Sachsens Familienministerin gegen Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Hartz IV-Leistungen

Die sächsische Familienministerin Christine Clauß hat sich heute in der Diskussion um das Betreuungsgeld gegen eine Anrechnung der Hartz IV-Bezüge vom Betreuungsgeld ausgesprochen. »Das Betreuungsgeld soll eine Anerkennung der Erziehungsleistung sein. Dabei ist mir jede Familie, in der Kinder aufwachsen und erzogen werden, gleich wichtig. Die Würdigung der Erziehungsleistung von anderen Sozialleistungen abhängig zu machen, halte ich für den falschen Weg.«

Clauß sagte: »Die Bundesregierung will mit dem Betreuungsgeld Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen ermöglichen. Ich fordere sie im Interesse der Familien auf, nun endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Tisch zu legen.

In Sachsen haben wir mit dem Landeserziehungsgeld den Eltern längst Wahlfreiheit eröffnet und gute Erfahrungen in den letzten zwanzig Jahren damit gemacht. Dahinter wollen wir auch mit dem Betreuungsgeld des Bundes nicht zurückbleiben. Wenn es das Kindeswohl verlangt, dass eine Betreuung in der Krippe oder Kita ratsam ist, dann gibt es in unserem sächsischen Gesetz die Möglichkeiten, diesen Familien im Interesse der Kinder neben dem Landeserziehungsgeld auch den Besuch einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. Mir ist aber wichtig, dass Frühförderung viel früher ansetzen muss, und nicht erst ab dem zweiten Lebensjahr. Auch dafür gibt es bei uns in Sachsen zahlreiche Unterstützungsangebote für Familien.«

Clauß hob hervor: »Die Diskussion geht an der Lebenswirklichkeit unserer Familien vorbei. So individuell wie Familie heute gelebt wird, so individuell sind die Herausforderungen, vor denen Familien stehen. Dabei kann das Betreuungsgeld eine weitere Unterstützung der Eltern darstellen, so wie wir es in Sachsen schon heute erleben. Gleichzeitig haben zum Beispiel Unternehmen und Gewerkschaften eine ganz eigene Verantwortung, für ein familienfreundliches Umfeld zu sorgen.«

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Redaktion: Ilja Koschembar

Kommentare (0)

Kommentare schreiben

Noch 1000 Zeichen