Bund-Länder-Zusammenarbeit

Eine Deutschlandfahne
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Die Bund-Länder Zusammenarbeit ist der strategische Kern des  Umsetzungsprozesses der EU-Jugendstrategie in Deutschland. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern soll den gemeinsamen Umsetzungsprozess weiter befördern und zur Entfaltung einer europäischen Dimension in den Handlungsfeldern der Jugendstrategie beitragen. Weitere Akteure sollen gewonnen und die einzelnen Umsetzungsschritte sichtbar gestaltet werden. 

Die enge Zusammenarbeit ist durch das föderale System in Deutschland begründet und leitet sich aus den subsidiären jugendpolitischen Zuständigkeiten von Bund und Bundesländern ab. 
Um eine europäische Strategie im Jugendbereich wirksam werden zu lassen, bedarf es einer engen Abstimmung über Umsetzungsziele, -formate  und -themen. 

Die Bund-Länder Zusammenarbeit lehnt sich an das Konzept der offenen Methode der Koordinierung im Jugendbereich an. Sie berücksichtigen die verteilten Verantwortlichkeiten in der Jugendhilfe im föderalen System Deutschlands, erlauben gemeinsame Zielsetzungen sowie die Umsetzung unterschiedlicher Maßnahmen und Ansätze. Angeregt wird Politik und Praxis durch den Austausch und das Voneinander-Lernen in Deutschland.

Zentrales Instrument für die  Bund-Länder Zusammenarbeit ist  die Bund-Länder Arbeitsgruppe. Die Bund-Länder-AG dient der gemeinsamen Positions- und Strategieentwicklung sowie der Vorbereitung der Entscheidungen über Ausrichtung und Steuerung der Umsetzung durch die jeweiligen Gremien von Bundesländern und Bundesregierung. Alle Bundesländer haben Mitglieder für die Bund-Länder AG benannt, die Bundesregierung ist durch das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend vertreten. 

Bund und Länder begannen ihre Zusammenarbeit Anfang 2010. Zunächst lag der Hauptfokus auf der Entwicklung von drei gemeinsamen Themenkorridoren (soziale Integration und Übergänge in Beruf, Partizipation, Anerkennung nicht formaler Bildung), innerhalb derer, in subsidiärer Verantwortung, Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie durchgeführt werden. Dabei besteht das grundsätzliche Einvernehmen darüber, Jugendarbeit und Jugendpolitik stärker europäisch auszurichten. Verfolgt werden damit insbesondere die Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von allen Jugendlichen und Fachkräften, die Stärkung des europäischen Fachkräfteaustausches und des Austausches guter Praxis sowie die deutlichere Mitgestaltung der europäischen Jugendpolitik. Dies basiert auf der grundsätzlichen Annahme der beteiligten Akteure, dass Europa in den drei Themenkorridoren Impulse bietet, die zur Verbesserung der Lebenslagen junger Menschen beitragen können. Europa wird dabei als Lernfeld für junge Menschen, aber auch für Politik und Praxis der Jugendhilfe verstanden.

Ergebnisse und Erfahrungen mit der Umsetzung werden auf deutscher und auf europäischer Ebene ausgetauscht.  Dies beinhaltet den Austausch von Erfahrungen zu zentralen Aspekten der Umsetzung zwischen den Ländern und dem Bund (wie Modellprojekte, Förderprogramme, Einbindung der kommunalen Ebene, Qualifizierung der Fachkräfte, Beteiligung der jugendpolitischen Akteure und der jungen Menschen).

Bund und Länder können gemeinsame europäische Aktivitäten entwickeln und durchführen, z.B. translokale und transregionale Aktivitäten, gemeinsame Peer-Learning Projekte zu spezifischen Fragestellungen, die sich aus der Umsetzung ergeben wie ein Peer-Learning zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in den Mitgliedsländern.

Die Verbreitung und Sichtbarmachung der Ergebnisse, die Bewertung der wissenschaftlichen Begleitung des Umsetzungsprozesses und die Rückbindung der Ergebnisse in europäische Debatten gemeinsam mit den Vertretungen von Bund und Ländern in Brüssel stellen weitere gemeinsam verabredete Aufgaben der Bund-Länder AG dar.