Kinder- und Jugendschutz

Bundesfamilienministerium setzt sich für konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ein

Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für deren Umsetzung sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit vielen Jahren stark macht.

18.02.2013

Mit dem Nationalen Aktionsplan Jugendschutz wurden in den vergangenen zwei Jahren unter dem Motto "Jugendschutz aktiv" die vielfältigen Aktivitäten und Projekte des Jugendschutzes auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene für Akteure, Verantwortliche und alle Interessierte öffentlichkeitswirksam begleitet.

"Uns alle vereint eine wichtige gemeinsame Aufgabe - der Schutz von jungen Menschen. Kinder und Jugendliche bedürfen der Hilfe, um sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln zu können", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Hermann Kues, auf der Abschlussveranstaltung der Kampagne "Jugendschutz aktiv" in Berlin. "Das Jugendschutzgesetz sieht klare Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol, Tabakwaren und schädlichen Medien vor. Wichtig dabei ist: Vor Ort müssen die Verbote auch akzeptiert und konsequent umgesetzt werden. Ich freue mich, dass es in diesem Sinne bereits vielerorts vorbildliche und wegweisende Maßnahmen der Verantwortlichen gibt."

Auf der Abschlussveranstaltung der Kampagne wurden - stellvertretend für alle auf der Datenbank von <link http: www.jugendschutz-aktiv.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.jugendschutz-aktiv.de gemeldeten Projekte - drei beispielhafte Projekte vorgestellt und ausgezeichnet. Diese sind:

  • Das Projekt "Landesnetzwerk Neue Festkultur" von Landkreisen in Baden-Württemberg und Bayern
  • Das Projekt "Keine Kurzen für Kurze" der Stadt Köln
  • Das Projekt "Jugendschutz! Das geht uns alle an!" der Fachstelle für Suchtprävention Berlin

Zudem wurde die aktuelle Studie zum Thema Jugendschutz von TNS Infratest Politikforschung präsentiert, die die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Wahrung des Jugendschutzes belegt.

Mit dem Nationalen Aktionsplan Jugendschutz verstärkt das Bundesfamilienministerium seine Unterstützung für einen wirksamen Jugendschutz vor Ort. Unter dem Motto "Jugendschutz aktiv" wurden in den Jahren 2011 und 2012 vorbildliche Projekte in Bund, Ländern und Kommunen in einer bundesweiten Datenbank zusammengestellt und auf der Internetseite von "Jugendschutz aktiv" vorgestellt. Die im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gestartete Projektdatenbank bietet einen umfassenden Überblick und die Möglichkeit der Vernetzung mit Akteuren im Bereich Jugendschutz.

Darüber hinaus leistet das Internetportal "<link http: www.jugendschutzaktiv.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>jugendschutzaktiv.de" intensive Aufklärungs- und Informationsarbeit zur Stärkung des Jugendschutzes. Einzelhändler, Gastronomen, Veranstalter und Eltern sowie am Thema Interessierte erhalten umfangreiche Informationen zur geltenden Rechtslage und den Jugendschutzmaßnahmen des Bundes.

Das Bundesfamilienministerium setzt sich mit verschiedenen Maßnahmen für den Jugendschutz ein:

  • Die Aktion "Jugendschutz: Wir halten uns daran!" sensibilisiert mit Plakaten, Flyern und Aufklebern für die Einhaltung geltender jugendschutzrechtlicher Bestimmungen. Die Aktion wird gemeinsam mit dem Jugendschutz- und Wirtschaftsverbänden durchgeführt.
  • Unter dem Motto "Jugendschutz konsequent umsetzen" wurden ein Film und einen Flyer entwickelt, die Gewerbetreibende praxisnahe Handlungsempfehlungen im Rahmen der Abgabe bzw. des Verkaufs jugendschutzrelevanter Produkte geben.
  • Speziell zur gezielten Präventionsarbeit im Rahmen des Glücksspiels in gastronomischen Betrieben hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz im Herbst 2012 die Initiative "Glücksspiel: Nix für Jugendliche" gestartet.

Weitere Informationen finden Sie unter <link http: www.jugendschutz-aktiv.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.jugendschutz-aktiv.de und <link http: www.bmfsfj.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.bmfsfj.de.

Quelle: BMFSFJ vom 18.02.2013

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