Kinderschutz
Deutscher Verein: Babyklappen brauchen ein Mindestmaß an Qualität
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlicht Empfehlungen zu den Mindeststandards von Babyklappen.
30.07.2013
Babyklappen bieten Müttern die Möglichkeit, ihr neugeborenes Kind in die Obhut einer geeigneten Einrichtung zu geben und dabei selbst anonym zu bleiben. So soll verhindert werden, dass Frauen ihr Kind aufgrund einer akuten Konfliktsituation nach der Geburt aussetzen oder sogar töten. Die Praxis der Babyklappen birgt allerdings Risiken für die Mutter und das Kind. Die unbegleitete Geburt kann die Gesundheit beider gefährden, die Kinderrechte finden kaum Berücksichtigung und der Träger einer Babyklappe kann nicht ausschließen, dass die Mutter zur Abgabe ihres Kindes gedrängt wurde.
Um diese Risiken zu minimieren, sollten die Kommunen und Länder darauf hinwirken, dass die Träger der Babyklappen ein Mindestmaß an Qualität einhalten. Der Deutsche Verein hat hierzu Empfehlungen entwickelt, die sich vor allem an Träger von Babyklappen und Jugendämter richten. So sollen die Träger von Babyklappen die Inanspruchnahme anonymer Beratung bewerben. Im engen Kontakt mit Schwangerschaftsberatungsstellen können Schwangere und Mütter alternative Lösungswege zur Abgabe ihres Kindes in der Babyklappe finden. Wird die Babyklappe in Anspruch genommen, muss die Erstversorgung des Kindes in einer Klinik erfolgen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die zuständige Gemeindebehörde und das örtlich zuständige Jugendamt unmittelbar vom Auffinden eines Kindes in einer Babyklappe erfahren.
<link http: www.deutscher-verein.de empfehlungen_archiv dv-4-13-mindeststandards-von-babyklappen _blank external-link-new-window external link in new>Die Stellungnahme
Quelle: Deutscher Verein vom 30.07.2013
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