Kindertagesbetreuung

Kindertagespflege - Hygiene in der Küche beachten

Die neue Handreichung „Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege“ soll Tagesmüttern und -vätern bei der Auslegung des geltenden Lebensmittelhygienerechts helfen. Verbraucherschutzminister Hartloff und Kinder- und Jugendministerin Alt (Rheinland-Pfalz) wollen Unsicherheiten in der Kindertagespflege aus dem Weg räumen.

12.10.2012

Das Hygienerecht fordert von den Tagespflegepersonen, dass sie ihren Schützlingen ausschließlich hygienisch einwandfreie Lebensmittel anbieten. „Wir gehen davon aus, dass eine Tagespflegeperson Kinder in den eigenen privaten Räumlichkeiten aus hygienerechtlicher Sicht unbedenklich betreuen kann, ohne dass sie dieselbe Ausstattung wie etwa eine professionelle Küche in der Gastronomie hat. Die Handreichung stellt übersichtlich dar, welche Anforderungen Tagespflegepersonen beachten müssen“, so Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff.

„Da das EU-Lebensmittelhygienerecht bewusst flexibel gestaltet ist, reicht im Wesentlichen die Beachtung der grundlegenden Regeln von Sauberkeit im Haushalt aus. Uns geht es um zweierlei: Wir zeigen den Tagesmüttern und -vätern praktikable Lösungen auf und geben ihnen Sicherheit beim Thema Hygiene“, erklärte Kinder- und Jugendministerin Irene Alt. Auf diese Weise soll möglichst viel Raum für die eigentlichen, von der Gesellschaft geschätzten Aufgaben der Tagespflegepersonen erhalten bleiben.

Die Handreichung wird über die Jugendämter verteilt und ist zudem als Download auf den <link http: www.mjv.rlp.de verbraucherschutz lebensmittel-und-bedarfs-gegenstaendeueberwachung merkblaetter external-link-new-window external link in new>Internetseiten des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu finden.

Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 11.10.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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