Familienpolitik
Ein Jahr Betreuungsgeld: Umdenken statt Erhöhen
Anlässlich der Erhöhung des Betreuungsgeldes auf 150 Euro fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ein kohärentes Gesamtkonzept zum Umbau der monetären Leistungen für Familien und Kinder.
29.07.2014
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sieht das Betreuungsgeld auch ein Jahr nach der Einführung, als eine weitere Leistung, die Inkonsistenzen schafft und umstrittene Akzente setzt. Er fordert eine Gesamtstrategie zum Umbau der ehe- und familienpolitischen Förderungen noch in dieser Legislaturperiode.
Die Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen habe gezeigt, dass Kindertagesbetreuung besonders geeignet ist, die familienpolitischen Ziele – Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wirtschaftliche Stabilität, Wohlergehen von Kindern und Erfüllung von Kinderwünschen - zu erreichen. „Angesichts dieser Ergebnisse spricht nichts dafür, Eltern dafür zu belohnen, dass ihre Kinder keine Kita besuchen“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Wir erwarten nicht, dass das Betreuungsgeld, auch aufgrund von Erkenntnissen aus anderen europäischen Ländern, in der wissenschaftlichen Überprüfung ähnlich gut abschneidet.“
Zum 1. August 2014 erhöht sich die monatliche Leistung von 100 Euro auf 150 Euro. Sie wird Eltern bezahlt, die für ihre Kinder keinen öffentlich geförderten Platz in einer Kindertageseinrichtung in Anspruch nehmen. Das Bundesland Hamburg hat bereits im Frühjahr 2013 eine Klage gegen die umstrittene Leistung wegen möglicherweise fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. In Kürze darf mit der Entscheidung gerechnet werden.
Die vollständigen Empfehlungen sind unter <link http: www.deutscher-verein.de empfehlungen_archiv dv-38-12-monetarer-unterstutzung-von-familien-und-kindern _blank external-link-new-window external link in new>www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-38-12-monetarer-Unterstutzung-von-Familien-und-Kindern abrufbar.
Quelle: Deutscher Verein e.V. vom 29.07.2014
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