Sozialpolitik

Paritäter startet Aufruf "Kinder verdienen mehr"

Aus Sicht des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes bleiben die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes vielerorts deutlich hinter den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen zurück. Das nimmt der Wohlfahrtsverband zum Anlass, auf das bereits vor zwei Jahren von mehreren Organisationen erarbeitete Konzept "Kinder verdienen mehr" hinzuweisen und einen einen per Internet unterschreibaren Aufruf zu veröffentlichen.

28.06.2012

Im Folgenden wird der Aufruf im Wortlaut wiedergegeben:

"Kinder verdienen mehr!

 

Aufruf

Kinderarmut überwinden – Kindern und Jugendlichen Teilhabe ermöglichen

Die Kinderarmut in Deutschland hat sich auf hohem Niveau verfestigt. Jedes siebte Kind unter 15 Jahren lebt heute von Hartz IV, in Ostdeutschland sogar jedes vierte. Armut lastet auf diesen Kindern nicht nur kurzfristig, sondern prägt ihre Kindheit über mehrere Jahre. Knapp die Hälfte der Kinder in Hartz IV bezieht diese Leistung bereits seit mehr als zwei Jahren. In bestimmten Regionen Deutschlands tritt Armut so geballt auf, dass das Umfeld von Kindern und Jugendlichen von Langzeitarbeitslosigkeit und schwierigen Lebensverhältnissen bestimmt ist.

Mehr als zwei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Bundesregierung verpflichtet hatte, bessere Bildungs- und Teilhabechancen für arme Kinder zu schaffen, hat sich daran wenig geändert.

Die Unterzeichner dieses Aufrufs werden sich damit nicht abfinden. Wir fordern die Bundesregierung auf, Kinderarmut wirkungsvoll zu bekämpfen. Kinder verdienen mehr. Kinder verdienen eine Perspektive.

Verlässliche Angebote zur Bildung und Teilhabe statt bürokratischer Hürden


Die so genannten Bildungs- und Teilhabeleistungen kommen bei den allermeisten Kindern und Jugendlichen nicht an. Nur rund ein Fünftel der verfügbaren Gelder wurde bislang für die Familien abgerufen.

Bürokratische Hürden und fehlende Information halten viele Familien von der Antragsstellung ab. Die Leistungen müssen einzeln für jedes Kind und an unterschiedlicher Stelle beantragt werden. Komplizierte Wege zur Umsetzung der Leistungen zwischen den zuständigen Behörden und vor Ort tätigen Organisationen machen es schwer, die Leistungen tatsächlich zu nutzen. Für die kulturelle und sportliche Teilhabe sind die Zuschüsse von vornherein so schmal gehalten worden, dass Kinder kaum an neuen Freizeitaktivitäten teilnehmen können. Restriktive Zugangsvoraussetzungen bei der Lernförderung haben zur Folge, dass arme Kinder und Jugendliche nur in Ausnahmefällen Nachhilfe in der Schule erhalten. Manchmal wandeln Kommunen ehemals kostenfreie Angebote für Kinder in kostenpflichtige Angebote um, damit sie die Bundesmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket abrechnen können. Die Aufsplitterung der Zuständigkeiten für Familien im Hartz-IV-Bezug, in der Sozialhilfe, mit Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes macht das zergliederte Regelwerk zu einem Spezialgebiet für Expertinnen und Experten.

Die Unterstützer dieses Aufrufs fordern gemeinsam: Anstatt bürokratische Regelun-gen aufrechtzuerhalten, an denen nachweislich die meisten Familien ebenso wie die Schulen und örtlichen Bildungs- und Freizeitorganisationen scheitern, muss es gut zugängliche und vor allem verlässliche Angebote zur Bildung und Teilhabe geben.

Rechtsanspruch auf Teilhabe statt unzureichender Angebote

Wir sprechen uns gemeinsam dafür aus, einen einklagbaren Rechtanspruch für Kinder und Jugendliche auf Förderleistungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) zu verankern. Für Kinder aus einkommensschwachen Familien muss ein kostenfreier Zugang zu den Angeboten garantiert werden. Die Lösung stellt sicher, dass vor Ort mit großer Verlässlichkeit Förderangebote bereitgehalten werden. Derzeit können viele Leistungen mangels entsprechender Angebote nicht wahrgenommen werden. Mit dem einklagbaren Rechtsanspruch werden dagegen der Aufbau neuer Angebote gefördert und die bestehende Infrastruktur gesichert. Eltern können die Rechte ihrer Kinder auf Förderung geltend machen. Durch den einheitlichen Rechtsanspruch werden eine diskriminierungsfreie Inanspruchnahme gewährleistet, bürokratische Hürden vermieden und Hilfen beim Jugendamt gebündelt. Die Jugendämter koordinieren ergänzende und aufeinander abgestimmte Förderangebote nach den Erfordernissen, die sich für die Kinder und Jugendlichen in ihrer Region stellen. Die Bildungs- und Freizeitangebote der Jugendhilfe sind so offen für Kinder gestaltet, dass auch Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien davon profitieren und keine stigmatisierenden Effekte eintreten. Mehrkosten, die den örtlichen Jugendämtern entstehen, sollen vom den Bund erstattet werden. Dazu wird eine Änderung des Verteilungsschlüssels  für die Kosten im SGB II vorgeschlagen.

Bedarfsgerechte Kinderregelsätze statt willkürlicher Setzungen

Wir fordern eine Überprüfung und Neuberechnung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche. Die geltenden Kinderregelsätze sind deutlich zu niedrig bemessen. Nicht einmal die notwendigen Güter des täglichen Bedarfs können von Regelsätzen zwischen 219 und 287 Euro bestritten werden.

So werden z.B. monatlich 6,93 Euro für Windeln, 1,10 Euro für Sportartikel oder nur 2,14 Euro für den Theaterbesuch angesetzt. Hintergrund für solche Kleinstbeträge ist eine wenig belastbare Datengrundlage, die derzeit für die Berechnung verwendet wird. Notwendig ist daher zwingend die Entwicklung eines neuen Verfahrens zur eigenständigen Bestimmung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen.

Die Regelsätze in Hartz IV sollen die alltäglichen Bedarfe abdecken, hinterlassen aber immer dann Lücken, wenn  außergewöhnliche Kosten im Alltag der Familien auftreten oder die üblichen Ausgaben als Folge besonderer Umstände, wie z.B.  der Krankheit einzelner Familienmitglieder, besonders hoch sind.

Familien im Hartz IV-Bezug geraten schnell in eine äußerst prekäre Situation,  etwa wenn der Kühlschrank oder die Waschmaschine defekt ist.  Die derzeitige Regelung, wonach die Jobcenter in solchen Fällen Darlehen gewähren, ging davon aus, dass die Darlehensgewährung die Ausnahme ist, weil Familien mit den Regelsätzen üblicherweise auskommen und sogar kleine Ansparungen für die Wechselfälle des Lebens leisten können. Die hohe Zahl an Darlehen zeigt,  dass die Regelung an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigeht. Deshalb muss es zukünftig möglich sein, dass die Jobcenter einmalige Leistungen gewähren.

Auch regelmäßig anfallende atypische Bedarfe werden derzeit nur unter sehr engen Voraussetzungen gedeckt. Die Unterstützer dieses Aufrufs fordern gemeinsam, diese Versorgungslücke zu schließen und auch in diesen Fällen alle notwendigen Leistungen sicherzustellen.

Investitionen in Bildung und Teilhabe sind Investitionen in die Zukunft. Mit den unabweisbaren Defizite bei der Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wollen wir uns nicht abfinden: Kinder verdienen mehr!"

Weitere Informationen und die Möglichkeit, den Aufruf zu unterstützen, finden sich unter:
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Quelle: PARITÄTISCHER Gesamtverband e.V.

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