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Grundsatzentscheidung zum Sorgerecht: Bundesgerichtshof stärkt Rechte unehelicher Väter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Grundsatzentscheidung die Rechte von nicht-ehelichen Vätern gestärkt. Demnach können diese ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht bekommen, wenn die Mutter das Kind nicht selbst aufziehen, sondern zur Adoption freigeben will.
In dem seit Jahren andauernden Streit im "Fall Görgülü" hatte der leibliche Vater erst fünf Monate nach der Trennung von der Schwangerschaft der Mutter erfahren. Seine Bemühungen um das Sorgerecht und das Recht auf Umgang mit dem Kind scheiterten in zahlreichen gerichtlichen Verfahren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)in Straßburg sowie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekräftigten hingegen mehrfach die Vaterrrechte
Der nun vorliegenden Entscheidung des Bundesgerichtshof entsprechend müssen die Pflegeeltern des Kindes den Kontakt und die Annäherung des Vaters an sein Kind zulassen. Der 12. Zivilsenat des BGH unterstrich, Ziel sei die Übertragung des Sorgerechts und ein Wechsel des ständigen Aufenthalts zum Vater. Im Falle einer Unterbindung der Annäherung zwischen Vater und Kind, käme darüber hinaus die Herausnahme des Kindes aus seiner Pflegefamilie in Betracht.
Bei allen Entscheidungen, so das Gericht, bleibe jedoch das Kindeswohl oberstes Gebot.
Zur Erläuterung der Entscheidung durch den Bundesgerichtshof gelangen Sie hier.
ak
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