Flucht und Migration

Clearinghaus für minderjährige Flüchtlinge in Trier eröffnet

Am 26.10.2012 wurde das Clearinghaus in Trier durch die Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Irene Alt, die Bürgermeisterin der Stadt Trier, Angelika Birk und den Provinzvikar Pater Franz-Ulrich Otto SDB eröffnet.

09.11.2012

Wenn ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten, ist es gem. § 42 SGB VIII in Obhut zu nehmen. Zuständig für die Inobhutnahme ist das örtlich zuständige Jugendamt, das ebenfalls befugt ist, den Minderjährigen vorübergehend in einer geeigneten Einrichtung unterzubringen. Die Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung wird somit beauftragt, die Erstversorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sicherzustellen, und das Jugendamt darin zu unterstützen, den etwaigen Jugendhilfebedarf festzustellen sowie geeignete Maßnahmen zu finden. Weiterhin begleitet die Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Fragen ihres ausländer- und asylverfahrensrechtlichen Status.

Diesem Grundsatz fühlte sich Rheinland-Pfalz bereits in den vergangenen Jahren verpflichtet. Den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stand ein alters- und geschlechtsdifferenziertes Angebot zur Verfügung. Die Gruppe der unter 16-jährigen männlichen unbegleiteten Flüchtlinge wurden und werden im Jugendhilfezentrum Don Bosco in Welschbillig untergebracht, die Mädchen und jungen Frauen in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der kreuznacher diakonie in Niederwörresbach.

Die Gruppe der 16-17-jährigen wurden früher in eigenen Räumlichkeiten in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende AfA Trier untergebracht. Aufgrund steigender Zahlen von Asylbegehrenden wurde vor 2 Jahren deutlich, dass für die Betreuung und Versorgung der Minderjährigen eine andere Unterbringungs- und Betreuungsform gefunden werden muss.

In einem gemeinsamen Beratungs- und Neustrukturierungsprozess wurde ein Rahmenkonzept entwickelt sowie dessen Umsetzung begleitet. Bemerkenswert an diesem Prozess war, dass er von einem breiten Bündnis getragen wurde. Beteiligt waren zunächst das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen sowie das Ministerium des Inneren und für Sport und später das neue Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, das Landesjugendamt, die Stadtverwaltung Trier, vertreten durch das Jugendamt sowie die Ausländerbehörde, die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Vertreter der beiden Jugendhilfeeinrichtungen Don Bosco Helenenberg und Niederwörresbach.

Zentrale Eckpunkte in der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind

  • ein einheitliches Clearingverfahren in den 3 Standorten
  • enge Kooperationen zwischen den verschiedenen Akteuren im Rahmen des Inobhutnahme- und Clearingverfahrens
  • Verfügbarkeit geeigneter Folgeeinrichtungen nach Beendigung der Clearingphase
  • umfassende  Informationsweitergabe an die neue Einrichtung und das künftig zuständige Jugendamt

Die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge liegt in der Schnittstelle von jugendhilferechtlichen Vorgaben einerseits und asyl- und ausländerrechtlichen Vorgaben andererseits. Daraus resultieren im Alltag immer wieder Fragestellungen und Problemlagen, für die eine tragfähige Lösung gefunden werden muss. Dies geschieht in der Regel in der praktischen Arbeit vor Ort.

Um aber für solche Fragestellungen einen überregionalen Austausch zu ermöglichen und gemeinsam Lösungsoptionen zu entwickeln, wurde ein „Landesforum unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ installiert. Neben den bereits oben genannten Institutionen werden regelmäßig alle rheinland-pfälzischen Jugendämter sowie die Einrichtungen der stationären Jugendhilfe, die Folgeangebote für die Zielgruppe vorhalten, aber auch Organisationen, die die Interessen von Asylbegehrenden vertreten, wie z.B. der AK Asyl und das Multikulturelle Zentrum Trier, eingeladen.

Sicherlich sind damit noch nicht alle Probleme im Zusammenhang mit der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge gelöst, aber die Weichen für einen kritischen und dennoch konstruktiven Austausch sind gestellt.

Quelle: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung vom 06.11.2012

Redaktion: Kerstin Boller

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