Förderinformationen

Interessenbekundungsverfahren zur Förderung innovativer Projekte der Kinder- und Jugendhilfe gestartet

Das Bundesfamilienministerium ruft alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe auf, sich mit innovativen Konzepten und Projektideen an einem Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen, um damit die Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik durch praxisnahe Beiträge weiter zu fördern.

06.12.2013

Durch den Innovationsfonds im Kinder- und Jugendhilfeplan des Bundes sollen innovative und praxisnahe Projekte gefördert und Impulse in den Handlungsfeldern der Politischen Bildung, der Kulturellen Bildung, der Jugendverbandsarbeit, der Internationalen Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit gesetzt werden. Für die einzelnen Handlungsfelder sind jeweils inhaltliche Schwerpunkte ausgewiesen, die im Aufruf zur Interessenbekundung benannt und in den jeweiligen programmspezifischen Formblättern weiter ausgeführt werden. Für den Bereich der Jugendsozialarbeit lautet der Schwerpunkt „Soziale, schulische und berufliche Integration von Straßenkindern“

Das Interessenbekundungsverfahren endet am 20. Februar 2014.

<link http: www.bmfsfj.de bmfsfj service _blank external-link-new-window external link in new>Weitere Informationen auf der Webseite des BMFSFJ

Quelle: Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend

 

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