Jugendsozialarbeit

AGJ: Jugendberufsagenturen aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe

In einem Beitrag nimmt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe-AGJ, Prof. Dr. Karin Böllert, anlässlich eines Fachgesprächs der Bundesagentur für Arbeit "Hand in Hand oder unter einem Dach?" Stellung aus Sicht der Jugendhilfe zu dem Ausbau von Jugendberufsagenturen.

31.07.2014

Flächendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen sollen die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige bündeln. Datenschutzrechtliche Klarstellungen sollen den notwendigen Informationsaustausch erleichtern. Junge Menschen, deren Eltern seit Jahren von Grundsicherung leben, sollen gezielt Unterstützung bekommen“ – so der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Und tatsächlich gibt es in immer mehr Regionen Deutschlands die hier geforderten Jugendberufsagenturen – wenn auch noch lange nicht flächendeckend. Ziel des Projektes – so die BA in ihrem Geschäftsbericht von 2011 – ist es, die verteilten Aufgaben und Ressourcen für die Arbeit mit Jugendlichen miteinander zu verknüpfen, gemeinsame Anlaufstellen zu schaffen und so die Leistungen für die Jugendlichen wirksamer zu bündeln.

Bis März 2014 wurden seit 2010 147 Jugendberufsagenturen eingerichtet, an denen 100 Agenturen, 136 gemeinsame Einrichtungen und 25 kommunale Träger beteiligt sind. Auf den ersten Blick also eine Erfolgsgeschichte! Und wer könnte auch schon etwas dagegen haben, dass die Integrationsarbeit für benachteiligten jungen Menschen durch die Kooperation von Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe verbessert und dadurch erfolgversprechender wird. Wer wünscht insbesondere benachteiligten Jugendlichen schließlich nicht, dass sie ein abgesprochenes, ihrer persönlichen Situation entsprechendes Integrationsangebot vorfinden, statt im Konkurrenzgerangel, auf Verschiebebahnhöfen oder im Zuständigkeitsdschungel verloren zu gehen.

Vier Fragen sollen mit den Jugendberufsagenturen beantwortet werden:

  • Wie können Maßnahmeangebote der unterschiedlichen Rechtskreise transparent dargestellt werden?Wie kann ein zielgerichteter und datenschutzkonformer Informationsaustausch aussehen?
  • Wie können Abläufe und Maßnahmen harmonisiert, d.h. besser vernetzt, ausgestaltet und anschlussfähig werden?
  • Wie kann die Zusammenarbeit unter einem Dach bzw. räumlich koordiniert ausgestaltet werden (One-Stop-Government)?

Die auf diese Fragen bislang gefundenen, regional durchaus differenten Antworten machen aus der Perspektive der Kinder- und Jugendhilfe einige Anmerkungen erforderlich. Diese sollen die Notwendigkeit von Jugendberufsagenturen nicht grundlegend in Frage stellen oder den Erfolg der bislang aufgebauten Jugendberufsagenturen auf keinen Fall schmälern - auf den zweiten Blick aber notwendige Klärungen anmahnen, die für eine gelingende Kooperation von Agenturen, Jobcentern und Jugendhilfe erforderlich sind. 

<link http: www.agj.de external-link-new-window external link in new>Der vollständige Beitrag von Prof. Dr. Karin Böllert

<link http: www.hamburg.de jugendberufsagentur presse external-link-new-window external link in new>Weitere Informationen zu Jugendberufsagenturen

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe-AGJ

Back to Top