Wenn Sie die Präsentation Bildschirm füllend sehen möchten, klicken Sie bitte auf "More" und wählen Sie dann "Fullscreen".

Die EU-Jugendstrategie in Deutschland

Die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland basiert auf einer gemeinsamen Entscheidung der Jugendminister und –ministerinnen aller Mitgliedstaaten der EU aus dem Jahr 2009. Damals nahmen sie im Jugendrat der EU eine Entschließung über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa für den Zeitraum 2010 bis 2018 an. Mit diesem in Deutschland kurz als EU-Jugendstrategie bezeichneten Politikvorhaben werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, in acht gemeinsam vereinbarten Aktionsfeldern europäische Impulse zu nutzen, um nationale Umsetzungsstrategien zu realisieren. Damit will die EU erreichen, dass europaweit:

  • mehr Möglichkeiten und mehr Chancengleichheit für alle jungen Menschen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt geschaffen sowie
  • das gesellschaftliche Engagement, die soziale Eingliederung und die Solidarität aller jungen Menschen gefördert werden.

Sowohl Bund als auch die Länder hatten im Vorfeld der Entscheidung aktiv an der Entwicklung der jugendpolitischen Zusammenarbeit der EU mitgewirkt. Ebenso aktiv gestalten sie unter der Federführung des BMFSFJ und der obersten Landesjugendbehörden die Umsetzung in Deutschland. Sie verfolgen damit das Ziel, Impulse aus der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich aufzunehmen und diese zu einem wichtigen Motor für die Qualifizierung von Praxis und Politik der Kinder- und Jugendhilfe zu machen.

Der Kern der Umsetzung in Deutschland ist entsprechend der föderalen Strukturen in der deutschen Jugendpolitik eine enge Bund-Länder Zusammenarbeit, die auf dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 17./18. Juni 2010 beruht. In einer Bund-Länder Arbeitsgruppe stimmen sich Bund und Länder über die gemeinsamen Fragen der Umsetzung ab, wie beispielsweise über die zentralen Themen für den Zeitraum 2010 bis 2013 (Partizipation fördern und Demokratie stärken, Integration fördern und Übergänge gestalten, nicht formale Bildung anerkennen, Partizipation, gelingende Übergänge in Arbeit, Anerkennung informeller und nichtformaler Bildung).

Die von Bund und Ländern ausgewählten Fragestellungen sind in der deutschen Jugendpolitik keine neuen Themen. Es geht in erster Linie darum, die Themen durch Impulse aus der EU vorwärts zu bringen und

  • im Sinne der EU-Jugendstrategie, die Chancen der jungen Menschen zu stärken und ihr Potential zu fördern als auch
  • jugendpolitisch die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe zu profilieren und damit Sichtbarkeit und Anerkennung zu verleihen.

Dafür soll die EU-Jugendstrategie im Bereich „Partizipation“ die wirksame Beteiligung Jugendlicher unterstützen z. B. durch Ansprache neuer Zielgruppen und Implementierung neuer Formate.

Sie soll zum Thema „Integration und Übergänge“ die Integration sozial benachteiligter junger Menschen in das Regelsystem von Bildung, Ausbildung und Arbeit durch Erschließen neuer Lernfelder z.B. durch grenzüberschreitende Mobilität befördern.

Und last but not least soll sie die Sichtbarmachung und Anerkennung nicht formalen und informellen Lernens unterstützen, z. B. den Kompetenzerwerb in der Jugendarbeit.  

Bund und Länder ergreifen Maßnahmen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen und beteiligen daran die Akteure der Jugendhilfe und junge Menschen selbst.