Jugendpolitik

Bayerischer Jugendring fordert Nachbesserung des Bundeskinderschutzgesetzes

Nach Meinung des Bayerischen Jugendrings schadet das Bundeskinderschutzgesetz dem Ehrenamt. Er fordert daher eine praxistaugliche Neuregelung.

23.10.2013

Das zum Jahresbeginn 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) schafft Rechtsunsicherheit und einen erheblichen Umsetzungsaufwand in der Jugendarbeit, so der Bayerische Jugendring. Besonders betroffen sind neben den Jugendämtern die freien Träger, die zumeist ausschließlich ehrenamtlich organisiert sind. Der Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings (BJR) untermauerte daher auf seiner Herbstsitzung erneut die Forderung nach einer Konkretisierung und Entbürokratisierung des Gesetzes.

Forderungskatalog benennt aktuelle Schwachstellen und zeigt Lösungen auf

Nach den Vorgaben des § 72a Absätze 3 bis 5 SGV VIII müssen Personen, die ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, erweiterte Führungszeugnisse vorlegen.

Ehrenamtliche in der Jugendarbeit stehen seither vor enormen bürokratischen Hürden: Sie müssen Führungszeugnisse einfordern, Anträge stellen, Zeugnisse einsehen, Abfragen dokumentieren, Vereinbarungen abschließen etc. Das belastet das Ehrenamt, baut Bürokratie und Haftungsrisiken für die Ehrenamtlichen auf. Die Forderungen des BJR zeigen wesentliche Schwachstellen im BKiSchG, aber auch Lösungsansätze auf, etwa Vorschläge für eine verbesserte Datenschutzregelung und die Präzisierung unbestimmter Rechtsbegriffe.

Bürokratische Stolpersteine gefährden ehrenamtliche Jugendarbeit

„Unser Ziel ist es, in der Jugendarbeit den bestmöglichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu gewährleisten. Die Vorlage von Führungszeugnissen ist dabei allenfalls ein formales Verfahren. Unverzichtbar für den wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt sind dagegen Präventionskonzepte, wie sie die BJR-Fachberatungsstelle Prätect seit 2003 für die Jugendarbeit entwickelt hat“, so BJR-Präsident Matthias Fack.

Kritik am BKiSchG hatte der BJR-Hauptausschuss bereits im Oktober 2012 benannt und nun erneut bekräftigt. BJR-Justiziarin Dr. Gabriele Weitzmann bestätigt die unklare Rechtslage: „Viele ehrenamtlich Engagierte in der Jugendarbeit treibt die Frage um, ob sie sich überhaupt noch engagieren wollen, wenn unklar ist, in welchen Fällen und in welchem Umfang sie bei Umsetzungs- und Anwendungsfehlern haften. Hier muss rasch gehandelt werden, sonst gerät das Ehrenamt in Gefahr, an der Bürokratie zu ersticken.“
 
Material:

Quelle: Bayerischer Jugendring vom 23.10.2013

Redaktion: Astrid Bache

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