Bau von Kindertagesstätten soll erleichtert werden
Bundesbauminister Peter Ramsauer hat dem Kabinett am 4. Juli den zweiten Teil der Reform des Bauplanungsrechts vorgelegt, mit dem auch der Bau von Kitas erleichtert werden soll.
Nachdem im ersten Teil 2011 Energie- und Klimapolitik Schwerpunkt der Änderungen war, geht es jetzt um die Reduzierung des Flächenverbrauchs und familienfreundliche Städte: die stärkere Regulierung von Spielhallen in Städten und die Erleichterung von Kindergärten in Wohngebieten.
Zu den Änderungen bei Kindergärten
Kindergärten für die Familien am Ort werden durch entsprechende Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in reinen Wohngebieten künftig grundsätzlich allgemein zulässig.
Daz Ramsauer:
"Es kann nicht länger angehen, dass Kindergärten in reinen Wohngebieten nur im Ausnahmefall genehmigt werden können oder Nachbarn gar gerichtlich gegen Kindergärten vorgehen. Kinderlärm ist keine schädliche Umwelteinwirkung, vor der die Bürger mit einem Gesetz geschützt werden müssen."
Weitere Informationen zum Baugesetzbuch finden Sie hier.
Quelle: PM Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 04.07.2012
Redaktion: Anneli Starzinger
