Recht
Juristinnenbund vom Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Adoption enttäuscht
Den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 30. Januar 2014 vorgelegten Referentenentwurf bewertet der Juristinnenbund als enttäuschend.
26.02.2014
Er regele lediglich die sogenannte Sukzessivadoption und negiere somit die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dessen Urteil vom 19. Februar 2013, auch die gemeinschaftliche Adoption durch Lebenspartner in den Blick zu nehmen.
Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften im Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) stellt dazu fest: „Von den denkbaren Regelungen hat der Referentenentwurf die engste gewählt. Danach soll nur das Gesetz werden, was nach der Entscheidung des BVerfG ohnehin schon gilt: Die Partnerin oder der Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann das angenommene Kind ihrer Partnerin oder seines Partners nun auch selbst adoptieren. Diese Minimallösung wird den Vorgaben des Gerichts nicht gerecht.“
Das BVerfG habe ausdrücklich die Frage aufgeworfen, ob andere Unterschiede, die sich im derzeit geltenden Recht bei der Adoption durch Ehepartner und durch eingetragene Lebenspartner ergeben, verfassungsgemäß seien. Eine Antwort darauf lasse der Entwurf vermissen.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Juristinnenbundes e.V. vom 20.2.2014
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