Bundesrat will junge Asylbewerber am Bildungs-und Teilhabepaket beteiligen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Asyl in Deutschland suchen, sollen einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen.
Bisher haben nur diejenigen einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, die gemäß § 2 AsylbLG Leistungen analog zur Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten. Die Länder möchten auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, rückwirkend zum 1. Januar 2011 am Bildungs- und Teilhabepaket beteiligen. In ihrer heutigen Plenarsitzung fassten sie daher eine Entschließung, die die Bundesregierung auffordert, umgehend den Leistungsbezug dieser Personengruppe zu ermöglichen. Zur Begründung führen die Länder aus, dass ansonsten eine Ausgrenzung dieser Kinder und Jugendlichen von der soziokulturellen Teilhabe erfolgt, die auch mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar ist. Die den Kommunen entstehenden Mehrbelastungen soll der Bund durch eine Kostenbeteiligung auffangen.
Quelle: Bundesrat / Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg
Redaktion: Ilja Koschembar
