierbar wird (und bleibt), kann sich ein Imagewandel durchsetzen.
M. Dehnert
(13.08.2008 19:22:52)
Image wird leicht zur Falle und Geld ist nicht das Problem
Einigen Aussagen Ihres Artikels möchte ich doch meine Erfahrungen entgegenstellen, die nicht nur meine sind, sondern sich mit denen vieler anderer Betroffener decken: 1. Sie schreiben, dass viele Jugendämter sich redlich bemühen, ihr Image als Beratungs- und Unterstützungsbehörde für die Eltern zu formen. Richtig, und weil ich leider so naiv war, darauf herein zu fallen, landeten wir in der Falle. Ich wandte mich ans Jugendamt mit der Hoffnung, dort eine Vermittlung für pubertäre Konflikte mit meiner damals 16-jährigen Tochter zu erhalten. Ich wusste nicht, dass wir ab diesem Zeitpunkt der Sachbearbeiterin vollkommen ausgeliefert sein würden. Weit davon entfernt, uns bei der Lösung der Konflikte zu helfen, wurden die Konflikte dazu benutzt, uns auf Dauer trennen zu wollen. Schon die SPFH bekam den Auftrag, das familiäre Zusammenleben als nachrangig zu sehen, auch als die SPFH selbst feststellte, dass es sich um normale pubertäre Konflikte handelte. Wir wussten nicht, wie uns geschah, dass sog. PädagogInnen (übrigens, ich bin selbst Diplom-Pädagogin) sich zum übermächtigen Instrument pubertärer Machtkämpfe einer Jugendlichen machen. Zum Glück war schließlich meine Tochter vernünftiger als alle Jugendamtsmitarbeiter zusammen und kam nach Hause zurück, was dort ganz offensichtlich als Niederlage empfunden wurde. Meine Tochter ist inzwischen volljährig und wir haben eine gute Beziehung zueinander. Hätte das Jugendamt sich durchgesetzt, so hätte sie wahrscheinlich nicht kürzlich das Abitur absolviert. 2. Auch Sie wiederholen das gebetsmühlenartige "Argument', Jugendämter hätten zu wenig Geld. Das Jugendamt arbeitete in unserem Fall auf eine dauerhafte Fremdbetreuung hin, für fast 4000 Euro im Monat plus Verwaltungskosten. Ich hatte, nachdem 8 Monate lang die Konflikte nicht gelöst, sondern eskaliert worden waren, eine Unterbringung bei einer befreundeten Familie vorgeschlagen, die selbst Pflegefamilie des Jugendamtes war. Die Kosten hätte ich selbst getragen. Aber das Jugendamt setzte die Unterbringung in der Jugendschutzstelle durch, auch dadurch, dass es die Familie unter Druck setzte, meine Tochter nicht aufzunehmen. Sie sollte unter Jugendlichen mit Drogen- oder kriminellem Hintergrund, mit extremen psychischen Problemen und Gewalterfahrungen "zur Ruhe" kommen. So entstanden - meinen Eigenbeitrag abgerechnet - ca. 11.000 Euro vermeidbare Kosten allein für die Unterbringung. Und hätte sich das Jugendamt mit seiner Dauerbetreuung durchgesetzt, so wäre die Summe um ein Vielfaches höher gewesen. Geld spielte offensichtlich keine Rolle. Schließlich wird kaum ein Stadtrat groß widersprechen, wenn das jährliche Budget mal eben so um über eine halbe Million Euro überzogen wird (wie z.B. in Oldenburg). 3. Sie sprechen von der Umfrage bei Eltern in Niedersachsen. Wir haben diese Erfahrungen in Niedersachsen (Oldenburg) gemacht, und zwar genau in dem von Ihnen zitierten Jahr 2006. Befragt wurden wir aber nie!!! 4. Wenn Jugendämtern daran gelegen wäre, mit den Eltern zusammen zu arbeiten, müsste es selbstverständlich sein, dass zumindest ein Wechsel der Sachbearbeiterin möglich ist, wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert. Statt dessen geht es nur um Macht: Das Jugendamt bestimmt, die Eltern sollen nicht lästige Störer sein, sondern allem einfach widerspruchslos zustimmen. Wenn sie es nicht tun, werden sie isoliert und als nicht kooperationsbereit diffamiert. So kann eine Sachbearbeiterin, die meint, nach einer Stunde des Gesprächs die Tochter besser zu kennen als die Mutter nach 16 Jahren, de facto nach Belieben eine Familie zerstören. Arroganz und Rechthaberei kann offensichtlich relativ frei ausgelebt werden. 5. Sie sprechen davon, die Arbeit und die Entscheidungen des Jugendamtes transparenter zu machen. Doch intransparenter als im Jugendamt geht es kaum. Die Kargheit der Kommunikation nach außen (ich habe praktisch nie eine inhaltliche Antwort auf irgendeines meiner Schreiben bekommen, selbst wenn ich eine schriftliche Stellungnahme forderte) steht in krassem Gegensatz zur internen Papierflut (wie ich seit der Akteneinsicht nach Abschluss unseres "Falles" weiß - bei der übrigens die Akte auch unvollständig war), in der willkürlich Behauptungen, Mutmaßungen, subjektive Eindrücke und Fehlinformationen verbreitet werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Betroffenen hiervon keine Kenntnis erhalten. Es wird nicht mit, sondern über die Familie geredet und jeder Mitarbeiter, der befasst ist und die Akte bekommt, hat dann bereits ein fest gefügtes Bild, bevor er/sie die Betroffenen überhaupt zu Gesicht bekommt. Eltern/Mütter rennen gegen Wände und verstehen gar nicht, warum. 5. Nicht nur die Erfahrung unserer Familie ist, dass das Jugendamt vollkommen resistent gegen jede Art von Argumenten ist. Ich habe zwei Jahre lang versucht, auf verschiedenen Ebenen die fragwürdige Praxis anzusprechen. Eine Antwort habe ich nie bekommen, schriftlich wurde eine Antwort rundweg abgelehnt. 6. Ich würde sogar noch zugestehen, dass in diesem Amt Fehler unterlaufen - auch wenn jeder Fehler gerade auf diesem Gebiet einer zuviel ist - wenn dieses Amt Fehler einsehen und daraus lernen würde. Aber genau dies geschieht nicht. Nicht nur nach unserer Erfahrung herrscht im Jugendamt Selbstherrlichkeit, Rechthaberei, Besserwisserei vor. Und da das Jugendamt es aufgrund der herrschenden Strukturen nicht nötig hat, Kritik von anderen - noch dazu von "Nicht-Fachleuten" (denn Eltern wissen ja gar nichts von Kindern) ernst zu nehmen, ja nicht einmal, sie wirklich anzuhören, geschieht dies auch meist nicht. Übrigens kann ich bei so manchen pädagogischen Maßnahmen, von denen ich Kenntnis erlangt habe, als Mutter und Pädagogin nur den Kopf schütteln und mich fragen, wo und wie so manche/r sein Diplom erhalten konnte. Es gibt in Jugendämtern mindestens genauso viele Menschen wie im Leben allgemein, die Persönlichkeitsdefizite aufweisen (Machtbedürfnisse, eigene ungelöste Familienkonflikte, Minderwertigkeitskomplexe, sadistische Tendenzen etc.). Und sie arbeiten im Jugendamt in einer Struktur, die ihnen maximale Möglichkeiten gibt, diese Defizite auf dem Rücken ihrer "Kunden" auszutragen. Fachliche Kontrolle und Transparenz existieren ja nicht. Im übrigen kann ich nur den beiden anderen Kommentaren zustimmen.
Christine Bidell
(06.07.2008 21:00:36)
Ein paar Vorschläger
Um nicht völlig nur in Kritik zu verfließen, hier ein paar Vorschläge. Führen sie einen Katalog an Verfahrens- und Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Jugendämter ein, zu denen sich die Jugendämter freiwillig verpflichten, mit 1) einer neutralen Schlichtungsinstanz ein, die die Funktion einer Fachaufsicht einnimmt. Dazu können sich die Kommunen freiwillig verpflichten. 2) 200-300 Fälle pro Sachbearbeiter wie im Sternartikel (Ausgabe 19/2008): "Alle murksen vor sich hin" ist schlicht kriminell und haben mit dem Kindeswohl schon lange nichts gemein. Das ist programmierter staatlicher Kinderklau. Es müssen Vorgaben her, wieviele Fälle (leicht = 1 Punkt / mittel = 2 Punkte / schwer = 4 Punkte) ein JA-Mitarbeiter maximal (z.B. 80 Punkte [Wert ist fiktiv]) betreuen darf. Fallen mehr an, haben die Kommunen zwingend mehr Personal einzustellen. Dabei muß man den Kommunen klar machen, daß ein JA-Mitarbeiter lieber ein Kind in Obhut nimmt, als die rechtliche Verantwortung zu übernehmen, falls was passiert, zumal die Presse wie ein Raubvogel dann über einen fällt. Somit ist es nur menschlich und an sich nicht verwerflich, wenn dabei das Wohl des Kindes nicht auf der Strecke bleiben würde. Kindern wird dadurch deutsch-legal geschadet!! Außerdem ist präventive Arbeit günstiger als später Kinder von den Familien zu trennen, auch wenn man das erst unter Einbeziehung der folgenden Haushalte bemerkt. Aber wichtiger als der finanzielle Aspekt, es ist wegen des Kindeswohls zwingend geboten 3) Es muß allen JA-Mitarbeiter klar gemacht werden, daß nicht ihre Ansicht über das Kindeswohl entscheidend ist, sondern die Sachlage stets objektiv zu betrachten ist. Es muß festgehalten werden, daß kulturelle Unterschiede (vor allem europäische [wegen Europagedanke und gegen nationalistisches Gedankengut]) zu berücksichtigen sind. Mehrsprachlichkeit schadet nicht dem Kindeswohl, sondern ist wünschenswert! Es müssen Fallunterscheidungen her, was Vermutungen, Anhaltspunkte und Tatsachen sind. Diese sind dann auch unabhängig (von der oben erwähnten Instanz überprüfbar). Es muß bei der Begründung (die allen Entscheidungen zu Grunde liegen und den Betroffenen offenbart werden muß) logisch und nachvollziehbar erklärt werden, worauf diese gestützt wird und weshalb nur diese Entscheidung in Frage kommt. 4) Datenschutzbelange müssen klar an Beispielen definiert und den JA-Mitarbeitern nochmals erläutert werden. Es müssen Standards der Aktenführung definiert werden, denn in der Praxis sind Aktenmanipulationen Standard. Alles Seiten müssen stets tagsgenau durchnummeriert sein. Betroffene haben ein Akteneinsichtsrecht, daß nicht willkürlich eingeschränkt werden darf. Die Realität sieht so aus, daß man entweder Akteneinsicht gleich ganz verweigert bekommt oder nur eine unvollständige Akte beim Jugendamt zu Gesicht bekommt. Der Weg, den die meisten nicht kennen, Klage beim Verwaltungsgericht wegen anderer Vorwürfe zu erheben und dadurch beim Verwaltungsgericht ihrem Recht auf Akteneinsicht zu verwirklichen ist absolut untragbar, zumal die meisten dieser Weg der vollständigen Akteneinsicht nicht bekannt ist. 5) Das Jugendamt hat bei Feststellung der Notwendigkeit von Hilfe dem Hilfesuchenden es selbst zu überlassen, die Jugendhilfeeinrichtung zu wählen, die er für gut befindet, ähnlich der freien Arztwahl. Passt es menschlich zwischen der z.B. Hilfeerbringenden Familienhelferin nicht, dann haben die Hilfesuchenden selbstverständlich ein Recht auf Wechsel, ohne dabei Repressalien befürchten zu müssen. In der Realität bekommt man z.B. eine Familienhelferin zugewiesen und ist auf Gedeih und Verderb auf sie angewiesen, da ein negativer Bericht sehr schnell zur Inobhutnahme der Kinder führen kann, wie die vielen Berichte belegen. Das ist völlig inakzeptabel. Auch würde so ein Wettbewerb unter den Jugendhilfeeinrichtungen um die Beste Qualität entstehen. 6) Sicher läßt sich die Liste noch weiterführen, aber leider drängt die Zeit... Darüberhinaus muß ein politischer Wandel einsetzen auf weniger Staat und mehr Selbsthilfe z.B. durch Nachbarschaftshilfe. Der allumfassende Sozialstaat wird in Zukunft immer weniger bezahlbar. Auch in ärmeren Ländern gibt es nicht weniger Probleme als bei uns, aber da kann der Staat es sich nicht leisten helfend einspringen und folglich helfen sich die Menschen mehr selbst. Dank oder wegen der Globalisierung wird die USA schon bald von China einem Player aus den Emerging-Market als wirtschaftliche Nummer 1 verdrängt. Der sich daraus entwickelnde Globalepreisdruck, den wir ja schon seit der Euroeinführung durch stetig steigend Preise spüren, zwingt uns zu ständig steigender Effizienz und über 20 Mrd. Euro für das Jugendamt auszugeben ist nun einmal wenig effizient, auch wenn wir uns damit die Arbeitskräfte von morgen sichern. Politisch muß auf eine Änderung der Jugendhilfeausschüße (nach § 71 SGB VIII) hingearbeitet werden. Man kann die Lobbyarbeit der freien Wirtschaft in Berlin nicht kritisieren und sie bei der Jugendhilfe gesetzlich vorschreiben. Wen wundert es, wenn einerseits beim JA Personal abgebaut wird und andererseits Jugendhilfeeinrichtungen à la Backhaus mit Superteuer-Rund-um-Sorglospakete für das Jugendamt Konjunktur haben. Da werden Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen und Jugendhilfeeinrichtungen wie Backhaus anvertraut, die die restliche Arbeit des Jugendamtes dann erledigen. Die betreiben eigene Clearingstellen, Gutachterwesen, Betreuung von Pflegeeltern und eigenen Heimen. Das Jugendamt bekommt dann einen Bericht und hat nichts weiter zu tun als zu unterschreiben und die Rechnung zu bezahlen. Dank der Gutachten, die diese Jugendhilfeeinrichtungen gleich miterstellen, gibt es vor dem Familiengericht auch keine Zweifel, daß die Maßnahmen stets das "Beste für das Kindeswohl" sind. Das dies letztlich nur das Beste für die JA-Mitarbeiter und die Jugendhilfeeinrichtungen ist, ist jeden Menschen mit Verstand klar. Die JA-Mitarbeiter können fachlich ihre Entscheidungen dank der Gutachten der Jugendhilfeeinrichtungen leicht vertreten und die Jugendhilfeeinrichtungen verdienen sich durch diese Superteuer-Rund-um-Sorglospakete eine goldene Nase. Da die Jugendhilfeeinrichtungen im freien Wettbewerb stehen, kann man ihnen nicht einmal einen Vorwurf verschwenderisch mit Geld umzugehen, da die Preise in diesem über 20 Mrd. Euro (ja soviel kostet uns das JA im Jahr) Markt ziemlich abgesprochen sind, siehe wiederum Stern (19/200): "Alle murksen vor sich hin". gez. jugendamt@fastmail.fm
So geht es besser
(06.07.2008 15:18:25)
Sprechen Sie doch bitte die Konsequenzen an!
Kommentierung von http://www.jugendhilfeportal.de/wai1/showcontent.asp?ThemaID=5599 Also nach diesem Beitrag muß sich der Autor die Frage gefallen lassen, ob er auch bereit ist 2 zu sagen als Summe von 1 und 1! Den er reflektiert nicht über die Konsequenzen seiner Äußerungen. Je nach der Gruppe, die das Jugendamt betrachtet, gibt es unterschiedliche Vorstellungen, die jedoch mit der modernen Realität in der Regel nur wenig bis gar nichts zu tun haben. Nach diesem Aufsatz müssen Sie sich die Frage gefallen lassen, ob nicht Sie es sind, dessen Vorstellung daneben ist! Und die Eltern und Jugendlichen, die das Jugendamt als Eingriffsbehörde erlebt haben oder denen nicht geholfen werden konnte, haben keine positiven Emp- findungen bei dem Wort „Jugendamt“. Na was erwarten sie denn? Schließlich hat die Berichterstattung seit Kevin und Lea-Sophie noch den Eindruck erweckt, dass in vielen Jugendämtern keine Ordnung herrscht und durch Fehleinschätzung und unprofessionelles Arbeiten Kinder zu Schaden und sogar zu Tode kommen. [..] Für Eltern, die sich unberechtigt „verfolgt“ fühlen oder denen die Kinder weggenommen wurden, ohne dass die Eltern selbst die Notwendigkeit akzeptiert haben, ist das Jugendamt „das Böse schlechthin“ (2) und es gibt inzwischen sogar ein Europäisches Petitions- verfahren polnischer Bürgerinnen und Bürger gegen die Institution des deutschen Jugendamtes (3). Wollen sie dieses Faktum leugnen? PS. Es sind nicht nur polnische BürgerInnen. Zwar kommt nicht mehr in jedem Fall die strenge bebrillte Dame mit Haarknoten und brauner Aktentasche unter dem Arm, die in barschem Ton die Entscheidung verkündet, aber es gibt immer noch Darstellungen vom Jugendamt als verschlossener, nicht helfender und letztlich versagender Behörde (11) In der Realität ist es noch schlimmer als in (11) = Tatort „Unter uns“ vom 14. Oktober 2007 geschildert! Selbst Mitarbeiterinnen und MItarbeiter von Jugend- ämtern verbreiten, Bezug nehmend auf einen Einzelfall in durchaus seriösen Publikationen die verall- gemeinernde Behauptung, dass Jugendämter keiner Kontrolle unterlägen und „der einzelne Sozialarbeiter im Jugendamt mit großer Macht ausgestattet (ist)“. (5) Das ist doch FAKT! Es gibt keine Fachaussicht. Was die soz. päd. (fh) in ihren Besprechungen entscheiden, ist sakrosankt! Da das Jugendamt zwar dem Gesetz, vor allem aber dem Kindeswohl verpflichtet sind, werde, so Frankfurter OLG-Richterin Gretel Diehl 06.06.2006 anlässlich einer Vortragsreihe des VAfK im Bürgerhaus Bornheim zum Thema „Umsetzung familiengerichtlicher Beschlüsse", kein Richter in Deutschland gegen den Willen des Jugendamts entscheiden, sondern so beschließen, wie das Jugendamt es mittragen und umsetzen wolle. Ich möchte Gretel Diehl nicht als gesetzlicher Richter nach Art. 101 Satz 2 GG haben. Natürlich ist eine Strafanzeige gegen Richterin Diehl wegen Verletzung von Art. 97 Art. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG hoffnungslos. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht wie im Fall Görgülü den OLG Richter "WILLKÜR" attestiert, reicht das Wohl nicht für ein Verfahren wegen Rechtsbeugung, wie die Ablehnung der Klageeröffnung vor dem Landgericht gezeigt hat und das Oberlandesgericht bearbeitet die Beschwerde schon über ein Jahr nicht mehr. Hofft man da, daß der Fall vergessen wird? Wenn nicht schon "Willkür" Rechtsbeugung darstellt, was dann? Jugendämter stehen bei der Wahrnehmung ihres staat- lichen Wächteramtes in dem nicht auflösbaren Spagat zwischen Kindeswohl und Elternrecht (6), Was für ein Schwachsinn. Art. 6 Abs. 1 GG bezeichnet den Schutz der Familie! Das umfasst Kinder und die Eltern und nicht Kinder gegen Eltern oder Eltern gegen Kinder. Auch bei der Anwendung des Art. 6 Abs. 2 GG wird Art. 6 Abs. 1 GG NIE außerkraft gesetzt. Art. 6 Abs. 2 GG wird nur der Vorrang eingeräumt! Dies wird in der Praxis der Jugendämter gerne vergessen. Jugendämter verstehen sich gerne als 3. Erziehungsinstanz neben Mutter und Vater. Das ist aber falsch, da Jugendämter nicht zur Familie des Kindes gehören! Dass Jugendämter je nach Zielgruppe unterschied- lichen und teilweise einander ausschließenden Erwartungen und Ansprüchen genügen müssen, ist keine neue Entwicklung (1), ebenso wie die Tatsache, dass einzelne Fehler, die natürlich auch in Jugend- ämtern vorkommen können, schnell und gerne wegen der oft schwer erträglichen und tragischen Folgen zur Generalkritik an den Jugendämtern allgemein genutzt werden. Gibt Ihnen das nicht zu denken, daß da vielleicht wirklich etwas im Argen ist? Jedes Jugendamt in Deutschland kocht (dank kommunaler Selbstverwaltung) sein eigenes Süppchen. Manches Jugendamt besser, mach anderes schlechter. Und was sind wohl die Konsequenzen einer schlechten Suppe? Natürlich Kinderklau! Gerade die Diskussion um die Umsetzung des § 8a des SGB VIII in die Praxis hat noch einmal verdeut- licht, dass noch so sorgfältige Verfahrensabläufe nicht ausschließen können, dass Fehler gemacht werden und dass diese Fehler dann dem Kinde (oder auch den Eltern) Schaden zufügen können. Welche Verfahrensabläufe, hatte ich nicht oben erwähnt, daß jedes Jugendamt kraft Gesetz sein eigenes Süppchen kocht? Räumen Sie endlich auch Fehler ein? Und was tun Sie zu seiner Korrektur? Dank kommunaler Selbstverwaltung: GAR NICHTS! Dafür sind sie nicht zuständig – HA! Das liebe ich. bei dem es selbst bei professioneller Wahrnehmung der Aufgaben nicht mit letzter Sicherheit ausge- schlossen werden kann, dass Entscheidungen in die eine wie die andere Richtung im Nachhinein als falsch angesehen oder von angerufenen Gerichten als falsch eingestuft werden. Sind sie sich der Konsequenzen dieser Worte bewußt? Darauf zielt nämlich meine Kommentierung hin! Es muss konstatiert werden, dass Jugendämter in der Summe eine vernünftige Arbeit leisten. Es ist auch klarzustellen, dass sich in der Summe die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter sowie die Leitungen der Jugendämter redlich bemühen, ihren Aufgaben vernünftig und unter Abwägung aller erforderlichen Gesichtspunkte nachzukommen. Es ist aber auch festzustellen, dass in der Tendenz Jugendämter in den vergangenen Jahren mit Rahmenbedingungen konfrontiert worden sind, die ihnen die inhaltliche Aufgabenerfüllung zumindest deutlich erschwert haben. Wenn auch nur 1% seine Arbeit nicht richtig tut, dann haben wir hunderte von Kindern denen man jährlich im Namen des Kindeswohls schadet. Wundern sie sich noch darüber über den Gang nach Brüssel? Und wenn es mehr als 1% sind, die ihre Arbeit nicht richtig machen, dann sind es schon Tausende Kinder jährlich. Täglich werden bis zu 70 Kinder pro Tag in Obhut genommen. Wievielen Kindern wird täglich deutsch-legal geschadet durch Jugendämter? Es geht hier um unsere Kinder und es werden immer mehr, wenn man die Statistik betrachtet. Seit Jahren stehen vielen Jugendämtern immer weniger ausreichende Finanzmittel zur Verfügung, notwendige pädagogische Maßnahmen stehen unter dem Diktat fehlender Mittel, es kann nicht immer die richtige und auch nicht immer eine ausreichend lange Hilfe gewährt werden. Das hat dann wieder zur Folge, dass der Erfolg der Hilfe nicht im prognostizierten Maße eintritt, was dann wieder der schlechten Arbeit der Jugendämter angelastet wird – ein Teufelskreis. Ich bitte Sie, wachen Sie auf! Die Folgen dessen, was sie da beschreiben ist deutschl-legal Kindern zu schaden unter dem Verdikt des Kindeswohls. Das ist abscheulich grotesk! Verstecken Sie sich bitte nicht hinter finanziellen Mitteln bei über 20 Mrd. Euro, die Jugendämter jährlich zur Verfügung haben. Die sind nur zu dämlich die Mittel richtig einzusetzen! Schließlich leiden viele Jugendämter vor allem in den Allgemeinen Sozialen Diensten seit vielen Jahren unter erheblichem Personalabbau, der eine fachlich fundierte Arbeit erschwert und nicht selten unmöglich macht. Sie geben zu, das vereinzelt JA-Mitarbeiter ihre Arbeit unzureichend oder gar nicht machen können, wegen des Personalabbaus??? Und was ist mit den Kindern??? Ist ihnen nicht klar, das die Folge schlechter Arbeit Kindeswohlschädigung ist??? Was für ein Leid wird da Eltern und Kindern deutsch-legal zugefügt und sie sprechen über "Öffentlichkeitsarbeit" um das Image aufzubessern. Da sterben Kinder wegen schlechter Arbeit und sie interessieren sich nur um ihr schönes Foto! Einfach nur menschenverachtend! Der Hinweis auf diese hier nur schlaglichtartig angerissenen Rahmenbedingungen soll keineswegs eine Entschuldigung für versäumte Reformen auch in Jugend- ämtern, für individuelle Fehler und Versäumnisse sowie mangelnde oder falsch gelaufene Steuerungsprozesse sein. Entschuldigen ist etwas, was den Jugendämter absolut fremd ist. Selbst in den Wormser Mißbrauchsprozeßen, die fatale Luftprozeße waren. Zumindest der BGH hat neue Standards definiert, die ein Wiederholen in Zukunft erschweren sollen. Das nützt aber den über 20 Geschädigten herzlich wenig. Prof. Jopt in etwa: Ich bin mir sicher, daß keinem der Kinder je auch nur ein Haar gekrümmt worden ist. Ein Kind, daß in Obhut genommen worden ist und im Heim gehirngewaschen worden ist, ist mit 18 Jahren einfach auf die Straße gesetzt worden, mit seinem Leben nicht zurecht gekommen und hat sich das Leben genommen. Seinen Vater hat es nach der Inobhutnahme nie mehr gesehen. Werden Sie sich bitte der Scheiße bewußt, die von deutschen Jugendämter Tag ein Tag aus produziert wird, bevor sie sich über Imagepflege gedanken machen. Alles andere ist menschenverachtend. Das Jugendamt hält bis zum heutigen Tag an den Vorwürfen fest, daß die rechtskräftig freigesprochenen Mütter und Väter ihre Kinder sexuell mißbraucht haben. Ein Wort der Reue hat es von einem JA-Mitarbeiter bis heute nicht gegeben. Ganz im Gegenteil, das JA hat erfolgreich die Rückführung von ich glaube 6 Kindern vereiteln können. Die Praxis in deutschen Jugendämtern ist einfach nur menschenverachtend und sie Reden über Image aufpolieren. Jugendämter müssen sich nach wie vor selbstkritisch fragen, ob sie wirklich so aufgestellt sind, wie es die große Verantwortung erfordert, die sie haben. Und nicht alle Jugendämter haben auf die veränderten, schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen professionell reagiert. Und was sind in der Realität die Konsequenzen? Kindern denen deutsch-legal geschadet wird. Tag ein Tag aus. Sprechen Sie es doch bitte aus! Nicht selten haben sich Jugendämter, wie die Jugend- hilfe allgemein, darauf zurückgezogen, dass ihre pädagogischen Prozesse nicht kritisch hinterfragt und auch nicht von Außenstehenden bewertet werden dürften und sich in den Schmollwinkel zurückgezogen, wenn sie dieses nicht verhindern konnten. „Nicht selten“ schreiben Sie, also ist solch Handeln keine Ausnahmeerscheinung. Solchen Jugendämter wollen Sie das Image aufpolieren? Aber entscheidende Rahmenbedingungen und dazu gehört nun einmal eine angemessene, auch fachlich definierte Ausstattung, sind nicht gewährleistet worden. Glauben Sie das interessiert eine Familie, denen wie eingangs geschrieben "nicht geholfen werden konnte" oder die "Kinder geklaut worden ist"? Sie sind damit Verursacher für die immer schwierigere Arbeitssituation in den Jugendämtern und mit Ursache für manche der Fehlentscheidungen der vergangenen Jahre. Und warum setzen Sie dort nicht mal mit eine Doku-Soap an? Wenn Sie die Probleme beseitigen, dann erübrigt sich das mit ihrem schlechten Image von ganz alleine, das verspreche ich Ihnen! Ich will Ihnen von dem Fall der Familie D. aus dem Wetteraukreis erzählen (nachzulesen Frankfurter Rundschau 3. Juni 2006, Nr. 128, Seite 29 und Wettauer-Zeitung vom 10. Juni 2006). Nachbarn hatten dem Jugendamt gemeldet, daß der Vater seine Tochter sexuell mißbrauchen würde. Daraufhin, obwohl der Vater zu dem Zeitpunkt in Dubai arbeitete, wurde die Tochter in Obhutgenommen und bis zur familiengerichtlichen Anhörung 2 Wochen später in der Obhut des JA belassen. Ein späteres Gutachten hat alle Vorwürfe in Luft aufgelöst. Erster Fehler, es mangelte an einer Notwendigkeit für einen Eingriff nach § 42 SGB VIII, da keine dringende Gefahr vorhanden war. Der mutmaßliche Kinderschänder war im Ausland arbeiten. Zweiter Fehler, einem Kontaktverbot der Art, daß der Vater nach Dubai geht (dort arbeitete er) und seinen Pass bei der Botschaft abgibt und sich dort täglich meldet, hatte das JA abgelehnt. Begründung die Einhaltung der Auflagen seinen nicht überprüfbar. Dem Widersprach das Familiengericht und die Tochter kam nach 2 Wochen wider zur Mutter zurück. Dritter Fehler, die Meldung der Nachbarn wurde als Tatsache gewertet, was es wohl kaum war, da die Nachbarn den Vater wohl kaum beim Geschlechtsakt gesehen haben. Das Gutachten kommt zu dem Schluß: „Angaben nicht validierbar“. Das Staatsanwaltliche Verfahren gegen die Nachbarn war auch erfolglos, da die Äußerungen lediglich Vermutungen waren. Vierter Fehler, das Jugendamt hätte aufgrund von Vermutungen höchstens ein Verfahren nach § 8a SGB VIII einleiten dürfen, was unterlassen worden ist. Die Gefährdungssituation ist nicht abgeschätzt worden. Fünfter Fehler, das Jugendamt hat kein Einsehen für seine Fehler. Lediglich die Richterin hat sich für diesen Fehler entschuldigt. Ende der Geschichte. Das Jugendamt hat sich ausdrücklich nicht entschuldigt, sondern ist der Meinung richtig gehandelt zu haben. Dem Kind und den Eltern ist keine Rehabilitation und Wiedergutmachung widerfahren. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde abgelehnt. Das strafrechtliche Verfahren gegen alle Beteiligten eingestellt. Eine verwaltungsgerichtliche Aufarbeitung des Handelns des Jugendamtes ist wohl, wie in der Praxis üblich, mangels Rechtskenntnis unterblieben (ein Widerspruch der Inobhutnahme mit anschließendem familiengerichtlichen Verfahren verhandelt NUR den Verbleib des Kindes für die Zukunft. Nur eine zusätzliche Klage beim Verwaltungsgericht kann die Rechtmäßigkeit einer Inobhutnahme selbst überprüfen. Das Familiengericht überprüft ausdrücklich NICHT ob die Inobhutnahme gerechtfertigt war oder nicht! Das ist in Deutschland ausschließlich den Verwaltungsgerichten vorbehalten) - SCHADE. Der psychologische und finanzielle Schaden ist den Eltern nicht ersetzt worden. Die Familie ist aus Deutschland ausgewandert und zahlt jetzt wo anders seine Steuern. Konsequenz: Die Mutter (Thailänderin, der deutschen Sprache unzureichend mächtig) fühlt sich in Deutschland verfolgt. Rechtsstaatliche Sicherheit ist für diese Familie ein Fremdwort. Das Kind kam nach 2 Wochen verstört zurück. Man erzählte ihr, das es „Urlaub“ gewesen sei. Das nun mittlerweile 7 Jahre alte Kind, will immer noch nicht in Urlaub. Während der letzen 2 Jahre kamen immer Bruchstückhaft Einzelheiten der Erlebnisse während der 2 Wochen in staatlicher Obhut zu Tage. Selbst nach 2 Jahren hat das Kind das Trauma nicht vollständig verarbeitet. Mangels verwaltungsgerichtlicher Überprüfung war dies deutsch-legaler Kinderschaden unter dem Mantel des Kindeswohls. Welch Hohn! Konsequenzen KEINE und dabei hatte die Familie noch Glück. Schauen Sie sich mal den Fall Melissa Busekros (einfach mal nach googeln) an. Diesem damals 15-jährigen Mädchen hat man erst unter Polizeieinsatz zu Richterin Frank-Dauphin für ein paar Fragen gebracht und dann mit einer windigen Diagnose von „emotionale Störung des Kindes- und Jugendalters vorliegt, die mit einer massiven Schulphobie und einer starken Selbstwertproblematik verbunden ist (ICD-10: F92.0)“ für eine Woche in die geschlossene Psychiatrie gesperrt und dann noch über 2 Monate in einer Pflegefamilie auf dem Land versteckt. Die Macht der Gutachter ist dabei ein Kapitel für sich, das wiederum Bände füllt. Letztlich darf nicht vergessen werden, wo kein Kläger, da kein Richter. Das JA ist der Verursacher des Übels. Das eine Gutachterbranche, Verfahrenspfleger, Richterschaft, Kinderheime, etc. ihren Nutzen durch Sicherung des Lebensunterhaltes daraus ziehen, ändern nichts an der Verantwortlichkeit des JA. Ohne JA kein Kläger und ohne Kläger keine Richter! Wenn das Mädchen mutig nicht einfach zum 16. Geburtstag nach Hause gerannt wäre, dann wäre sie wohl immer noch von der Familie getrennt. Denn das Kuriose war, daß schon nach einem Monat in der Pflegefamilie aus den Stellungnahmen der Caritas Würzburg, sich das zuständige Jugendamt die Frage gestellt hat, ob die Trennung von der Familie noch gerechtfertigt war, da sich die im Kurzgutachten erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt hätten. Es handelte sich um ein ganz normales überdurchschnittlich selbstständiges Mädchen. Wenn das Jugendamt Zweifel an der Trennung hatte, warum hat man die Zweifel nicht verifiziert bzw. falsifiziert? Fürchtete man so sehr das Gesicht zu verlieren, das eine Schädigung des Kindeswohl nicht nur für Melissa, sondern auch der Geschwistern von Melissa (die Eltern will ich da schon gar nicht erwähnen) als das geringere Übel anzusehen war? Natürlich hat sich das JA bis heute nicht entschuldigt, sondern findet immer noch richtig gehandelt zu haben. Solange dies die Realität in der BRD ist, können sie sich glücklich schätzen, daß man sie noch nicht wegen sexuellen Mißbrauch an ihren Kindern angeschwärzt hat, denn dann würden sie das System aus nächster Nähe kennen lernen und sich keine Gedanke über eine Imagepflege mehr machen. Einig ihrer Kinder wegen, wünsche ich, daß man niemals solche (das unterstelle ich mal) ungerechtfertigten Vorwürfe gegen sie erhebt. PS. Die Wetterauer-Zeitung hatte, wie das in solchen Fällen übliche Praxis ist, unter Verweis, daß dies doch nur ein tragischer Einzelfall sei, eine Berichterstattung zuerst abgelehnt. Erst nachdem man die Frankfuter Rundschau (eine Überregionale Zeitung) überzeugen konnte, über den Fall zu Berichten, hatte die Wetterauer-Zeitung sich bereit erklärt darüber zu berichten. Für viele Menschen ist das Jugendamt eine angstbesetzte Einrichtung, die noch immer den Ruf hat, als „Kinderklaubehörde“ unterwegs zu sein. Wenn 99% gute Arbeit machen und 1 % versagen, sind das hunderte von Kindern denen jährlich unter dem Mantel des Kindeswohl deutsch-legal Schaden zugefügt wird. Und bei Gott es sind mehr, die ihre Arbeit schlecht machen. Vielleicht sind es sogar dass immerhin 34,5 % der Befragten die Entscheidungen nicht nachvollziehen konnten. genau diese 34,5 % der JA-Mitarbeiter, die ihre Aufgaben nicht richtig machen. Das Jugendamt ist somit ZU RECHT EINE KINDERKLAUBEHÖRDE! gez. jugendamt@fastmail.fm
Ein Bürger Weniger in Deutschland
(06.07.2008 15:13:49)