Qualifizierung

Erste bundesweite Studie zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Die am 4. März 2013 in Berlin von der Verfasserin, Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl, vorgestellten Handreichung zeigt mit zehn Empfehlungen wie Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgreich implementiert werden können.

07.03.2013

Empfohlen wird beispielsweise eine Bestandsaufnahme der strukturellen und konzeptionellen Voraussetzungen in der Einrichtung durchzuführen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kinder und Jugendliche in den Entwicklungsprozess einzubinden sowie vielfältige Beschwerdewege für Kinder und Jugendliche zu entwickeln.

„Die Studie wie die daraus entwickelte Handreichung geben Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einen praxisnahen Leitfaden an die Hand und erleichtern ihnen damit den ersten Schritt beim Aufbau von Beschwerdestrukturen“, sagte Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl.

Die Studie wurde im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführt. Hintergrund ist das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetzt, das die Existenz von Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen als Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis definiert. Diese gesetzliche Regelung wiederum resultiert insbesondere aus den Empfehlungen der Runden Tische zur „Heimerziehung in den 50er/60er Jahren“ und zu „Sexuellem Kindesmissbrauch“. Die Kinder- und Jugendhilfe ist damit aufgefordert, die Entwicklung interner Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche auf breiter Basis zu intensivieren.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat sich in seinen Empfehlungen zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen ebenfalls dafür ausgesprochen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren. Er schlägt vor Rechtekataloge partizipativ zu erarbeiten und notwendige Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kinder und Jugendliche sich mit ihren Ideen, Wünschen und Vorstelllungen in Bezug auf ihr Leben in der Einrichtung einbringen können.

Die Handreichung ist abrufbar unter: <link http: www.ewi-psy.fu-berlin.de einrichtungen arbeitsbereiche sozialpaedagogik handreichung_bibek index.html>www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/arbeitsbereiche/sozialpaedagogik/Handreichung_BIBEK/index.html

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins stehen als <link http: www.deutscher-verein.de empfehlungen_archiv dv external-link-new-window>Dokument im PDF-Format (175 KB) zur Verfügung.

Hintergrundinformationen

Ulrike Urban-Stahl ist Professorin für Sozialpädagogik an der Freien Universität Berlin. In ihrer Forschung geht sie seit vielen Jahren der Frage nach, wie die Sicherung der Rechte junger Menschen und ihrer Familien in der Kinder- und Jugendhilfe gelingen kann.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 06.03.2013

Redaktion: Kerstin Boller

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