Kinderschutzbund Niedersachsen kritisiert Gesetzesänderung zum Vormundschaftsrecht

Die aktuell beschlossene Regelung zum Vormundschaftsrecht in der öffentlichen Jugendhilfe wird von Johannes Schmidt, Landesvorsitzender des Kinderschutzbundes Niedersachsen, als zu undifferenziert eingeschätzt.

Johannes Schmidt: „Zum bestmöglichen Schutz von Kindern fordern wir seit Jahren eine intensivere Betreuung von Kindern. Die Verantwortung eines Vormundes sollte allerdings nicht nur in der Regelung der rechtlichen Belange eines Kindes liegen. Vielmehr geht es hier insbesondere um den pädagogischen Auftrag.“ 

In diesem Sinne könne der Betreuungsaufwand, den ein Vormund für ein Kind aufzubringen habe, nicht pauschal nach Arbeitsstunden berechnet werden sondern habe sich am Bedarf des Einzelfalles zu orientieren. Statt einer quantitativen Verfahrensregelung in der Organisation von Jugendämtern sei es sinnvoller und wichtiger, die Rolle eines Vormundes zu definieren und den Aufwand einer Vormundschaft im Einzelfall festzustellen sowie entsprechende Ressourcen zugunsten der Qualität bereitzuhalten. 

Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V. 

Redaktion: Ilja Koschembar

Kommentare (1)

H.B.

Guten Tag ,

in Rinteln gibts Probleme durch den Vormund/die Betreuer mit einem fast 17 jährigen Mädchen ( Vollwaise ) in meinem Bekanntenkreis. Sie wird gezüchtigt wie z.B. Badtür ausgehangen ( Persönlichkeitsrechte + Menschenrechte )??? Leben wir in Deutschland ? Oder am Ende der Welt. Ich werde nicht still sein dazu, und ich MÖCHTE nicht, dass das Mädchen NOCH MEHR Probleme bekommt , weil ich Ihnen schreibe. Ich schreibe noch mehr Leute an in unserem Bundesland, dass dort grundlegende Dinge geändert werden, in dem Kinderhaus in Rinteln. Jugendamt und Betreuer sollen sich wohl einig sein...

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