EU-Jugendstrategie

Gutes zu berichten – Deutschland reicht Nationalen Report zur EU-Jugendstrategie ein

Pünktlich konnte Deutschland seinen Nationalen Bericht über die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Brüssel einreichen. Zum ersten Mal wurden die Informationen und Texte online in ein eigens dafür entwickeltes Frage- und Antwortsystem eingestellt, das der Europäischen Kommission eine schnellere Auswertung der Antworten erlauben soll.

07.03.2012

Mit dem Fragebogen und seinen 77 Fragen schlägt die Europäische Kommission einen großen Bogen. Sie fragt nach der allgemeinen Jugendpolitik in den Mitgliedstaaten, geht auf die acht Handlungsfelder jugendpolitischer Zusammenarbeit ein und möchte wissen, was zum Strukturierten Dialog und zur Förderung der Mobilität junger Freiwilliger auf den Weg gebracht wurde.

Die Nationalen Berichte der 27 Mitgliedstaaten bilden gemeinsam mit EU-weit erhobenen Daten und Statistiken über Lebenslagen junger Menschen die Grundlage für den zweiten EU-Jugendbericht. Dieser Jugendbericht soll gesicherte Erkenntnisse liefern, auf dessen Grundlage Jugendpolitik für die  EU gestaltet werden kann. Dies steht jetzt wieder an, weil sich die EU-Staaten auf die inhaltlichen Schwerpunkte für die jugendpolitische Zusammenarbeit der Jahre 2013 bis 2015  verständigen. Selbstverständlich geschieht dies unter Bewertung des bisherigen Handelns innerhalb der EU-Jugendstrategie, sowohl national als auch europäisch. 

In seinem unter aktiver Mitarbeit der Länder erstellten Bericht konzentriert sich die Bundesregierung auf diejenigen Entwicklungen und Initiativen, die in Deutschland durch die EU-Jugendstrategie angeregt wurden. Der Bericht macht deutlich, dass die Umsetzung der EU-Jugendstrategie eine hohe jugendpolitische Priorität hat. Er verweist auf die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Umsetzung. Im Mittelpunkt der Bund-Länder-Zusammenarbeit stehen die Abstimmung und der Austausch über geeignete, für die deutsche Kinder- und Jugendhilfe zukunftsweisende, europarelevante Fragen sowie über die notwendigen Rahmenbedingungen. 

Die Bundesregierung in Verantwortung des federführenden Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verfolgt auf der nationalen Ebene die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in den drei von Bund und Ländern vereinbarten Themenkorridoren im Rahmen eigener Programme und Initiativen („Jugend Stärken“, „Partizipation fördern“, „Dialog Internet“, „Lernmobilität für alle ermöglichen“) sowie durch die Initiierung und Umsetzung von Multilateralen Kooperationsprojekten (Peer Learning Verfahren) zu den Themen „Übergänge in Ausbildung und Arbeit“, „Partizipation“ und „Eigenständige Jugendpolitik“ (Modern Youth Policy).

Die Länder haben sich seit Beginn maßgeblich an der Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland beteiligt und die Bund-Länder-Zusammenarbeit aktiv in ihrer Ausrichtung mitgestaltet. Die Jugend- und Familienministerkonferenz als höchstes Entscheidungsgremium der 16 Länder hat in 2010 und 2011 Beschlüsse über den Beitrag der Länder zur Umsetzung gefasst.

Neben den themenübergreifenden Fragen setzen die Länder für ihre eigenen länderspezifischen Angebote an ihrem grundsätzlichen jugendpolitischen Auftrag an. Die Umsetzung der EU-Jugendstrategie hat in den Ländern sowohl zur Initiierung neuer Angebote als auch zur Stärkung und Verstetigung bestehender Aktivitäten und Programme geführt.

Weiterhin wurden von den obersten Landesjugendbehörden insbesondere Maßnahmen zum Dialog mit den freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe über die jeweilige strategische Anknüpfung an die EU-Jugendstrategie und ihre Themen ins Leben gerufen. Eine Reihe von Ländern haben Runde Tische zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie durchgeführt, um Fachkräfte und Multiplikatoren und Multiplikatorinnen aus Kommunen, Verbänden sowie Träger über die EU-Jugendpolitik und insbesondere zur EU-Jugendstrategie 2010 -2018 zu informieren und entsprechende Aktivitäten anzuregen.

Eine erste Auswertung alle Nationalen Berichte wird die Europäische Kommission bereits beim Generaldirektorentreffen „Jugend“ unter dänischer EU-Präsidentschaft am 20. und 21. März vorstellen. Außerdem sollen, wenn alle Mitgliedstaaten zustimmen, sämtmliche Berichte erstmals in der Geschichte der jugendpolitischen Zusammenarbeit der EU der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 

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