Kindertagesbetreuung

AGJ verabschiedet Diskussionspapier zu privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ nimmt in einem neuen Diskussionspapier die Frage der Professionalisierung der Kindertagespflege und die weitergehende Qualifizierung der Pflegekinderhilfe in den Blick.

17.10.2013

Mit der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII und der Pflegekinderhilfe nach § 33 SGB VIII gibt es zwei Angebotsformen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die in den letzten Jahren zunehmend an Aufmerksamkeit und Bedeutung gewonnen haben. Für beide Angebote charakteristisch ist, dass sie ursprünglich als familienanaloge Betreuung im privaten Raum konzipiert und somit staatlichen Regulierungen weitestgehend entzogen waren. Beide Angebotsformen verändern sich und gewinnen an Bedeutung, sobald sich die Rahmenbedingungen des jeweils institutionellen Pendants verändern. Eine dadurch wachsende Gemeinsamkeit dieser im Prinzip unterschiedlichen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe ist, dass jenseits von Professionalisierungsnotwendigkeiten auf der einen Seite und der privat organisierten Erziehung in familiären Kontexten auf der anderen Seite zunehmende Qualifizierungserfordernisse offensichtlich werden, die Ausdruck der Wahrnehmung von privater Erziehung in öffentlicher Verantwortung sind.

So hat der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz für die ein  und zweijährigen Kinder ab dem 1. August 2013 dazu geführt, dass vor allem in den Kommunen, in denen der Kitaplatz-Ausbau noch hinter den Erwartungen zurückliegt, Kindertagespflegestellen als kurzfristigere und flexibler zu  realisierende Alternativen angesehen werden. Hierdurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen den Anforderungen an einen frühkindlichen Bildungsort und den bestehenden Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen im Bereich der Kindertagespflege.

Mit der Zunahme der Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung wurde u.a. die Forderung erhoben, dass neben der notwendigen Verbesserung der Steuerungsinstrumente und der Einführung von vergleichbaren  Qualitätsstandards geprüft werden solle, ob nicht die Unterbringung in einer Pflegefamilie eine kostengünstigere Alternative zu einer stationären Unterbringung darstellt.

Trotz dieser skizzierten Gemeinsamkeiten unterscheiden sich beide Angebotsformen jedoch erheblich. Dies betrifft beispielsweise die Gründe für die Inanspruchnahme beider Angebotsformen, die Dauer der jeweiligen Betreuungszeiten oder das Selbstverständnis der Pflegepersonen. Bei der Kindertagespflege steht u.a. der Wunsch oder die Notwendigkeit im Vordergrund, auch mit einem Kleinkind berufstätig sein sowie eine Betreuungsform wählen zu können, die eine größere Familiennähe aufweist. Mit Blick auf die Betreuungszeit werden über 40% der unter Dreijährigen in der Kindertagespflege nicht länger als 25 Stunden in der Woche von der Tagespflegeperson betreut und entgegen dem Selbstverständnis von Pflegefamilien sieht die Tagespflegeperson ihre Aufgabe eher als eine berufliche Tätigkeit an.

Pflegefamilien hingegen nehmen Kinder beispielsweise aus Familien auf, bei denen ein erzieherischer Bedarf festgestellt wurde. In diesem Fall stellen sie eine Hilfe zur Erziehung in Form einer Vollzeitpflege dar und sollen dazu beitragen, die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu fördern und eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung zu ergänzen oder zu ersetzen. Aus der Perspektive der Pflegeeltern geht es gleichzeitig um die Möglichkeit, den Pflegekindern ein neues Zuhause zu geben. Im Gegensatz zur Kindertagespflege leben Pflegekinder im Rahmen der Vollzeitpflege über Tag und Nacht außerhalb der Herkunftsfamilie bei ihren Pflegefamilien und tun dies im Durchschnitt für drei bis vier Jahre. Allerdings variiert die Verweildauer der Kinder in den einzelnen Betreuungsformen erheblich, je nach den Erfordernissen des Einzelfalls auf kurze bzw. befristete Zeit oder auf Dauer. Laut dem 14. Kinder und Jugendbericht dauerten knapp 44 Prozent der im Jahr 2010 beendeten Vollzeitpflegen gem. § 33 SGB VIII zwei Jahre und länger. In Bezug auf das Selbstverständnis begreifen Pflegeeltern ihre Aufgabe eher als eine „Lebensform“ und haben für sich selbst nicht den Anspruch, dass ihre Tätigkeit als eine Erwerbstätigkeit wahrgenommen wird.

Neben der in den letzten Jahren stattgefundenen Sensibilisierung für Kinderschutzthemen und den damit verbundenen Veränderungen der rechtlichen Grundlagen gibt es für beide Angebotsformen jeweils spezifische Anlässe, eine (sukzessive) Verfachlichung oder gar Verberuflichung zu fordern. In der Kindertagespflege stehen insbesondere die Erwartungen an frühkindliche Betreuung, Erziehung und Bildung und somit die Umsetzung der Bildungspläne im Vordergrund. Bei den Pflegefamilien ist der hohe Anteil an gescheiterten Hilfen Anlass genug, darüber nachzudenken, ob durch eine stärkere Verfachlichung die Erfolgsquoten gesteigert werden könnten. Doch auch zu bewältigende Herausforderungen, beispielsweise in Bezug auf besonders belastete und/oder ältere Kinder (§ 33, Satz 2 SGB VIII), Veränderungen der kommunalen Praxis im Sinne einer zunehmenden Anerkennung familiärer Betreuungsformen als geeignete Alternative zur Heimunterbringung sowie neue Forschungsergebnisse befördern die Sichtweise der Notwendigkeit einer fachlichen Weiterentwicklung.

Ausgehend von der öffentlichen Verantwortung der Gesetzgeber auf Bundes und Landesebene sowie der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für die  Leistungen nach dem SGB VIII will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit diesem Diskussionspapier einen Impuls für eine Fachdebatte im Hinblick auf die Kindertagespflege und die Pflegekinderhilfe als private Erziehung in öffentlicher Verantwortung leisten. In den Blick genommen werden soll die im gesellschaftlichen und fachlichen Diskurs aufgeworfene Frage der Professionalisierung der Kindertagespflege sowie der weitergehenden Verfachlichung bzw. Qualifizierung der Pflegekinderhilfe im Hinblick auf die verschiedenen Akteure sowie strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen.

Das Diskussionspapier steht in voller Länge auf dem <link http: www.jugendhilfeportal.de db2 materialien eintrag diskussionspapier-der-agj-private-erziehung-in-oeffentlicher-verantwortung-folgen-fuer-die-komp _blank external-link-new-window external link in new>Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe unter "Material" zur Verfügung, kann aber auch über die Internetseiten der AGJ <link http: www.agj.de _blank>www.agj.de heruntergeladen werden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ

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