Jugendpolitik

National Coalition: Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung wäre wichtige Weichenstellung

Die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland fordert eine Verfassungsänderung. Anlass sind das 20-jährige Jubiläum der Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) Deutschlands im April 2012 und der Jahrestag ihrer Verabschiedung am 20. November 1989 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen.

21.11.2012

"Um die Rechte der Kinder und Jugendlichen klarzustellen und zu verbessern, brauchen wir eine Verfassungsänderung. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde unsere Gesellschaft nicht auf einen Schlag kindgerecht machen. Aber es wäre eine wichtige und richtige Weichenstellung. Bislang ist es nicht ausreichend gelungen, in Deutschland ein Rechtsbewusstsein dafür zu erzeugen, dass Kinder Träger eigener Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung sind. Dazu finden sich laufend Beispiele in der aktuellen Politik," so Dr. Sabine Skutta und Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecherin und Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.

Dass Kinder Rechte haben, daran zweifelt heute kaum jemand. Trotzdem sind immer wieder Mängel bei deren Umsetzung zu beobachten. "Bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung wird das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt. Die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen unter ´ferner liefen` häufig eine Nebenrolle oder werden vollständig vergessen. Ganz zu schweigen von der aktiven Beteiligung von Kindern an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes, an sie betreffenden Verwaltungsentscheidungen und an den politischen Prozessen", kritisieren Skutta und Maywald weiter.

Mit einer Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz käme Deutschland als Vertragsstaat der UN-KRK seiner Staatenverpflichtung nach Artikel 4 der UN-KRK nach und würde Vorgaben der EU-Grundrechte-Charta in nationales Recht umsetzen. Fast alle Bundesländer haben in Deutschland die Kinderrechte bereits in ihren Landesverfassungen verankert.

"Mit der neuen Individualbeschwerdemöglichkeit zur UN-KRK wird ein neues Beschwerdeinstrument bei Kinderrechtsverletzungen auf UN-Ebene auf den Weg gebracht. Wir  begrüßen sehr, dass Deutschland auch bei der Ratifizierung als drittes Land zu den Vorreitern gehört. Mehr als folgerichtig wäre nun, Kinderrechte mit Verfassungsrang auszustatten, damit Kinder nicht bis nach Genf zur UNO gehen müssen, um ihre Rechte einzufordern. Viel einfacher wäre es, den Weg für Kinder zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ermöglichen", so Skutta und Maywald abschließend.

Zum Hintergrund

Deutschland hat das dritte Fakultativprotokoll zur UN-KRK zur Individualbeschwerde am 28.02.2012 als eines der ersten Staaten unterzeichnet. Das Individualbeschwerderecht sichert Kindern in der ganzen Welt zu, sich im Falle von Rechtsverletzungen nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden. Wenn 10 Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert haben, tritt es in Kraft. Gabun und Thailand haben den Vertrag bereits ratifiziert, Deutschland hat das Gesetz zur Ratifizierung des neuen Zusatzprotokolls jüngst, am 09. November 2012 im Bundestag verabschiedet.

Weitere Informationen unter: <link http: www.individualbeschwerde.de>www.individualbeschwerde.de

Quelle: National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC) vom 16.11.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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