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Schild am Eingang des Dresdner Jugendamtes
Bild: martinroell

Die meisten Bürgerinnen und Bürger lieben ihre Städte und Gemeinden, seltener deren Verwaltungen. Ob sie das Jugendamt lieben, hängt von ihren Erfahrungen ab. Die Entscheidungen des Amtes sind aber aus der Sicht der Betroffenen nicht immer nachvollziehbar. Zu oft gilt das Jugendamt als "Kinderklaubehörde". Glaubt man den Medien, versagt es auch noch in kritischen Situationen. Brauchen Jugendämter eine Öffentlichkeitsarbeit, um das beschädigte Image zu verbessern? Dr. Dirk Härdrich hat darüber nachgedacht. Er gehört der Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie im Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie an und ist Sprecher des Teams für  "Grundsatzangelegenheiten und übergreifende Aufgaben der Jugendhilfe" und Projektleiter "Integrierte Berichterstattung Niedersachsen - IBN".

Öffentlichkeitsarbeit von Jugendämtern

Dr. Dirk Härdrich

Das Bild der Jugendämter in der Öffentlichkeit wird gemeinhin als verbesserungswürdig angesehen. Nach wie vor herrscht der Eindruck vor, dass Jugendämter nicht als moderne, helfende und unterstützende Dienstleistungsbehörde im Sinne des SGB VIII verstanden werden. Je nach der Gruppe, die das Jugendamt betrachtet, gibt es unterschiedliche Vorstellungen, die jedoch mit der modernen Realität in der Regel nur wenig bis gar nichts zu tun haben.

Zunächst muss jedoch im Rahmen dieser Überlegungen geklärt werden, was eigentlich mit dem Begriff „Jugendamt“ gemeint ist und welches Bild in der Öffentlichkeit (welcher?) eigentlich herrscht.

Politikerinnen und Politiker meinen in der Regel damit jene, ihnen etwas unheimliche Behörde, die eine eigenartige Konstruktion hat, viel zu viel Geld verbraucht und in der Regel mit Kindern zu tun hat, die gemeinhin zu den „Schmuddelkindern“ zählen, mit denen die Politiker auch keine Meriten ernten können. Was die allerdings genau machen, bleibt im Verborgenen und kann auch selten für Außenstehende wirklich nachvollziehbar erklärt werden.
Für viele Menschen ist das Jugendamt eine angstbesetzte Einrichtung, die noch immer den Ruf hat, als „Kinderklaubehörde“ unterwegs zu sein.
Vielleicht ist nur für Eltern und Jugendliche, die tatsächlich Hilfe vom Jugendamt bekommen haben, das Jugendamt eine positiv besetzte Behörde, deren Wirken aber auch nicht immer verstanden worden ist und wird.
Und die Eltern und Jugendlichen, die das Jugendamt als Eingriffsbehörde erlebt haben oder denen nicht geholfen werden konnte, haben keine positiven Empfindungen bei dem Wort „Jugendamt“.

Schließlich hat die Berichterstattung seit Kevin und Lea-Sophie noch den Eindruck erweckt, dass in vielen Jugendämtern keine Ordnung herrscht und durch Fehleinschätzung und unprofessionelles Arbeiten Kinder zu Schaden und sogar zu Tode kommen.

In der Regel wird unter dem Jugendamt trotz der großen Bandbreite seiner Aufgaben immer noch das Aufgabenspektrum des Allgemeinen Sozialen Dienstes verstanden, weil es dort entweder zu Eingriffen in die Familien kommen kann oder im Versagensfall auch zu Schädigungen von Kindern, immer aber eine hohe Emotionalität im Spiel ist.

Das alles sind keine guten Voraussetzungen für den Versuch, ein positives Image der Jugendämter zu befördern. Es würde schon ausreichen, das bisherige schlechte Image der Jugendämter zu korrigieren.

Dass Jugendämter je nach Zielgruppe unterschiedlichen und teilweise einander ausschließenden Erwartungen und Ansprüchen genügen müssen, ist keine neue Entwicklung (1), ebenso wie die Tatsache, dass einzelne Fehler, die natürlich auch in Jugendämtern vorkommen können, schnell und gerne wegen der oft schwer erträglichen und tragischen Folgen zur Generalkritik an den Jugendämtern allgemein genutzt werden.

Für Eltern, die sich unberechtigt „verfolgt“ fühlen oder denen die Kinder weggenommen wurden, ohne dass die Eltern selbst die Notwendigkeit akzeptiert haben, ist das Jugendamt „das Böse schlechthin“ (2) und es gibt inzwischen sogar ein Europäisches Petitionsverfahren polnischer Bürgerinnen und Bürger gegen die Institution des deutschen Jugendamtes (3). Hinzu kommen immer wieder reißerische Artikel aus der „Yellow-Press“, gern gelesene Lektüre in Arztpraxen, in denen ebenfalls das Bild des Jugendamtes als omnipotente Machtbehörde mit zerstörenden Aktionen beschworen wird. (4)

Selbst Mitarbeiterinnen und MItarbeiter von Jugendämtern verbreiten, Bezug nehmend auf einen Einzelfall in durchaus seriösen Publikationen die verallgemeinernde Behauptung, dass Jugendämter keiner Kontrolle unterlägen und „der einzelne Sozialarbeiter im Jugendamt mit großer Macht ausgestattet (ist)“. (5)

Auf der anderen Seite haben gerade die Ereignisse seit dem tragischen Tod Kevins die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Medien auf zu spätes Handeln der Jugendämter gelenkt und, aktualisiert durch den Fall Lea-Sophie, den Jugendämtern den Vorwurf gemacht, unprofessionell zu handeln und vor allem dem Schutz der Kinder nicht angemessen und vor allem nicht schnell genug gehandelt und die Kinder aus den Familien genommen zu haben.

Jugendämter stehen bei der Wahrnehmung ihres staatlichen Wächteramtes in dem nicht auflösbaren Spagat zwischen Kindeswohl und Elternrecht (6), bei dem es selbst bei professioneller Wahrnehmung der Aufgaben nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass Entscheidungen in die eine wie die andere Richtung im Nachhinein als falsch angesehen oder von angerufenen Gerichten als falsch eingestuft werden. Gerade die Diskussion um die Umsetzung des § 8 a des SGB VIII in die Praxis hat noch einmal verdeutlicht, dass noch so sorgfältige Verfahrensabläufe nicht ausschließen können, dass Fehler gemacht werden und dass diese Fehler dann dem Kinde (oder auch den Eltern) Schaden zufügen können.

Mörsberger schreibt dazu nicht zu Unrecht, dass das Jugendamt einerseits nicht Ausfallbürge für Versorgungsdefizite der aktuellen Gesellschaftspolitik sein kann, andererseits aber gerne als Projektionsfläche genau dafür genutzt wird oder wie er es plastisch formuliert: „Das Jugendamt als Projektionsfläche für den kostenfreien Volkszorn“ (7).

Es muss konstatiert werden, dass Jugendämter in der Summe eine vernünftige Arbeit leisten. Es ist auch klarzustellen, dass sich in der Summe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Leitungen der Jugendämter redlich bemühen, ihren Aufgaben vernünftig und unter Abwägung aller erforderlichen Gesichtspunkte nachzukommen. Es ist aber auch festzustellen, dass in der Tendenz Jugendämter in den vergangenen Jahren mit Rahmenbedingungen konfrontiert worden sind, die ihnen die inhaltliche Aufgabenerfüllung zumindest deutlich erschwert haben. Seit Jahren werden insbesondere Jugendämter wegen der steigenden Kosten der Jugendhilfe (8) einem ständigen Umstrukturierungsprozess unterzogen, der in erster Linie das Ziel hat, „effektiver“, sprich kostengünstiger zu arbeiten. Dabei geht es in Einzelfällen so weit, dass fachliche Entscheidungen der Hilfegewährung durch fachfremde (Finanz-)entscheidungen vorgegeben werden (9).

Seit Jahren stehen vielen Jugendämtern immer weniger ausreichende Finanzmittel zur Verfügung, notwendige pädagogische Maßnahmen stehen unter dem Diktat fehlender Mittel, es kann nicht immer die richtige und auch nicht immer eine ausreichend lange Hilfe gewährt werden. Das hat dann wieder zur Folge, dass der Erfolg der Hilfe nicht im prognostizierten Maße eintritt, was dann wieder der schlechten Arbeit der Jugendämter angelastet wird – ein Teufelskreis. Schließlich leiden viele Jugendämter vor allem in den Allgemeinen Sozialen Diensten seit vielen Jahren unter erheblichem Personalabbau, der eine fachlich fundierte Arbeit erschwert und nicht selten unmöglich macht. Nicht umsonst hat die Leiterin des Jugendamtes Schwerin schon vor Jahresfrist im Jugendhilfeausschuss auf die möglichen Konsequenzen derartigen Personalabbaus hingewiesen und dabei nicht nur für ihr Jugendamt gesprochen (10).

Der Hinweis auf diese hier nur schlaglichtartig angerissenen Rahmenbedingungen soll keineswegs eine Entschuldigung für versäumte Reformen auch in Jugendämtern, für individuelle Fehler und Versäumnisse sowie mangelnde oder falsch gelaufene Steuerungsprozesse sein. Jugendämter müssen sich nach wie vor selbstkritisch fragen, ob sie wirklich so aufgestellt sind, wie es die große Verantwortung erfordert, die sie haben. Und nicht alle Jugendämter haben auf die veränderten, schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen professionell reagiert. Nicht selten haben sich Jugendämter, wie die Jugendhilfe allgemein, darauf zurückgezogen, dass ihre pädagogischen Prozesse nicht kritisch hinterfragt und auch nicht von Außenstehenden bewertet werden dürften und sich in den Schmollwinkel zurückgezogen, wenn sie dieses nicht verhindern konnten. Aber entscheidende Rahmenbedingungen und dazu gehört nun einmal eine angemessene, auch fachlich definierte Ausstattung, sind nicht gewährleistet worden. Sie sind damit Verursacher für die immer schwierigere Arbeitssituation in den Jugendämtern und mit Ursache für manche der Fehlentscheidungen der vergangenen Jahre.

Medienpsychologisch müssen Jugendämter sicherlich als letztlich öffentliche Eingriffsbehörde damit umgehen lernen, dass in erster Linie Fehlentscheidungen nachrichtenrelevant sind (only bad news are good news). Insoweit ist auch kritisch zu hinterfragen, ob eine Öffentlichkeitsarbeit der Jugendämter wirklich sinnvoll ist, so lange durch Überforderungssituationen und Unterbesetzungen die Gefahr von öffentlichkeitswirksamen Fehlentscheidungen nicht weitgehend minimiert werden kann. Eine noch so gute Öffentlichkeitsarbeit fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen, wenn es durch eine Fehlentscheidung zu einem Todesfall im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes gekommen ist. Ob es gelingen kann, diesen Effekt zu minimieren, wenn man klarstellt, dass es eben auch dann zu Fehlentscheidungen kommen kann, wenn man fachlich professionell und nach allen Regeln der Kunst arbeitet, ist äußerst fraglich.

Daher ist auch in Frage zu stellen, ob es wirklich einer „Kampagne“ bedarf, um das oben gezeichnete Bild von Jugendämtern zu verändern. Schließlich ist es durchaus üblich, dass Jugendämter Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Sowohl durch entsprechende Publikationen, Informationsveranstaltungen und die entsprechenden Web-Auftritte im Rahmen der Internetangebote der Stadt- und Kreisverwaltungen bemühen sich Jugendämter seit vielen Jahren redlich, ihr Image als Beratungs- und Unterstützungsbehörde für die Eltern zu formen. Insofern ist die Idee, das öffentliche Ansehen von Jugendämtern zu verbessern, weder neu noch originell, aber es bricht sich an den verschiedenen Wellen, die einerseits dem Jugendamt das Image einer „Kinderklaubehörde“ anheften und natürlich auch immer wieder vermeintliche oder auch tatsächliche Belege dafür finden, die aber andererseits dem Jugendamt vorwerfen, nicht rechtzeitig eingeschritten zu sein.

Wenn man zudem mit wachem Blick die Darstellung von Jugendamt im Fernsehen beobachtet, dominiert auch dort immer noch ein veraltetes und merkwürdiges Bild dieser „Behörde“. Zwar kommt nicht mehr in jedem Fall die strenge bebrillte Dame mit Haarknoten und brauner Aktentasche unter dem Arm, die in barschem Ton die Entscheidung verkündet, aber es gibt immer noch Darstellungen vom Jugendamt als verschlossener, nicht helfender und letztlich versagender Behörde (11). Damit wird durch das übermächtige Medium Fernsehen nicht nur über Nachrichten, sondern viel subtiler über Filme, nachgestellte „Realität“, ein Bild verfestigt, das im Rahmen der jeweiligen Dramaturgie möglicherweise erforderlich ist, zum positiven Image von Jugendämtern aber auch nicht beiträgt.

Ein neues, besseres Bild von Jugendämtern muss zunächst Veränderungen bei den Jugendämtern bewirken. Die in der Regel gute und hilfreiche Arbeit der Jugendämter wird nicht oder nur unzureichend evaluiert und von außen, wenn auch mit fachlichen Augen, überprüft.
Erfahrungen aus dem laufenden Niedersächsischen Modellprojekt „Integrierte Berichterstattung in Niedersachsen“ machen deutlich, dass es selbst in einem Bundesland keine definierten Qualitätsstandards beispielsweise bei der Erstellung von Hilfeplänen oder deren Evaluation gibt und selbst benachbarte Jugendämter teilweise deutlich unterschiedliche Verfahren, Standards und fachliche Bewertungen aufweisen. Gerade diese fehlende oder unzureichende Evaluation ist aus zweierlei Gründen problematisch. Zum einen fehlen damit über das jeweilige Jugendamt hinausgehende Vergleichsstandards zur ständigen Qualitätsverbesserung. Zum anderen gibt es aber auch nicht den notwendigen dauerhaften Zwang, die eigene Arbeit darzustellen und damit auch zu reflektieren.

Es gelingt der Jugendhilfe nach wie vor auch nicht, ihre pädagogische Arbeit allgemeinverständlich und auch über den Fachkreis hinaus nachvollziehbar darzustellen. In vielen Fällen wird das als nicht möglich bezeichnet, auch wenn es seit vielen Jahren Modellprojekte des Bundes und der Länder zur Wirkungssteuerung und Evaluation von Jugendhilfe gibt. Die im Rahmen des schon erwähnten niedersächsischen Modellprojektes eingebaute Befragung der „Kunden“ im Bereich Hilfen zur Erziehung untermauert die oben aufgestellte Behauptung, dass es den Jugendämtern nicht immer gelingt, ihre Entscheidungen nachvollziehbar zu machen.

Während bei der Befragung im Jahr 2006 77,8 % der befragten Eltern und Jugendlichen von immerhin 29 der 50 an der IBN beteiligten niedersächsischen Jugendämtern antworten, dass das Jugendamt ihnen geholfen hat, konnten nur 65,5 % derselben Befragten die Entscheidungen des Jugendamtes nachvollziehen (12). Auffällig ist nicht nur, dass es bei den befragten Eltern und Jugendlichen diese Differenz gab, im Umkehrschluss heißt das auch, dass immerhin 34,5 % der Befragten die Entscheidungen nicht nachvollziehen konnten. Es handelt sich dabei immerhin um am Verfahren unmittelbar beteiligte Personen, nicht um Außenstehende. Ungeachtet möglicher Gründe, die bei den Betroffenen zum Nichtverstehen (wollen oder können) der Jugendamtsentscheidungen führt, ist dies ein Indikator, dass Jugendämter es nach wie vor nicht hinreichend vermögen, ihre Arbeit und damit auch ihre Entscheidungen so transparent zu machen.

Dies aber ist unverzichtbare Grundlage, um überhaupt sinnvolle und erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit betreiben zu können.

Die obigen Ausführungen lassen es zweifelhaft erscheinen, ob es sinnvoll und Erfolg versprechend sein kann, durch wie auch immer angelegte Kampagnen das öffentliche Image der Jugendämter aufzupolieren, da die gesellschaftliche und politische Entlastungs- und Ventilfunktion zu „schön“ ist, um aufgegeben zu werden.

Wenn es denn überhaupt, und sei es auch nur aus legitimatorischen Gründen, als erforderlich angesehen wird, intensiver am Bild der Jugendämter in der Öffentlichkeit zu feilen, dann sollte der Versuch gemacht werden, insbesondere Entscheidungsträgerinnen und –träger und Meinungsmacherinnen und -macher anzusprechen.

Hier kommen insbesondere die Redaktionen der Presse und des Fernsehens in Frage. Reportagen über die Arbeit der Jugendämter könnten als Idee hilfreich sein. Auch wenn die Gefahr besteht, sich „schmutzig“ zu machen, könnte auch an dieser Stelle eine zumindest fachlich akzeptabel gemachte „Doku-Soap“ ein geeignetes Instrument der öffentlichen Meinungsbildung sein. Dies scheint zwar anrüchig zu sein und ist vielleicht auch „unter der fachlichen Würde“, birgt zudem die Gefahr von Fehldarstellungen auf Grund dramaturgischer Erfordernisse, hat aber zumindest den Vorteil, dass es in kurzer Zeit wesentlich größere bewusstseinsbildende Wirkung entfaltet, als noch so viele Druckwerke und Plakate, auch wegen des damit verbundenen vermeintlich voyeuristischen Blicks. (13)

Andere mögliche Formen der Öffentlichkeitsarbeit könnten zwar in Form einer Empfehlung den Jugendämtern genannt werden, sind jedoch eher hilflose Formen der „Pseudo“-Öffentlichkeitsarbeit, weil ihre Wirksamkeit – siehe oben – beschränkt ist und durch nur einen kritischen Fall in der Öffentlichkeit wieder in sich zusammenfällt.


(1) vgl. dazu u.a. Ev.Akademie Bad Boll (Hg.): „Kindeswohl – Dilemma und Praxis der Jugendämter“, Bad Boll 1997 
(2) vgl. dazu www.kindesraub.de 
(3) so gibt es seitens der EU-Petitionskommission in Brüssel einen Beschluss vom 7.6.2007, einen Initiativbericht zu Willkürmaßnahmen des deutschen Jugendamts anzufordern; 
(4) als Beispiel: Freizeitrevue 49/2007 vom 28. November 2007, S. 14/15: „Das Jugendamt hat unsere Familie zerstört“; 
(5) vgl: Interview mit Heribert Giebels: „Das Jugendamt hat immer Recht“,, Die Zeit 25/2003, S. 14 
(6) dazu aktuell: Bettina Finke: „Elternwohl“, in: Das Jugendamt 01/2008, S. 10 ff.; 
(7) Thomas Mörsberger, „Was kann vom Jugendamt erwartet werden? Was hilft gefährdeten Kindern wirklich?“, in SPI des SOS-Kinderdorf e.V. (Hg.), Jugendämter zwischen Hilfe und Kontrolle, München 2002, S. 32. ff, hier S. 34 und 35; 
(8) hier werden die Jugendämter für gesellschaftliche Entwicklungen und politische Entscheidungen unzulässigerweise in Haftung genommen 
(9) Man stelle sich vor, Richterinnen und Richter würden die Möglichkeiten ihrer Entscheidungen durch fachfremde Dritte vorgeschrieben bekommen, weil z.B. das Geld nicht ausreicht – die Empörung würde keine Grenzen kennen! 
(10) Bemerkenswert und typisch ist in diesem Zusammenhang die Reaktion der Bremer Politik auf den Untersuchungsbericht zum Fall Kevin, bei der reflexartig darauf verwiesen wurde, dass die Politik keine Verantwortung trüge und im konkreten Fall auch keine „Schuld“ habe; entsprechende Untersuchungen zeigen jedoch ein anderes Licht von der Verantwortung von Politik: Olaf Emig: „Der vermeidbare Tod eines Kleinkindes unter staatlicher Fürsorge“, NP 5/2007, S. 445 ff., hier S. 451 ff.; 
(11) wie in dem Tatort „Unter uns“ vom 14. Oktober 2007
(12) Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie/ GEBIT (Hg.): „Integrierte Berichterstattung in Niedersachsen“, Fachkennzahlen 2007, Excel-Tabelle, Hannover, Februar 2008 
(13) Seit den „Gerichts- Soaps“ oder Serien wie „Toto und Harry, K 11“ oder „Niedrig und Kuhnt“ „weiß“ „man“, wie es im Gericht und bei der Polizei zugeht!

ch

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