Kinderschutz
Internationaler Sozialdienst im Deutschen Verein: Auch minderjährige Flüchtlinge brauchen Schutz
Internationaler Sozialdienst im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Verbesserung der Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht. Die Ungleichbehandlung von minderjährigen Flüchtlingen im Kinderschutz würde damit beendet.
26.10.2012
Durch die geforderten Änderungen erhalten auch minderjährige Flüchtlinge den Schutz, der ihrem Alter angemessen ist.
Anders als im Familien- und Jugendhilferecht, wo in den letzten Jahren das Kindeswohl und der Kinderschutz intensiviert wurden, gelten im Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen geringere Schutzstandards. Es wird im Aufenthalts- und Asylrecht davon ausgegangen, dass bereits 16jährige Jugendliche allein und ohne Hilfe ein Asylverfahren führen und verstehen können. Sie gelten als voll handlungsfähig in diesem komplizierten Aufenthalts- und Asylverfahren, welches weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen für ihre Zukunft hat, sind dabei aber auf sich allein gestellt.
Im internationalen Vergleich blieb die Bundesrepublik Deutschland lange Zeit hinter den Verpflichtungen zum Schutz und den Rechten von Flüchtlingskindern zurück. Dies war möglich, da die Bundesregierung bei Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention einen Vorbehalt erklärt hatte, der eine Ungleichbehandlung von deutschen und nichtdeutschen Kindern möglich machte. Allerdings hat die derzeitige Regierung den Vorbehalt im Sommer 2010 offiziell zurückgenommen. Mit Rücknahme des Vorbehaltes ist die Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen auf Grundlage des Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht nicht mehr rechtlich begründbar.
Der nun im Plenum zu diskutierende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion „zur Verbesserung der Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht“ geht auf die neue rechtliche Situation durch Rücknahme des Vorbehaltes ein und hat zum Ziel für minderjährige Flüchtlinge den gleichen Schutzstandard wie für alle anderen Minderjährigen zu erreichen. Der Gesetzentwurf erkennt die erhöhte Schutzbedürftigkeit der minderjährigen Flüchtlinge. Er fordert nicht nur die Streichung der eigenständigen Handlungsfähigkeit von Minderjährigen im Aufenthaltsrecht, sondern auch die Begleitung der Kinder und Jugendlichen im aufenthaltsrechtlichen Verfahren durch einen extra dafür berufenen fachlich erfahrenen Ergänzungspfleger. Dieser sollte zusätzlich zum Vormund bestellt werden. Ein Verfahren, das bereits in anderen europäischen Ländern, wie beispielweise in den Niederlanden, Standard ist.
Die mit dem Gesetzentwurf geforderte Aufnahme des Prinzips des Kindeswohlvorrangs ist sehr zu begrüßen. Dieser Maßstab wurde bereits mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention vor zwanzig Jahren gesetzt – jedoch nicht für Kinder ohne deutschen Pass.
Der Internationale Sozialdienst ist die deutsche Zweigstelle des International Social Service und Arbeitsfeld VII im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Der ISD bearbeitet Fälle mit Auslandsbezug und berät bundesweit kostenfrei die Träger der Sozialarbeit, Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 25.10.2012
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