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Netzwerk Frühe Förderung - NeFF

Netzwerksteuerung in kommunaler Verantwortung

Strukturebene: Nordrhein-Westfalen

Handlungsfeld(er):
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit
  • Kinder- und Jugendschutz
  • Förderung der Erziehung in der Familie
  • Kindertagesbetreuung
  • Hilfen zur Erziehung
  • Andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Kurzbeschreibung / Projektziele:

NeFF – Netzwerk Frühe Förderung

ein Projekt des

Landesjugendamtes Rheinland

 

Wenn Kinder in Armut aufwachsen, hat das gravierende Auswirkungen auf ihre persönliche und soziale Entwicklung. Für das Jugendamt bedeutet dies in der Regel, dass hohe Kosten für Hilfen zur Erziehung anfallen. Um die Armutsfolgen zu mildern ist es wichtig, den Familien möglichst früh Unterstützung und Hilfe anzubieten. Diese Angebote müssen überschaubar und einfach zugänglich sein. Die Basis bildet ein Netzwerk der verschiedenen Anbieter und Dienste aus dem Bereich von Kindertagesstätten, des ASD, der Familienberatung, der Familienbildung und des Gesundheitswesen, die gemeinsam die Bedarfslage analysieren und ihre Angebote aufeinander abstimmen. Das Jugendamt ist für die Steuerung dieses partnerschaftlichen Netzwerkes verantwortlich.

 

Ziel

Ziel des Projektes ist es, Handlungsgrundlagen für die Planung, Organisation und Steuerung von kommunalen Netzwerken in Verantwortung des Jugendamtes zu erarbeiten.

Die Ergebnisse werden als Planungshilfen veröffentlicht und im Rahmen von Fortbildungen und Beratungen prozessbegleitend weiter vermittelt.

 

Schlagwort(e):
Gesundheitsförderung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, Heimerziehung, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe, Mitwirkung, Unterhalt, Hilfe für junge Volljährige, Träger der freien Jugendhilfe, Inobhutnahme, Kinderschutz, Vollzeitpflege, Betriebserlaubnis, Örtliche Prüfung, Meldepflicht, Tätigkeitsuntersagung, Betreute Wohnform, Erziehungsbeistand, Soziale Gruppenarbeit, Hilfen zur Erziehung, Armut, Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Bildung, Zuständigkeit, Anspruchsüberleitung, Landesrechtsvorbehalt, Beratung, Gemeinsame Wohnform für Eltern und Kinder, Nothilfe, Schulpflicht, Kindertagespflege, Kindertagesstätte, Rechtsanspruch, U3-Ausbau, Selbstorganisierte Förderung von Kindern, Vormundschaftsgericht

Projektträger: Landesjugendamt Rheinalnd

Adresse:
Herrmann-Pünder-Str.1
50679 Köln Köln
Telefon: 0221 / 809 - 6253
Telefax: 0221 / 809 - 6252

E-Mail: christoph.gilles@DontReadMelvr.de

Internetadresse: www.jugend.lvr.de

Kooperationspartner:

Sechs Projektstandorte, die Jugendämter der Städte Dormagen, Pulheim, Mönchenglad-bach, Velbert, Wiehl und des Rheinisch-Bergischen Kreises Die Fachhochschule Köln mit dem Forschungsschwerpunkt Sozial • Raum • Management hat die wissenschaftliche Begleitung übernommen.

 

Eingetragen von: christoph.gilles@DontReadMelvr.de