Förderung der Erziehung in der Familie

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe fordert einen familiensensiblen Strafvollzug

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe fordert einen familiensensiblen Strafvollzug in ihrem Papier: "Family Mainstreaming - Wir dürfen nicht die Kinder strafen".

16.05.2012

Kinder inhaftierter Eltern werden hart bestraft, wenn sie keine Möglichkeit erhalten, den Kontakt zum inhaftierten Elternteil angemessen aufrecht zu erhalten. Das ist die Meinung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe. Der Strafvollzug in Deutschland aber sei alles andere als familien- oder kinderfreundlich. Die Bundesarbeitsgemeinschaft fordert deswegen einen familiensensiblen Strafvollzug in ihrem Papier: ‘Family Mainstreaming - Wir dürfen nicht die Kinder strafen’.

Mädchen und Jungen, deren Väter oder Mütter eine Gefängnisstrafe verbüßen, zahlen - so die BAG Straffälligenhilfe - einen hohen Preis. Die Kontaktmöglichkeiten mit dem inhaftierten Elternteil beschränken sich in der Regel auf wenige Stunden im Monat. Meist könnten nur die dringlichsten Angelegenheiten besprochen werden. Für Gefühle und Nähe, für eine behutsame Aufarbeitung des Geschehenen, gebe es selten Zeit und Raum. So blieben viele Kinder mit ihren Sorgen und Fragen allein. Weil dies so ist, liefen Kinder Gefahr, in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung schwer beeinträchtigt und damit selbst zu Verlierern zu werden.

„Unsere Gesellschaft hat diese Kinder vergessen“ sagt Cornelius Wichmann, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe. „Im Grunde“ so Wichmann, „sind die betroffenen Kinder Leidtragende eines Vollzugssystems, das sie vorrangig als Störung im Betriebsablauf wahrnimmt.“ 

Der Vollzug in Deutschland müsss insgesamt mehr Rücksicht auf mitbetroffene Familienmitglieder nehmen und Kindern angemessenen Umgang mit ihren verurteilten Elternteil ermöglichen. Dies könne gelingen, wenn das Prinzip des Family Mainstreamings eingeführt werde, d.h. wenn Strafvollzugsmaßnahmen konsequent daraufhin angelegt würden, dass sie den Rechten und Bedürfnissen der Angehörigen bestmöglich entsprechen. Die Einführung eines unabhängigen Kinder- und Familienbeauftragten in jeder Justizvollzugsanstalt wäre ein Meilenstein auf dem Weg zu einem familiengerechten Strafvollzug.

„Wir wünschen uns“, sagt Wichmann, „dass unsere Empfehlungen zum Family Mainstreaming die Diskussion über eine familiensensible Ausgestaltung des Strafvollzugs vertieft und die Politik ermuntert, die notwendigen Weichenstellungen vorzunehmen.“

Das Dokument steht unter <link http: www.bag-s.de _blank external-link-new-window external link in new>www.bag-s.de zum Download bereit.

Quelle: Presseinformation der BAG-S vom 14. Mai 2012

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