Kinderschutz
DStGB: Kinderschutz und Prävention effektiver gestalten - Finanzierung nachbessern!
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt grundsätzlich das neue Bundeskinderschutzgesetz, lehnt es aber ab, dass Länder und Kommunen diesbezüglich mit zusätzlichen Kosten belastet werden.
23.11.2011
Wirksamer Kinderschutz ist von elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft. Gerade vor dem Hintergrund dramatischer Fälle von Kindesvernachlässigung und Misshandlung haben die Kommunen in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen personeller wie auch finanzieller Art unternommen und mit konkreten Maßnahmen den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter verstärkt.
„Die Vorlage des Bundes für ein Bundeskinderschutzgesetz führt in die richtige Richtung. Es geht aber nicht, dass der Bund die Verbesserungen bestellt und Länder und Kommunen mit zusätzlichen Kosten belastet werden“, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, im Vorfeld der am Freitag anstehenden Beratung zum Bundeskinderschutzgesetz im Bundesrat.
Aus Sicht des DStGB greift das Gesetz wichtige Forderungen der Kommunen, wie die vorgesehene Stärkung präventiver Maßnahmen, eine bessere Datenübermittlung sowie Informationsweitergabe auf. „Das Gesetz lässt jedoch leider die Finanzierungsfrage völlig offen“, sagte Landsberg. So würden etwa die Standards für Kommunen erhöht, aber nicht gesagt, woher das Geld kommen soll. Auch bei der Finanzierung von sogenannten 'Familienhebammen', die sich um Familien mit besonderem Hilfsbedarf kümmern, übernimmt der Bund nur befristet die Finanzierung. Landsberg appelliert an die Länder, ihrer Verantwortung für die Kommunen nachzukommen. „Die Bestrebungen der letzten Jahre, die Steuerungsverantwortung der Jugendämter zu stärken und unnötige Standardsetzung zu vermeiden, wird mit dem Gesetzentwurf ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt“, beklagt Landsberg. Sollten die Länder dem Gesetz in dieser Form zustimmen, so trifft sie die Pflicht die Kostenfolgen der neuen Aufgaben über die verfassungsrechtlichen Konnexitätsregelungen auszugleichen.
Beim Kinderschutz müssen auch die Krankenkassen in die Pflicht genommen werden. Vorbeugende Programme müssen von ihnen zumindest mitfinanziert werden. „Die notwendige Verknüpfung von Kinderschutz und Gesundheitsvorsorge bleibt bis jetzt leider unberücksichtigt“, sagte Landsberg abschließend.
Quelle: PM DStGB vom 23.11.2011
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