Sozialpolitik

NRW: Minister Schneider fordert Unternehmen auf junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte auszubilden

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider rät der Wirtschaft, sich stärker für junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu interessieren. Er verwies auf die Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz dieser jungen Menschen.

10.12.2013

Diese Fähigkeiten seien ein besonderer „Mehrwert und Gewinn für die Betriebe“. Insofern sei es schon allein ökonomisch vernünftig, den Blick für diese Jugendlichen stärker zu öffnen.

Zudem gehe es beim Thema Ausbildung auch um gesellschaftliche Verantwortung. Minister Schneider forderte Unternehmerinnen und Unternehmer auf, „jungen Menschen mit Migrationshintergrund die gleichen Chancen wie allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern zu geben“. Dies sei bislang nicht der Fall, wie Zahlen belegten. Nach wie vor würden Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte benachteiligt, wenn es um Chancen im Dualen Ausbildungssystem gehe. Bei den 20- bis 24-jährigen Jugendlichen aus dieser Gruppe habe etwa die Hälfte keinen Berufsabschluss. Dies seien doppelt so viele wie in der Gruppe der Jugendlichen ohne Zuwanderungsgeschichte.

Minister Schneider geht davon aus, dass sich die Zahl der Jugendlichen ohne Abschluss in NRW durch die flächendeckende Einführung des neuen Übergangssystems „Kein Abschluss ohne Anschluss“ von der Schule in den Beruf in den nächsten Jahren deutlich verringern wird. Voraussetzung sei aber, dass alle Partner des nordrhein-westfälischen Ausbildungskonsenses wie verabredet mitzögen: „Das Land hat seine Hausaufgaben gemacht. Es ist aber unabdingbar, dass die Wirtschaft in jedem Jahr ausreichend Ausbildungs- und Praktikumsplätze zur Verfügung stellt.“ 2013 sind die Ausbildungsplatzzahlen in Nordrhein-Westfalen zum dritten Mal in Folge gesunken. Die Landesregierung hat dies beim Spitzengespräch zum Ausbildungskonsens in der vergangenen Woche kritisch angemerkt.

Weitere Informationen zu Migrantinnen und Migranten auf dem NRW-Arbeitsmarkt gibt es unter:
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Quelle: Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 09.12.2013

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